Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan 2023 zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2023.
Abstimmungergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan 2023 für die Ortsgemeinde Volkesfeld schließt im
Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 944.350 EUR und bei den
Aufwendungen mit 1.024.080 EUR
ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 79.730 EUR, der neben den
Belastungen aus den Abschreibungen im Wesentlichen auf höhere
Personalaufwendungen sowie erhöhte Umlagen zurückzuführen ist. Die der Berechnung
der Umlagen zugrunde liegende Steuerkraftmesszahl hat sich gegenüber der
endgültigen Festsetzung des Vorjahres um rd. 58.650 EUR erhöht.
Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter
Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten
Umlage für die Aufwendungen der Sozialhilfe (0,659808 v. H.) im Haushaltsplan
veranschlagt. Die Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat erfolgte am
07.12.2022. Die Umlage beträgt 38,704636 v. H. (ohne kostenneutrale
Sozialhilfeumlage) und sinkt um 2,948872 v. H.
Der Berechnung der
Kreisumlage wurde der Hebesatz von 44,33 v. H. zu Grunde gelegt. Die zu
zahlende Kreisumlage erhöht sich gegenüber der endgültigen Festsetzung im
Vorjahr um 35.264 EUR.
Der Finanzhaushalt schließt in den Gesamtein- und -auszahlungen mit 1.577.920 EUR ab. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 39.540 EUR.
Investitionen in Gesamthöhe von 638.500 EUR berücksichtigen insbesondere
die Neuveranschlagung für die Erschließung für das Neubaugebiet „Am
Riethel“/früher: „Verlängerung Kirchstraße“ sowie den Bedarf zum Ausbau eines
Teilstücks der Kaulstraße, die Neuveranschlagung zur Anlage eines neuen
Urnengräberfeldes sowie die Installation einer Blitzschutzanlage auf dem Dach
des Dorfgemeinschaftshauses. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt aus
Einzahlungen durch Grundstücksveräußerungen, Zuwendungen und Beiträgen in Höhe
von insg. 566.180 EUR. Die verbleibende Finanzierungslücke i. H. v. 72.320 EUR
wird durch die Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe gedeckt.
Der negative Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen i. H. v. 39.540 EUR sowie
die Tilgungsleistungen von 15.270 EUR werden durch die Zunahme der
Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 54.810 EUR
ausgeglichen.
Die Ortsgemeinde Volkesfeld erhält im Haushaltsjahr 2023
Schlüsselzuweisungen A und B in Höhe von voraussichtlich insgesamt rd. 162.700
EUR. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und
Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG liegen die
Steuerschätzungen vom November 2022 zu Grunde. Bei den Festsetzungen wurden die
aktuellen Schlüsselzahlen für die Verteilung des Gemeindeanteils an der
Einkommensteuer und für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
zu Grunde gelegt und sind im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt.
Die Ortsgemeinde Volkesfeld hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21.
September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds
teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes in Höhe von zwei Drittel der
Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2023 und den Finanzplanungsjahren
veranschlagt. Die dem Haushaltsplan beizufügende Anlage zur Darstellung der
Konsolidierungsmaßnahmen ist im Haushaltsplan 2023 enthalten.
Im Übrigen wird auf den
vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.