Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan 2023 zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2023.

 

 

Abstimmungergebnis:

 

Einstimmig                                         X            

Zustimmungen                 ./.          

Ablehnungen                                   ./.          

Stimmenenthaltungen  ./.

 


Sachverhalt:

Der Haushaltsplan 2023 für die Ortsgemeinde Volkesfeld schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 944.350 EUR und bei den Aufwendungen mit 1.024.080 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 79.730 EUR, der neben den Belastungen aus den Abschreibungen im Wesentlichen auf höhere Personalaufwendungen sowie erhöhte Umlagen zurückzuführen ist. Die der Berechnung der Umlagen zugrunde liegende Steuerkraftmesszahl hat sich gegenüber der endgültigen Festsetzung des Vorjahres um rd. 58.650 EUR erhöht.

Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Umlage für die Aufwendungen der Sozialhilfe (0,659808 v. H.) im Haushaltsplan veranschlagt. Die Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat erfolgte am 07.12.2022. Die Umlage beträgt 38,704636 v. H. (ohne kostenneutrale Sozialhilfeumlage) und sinkt um 2,948872 v. H.

 

Der Berechnung der Kreisumlage wurde der Hebesatz von 44,33 v. H. zu Grunde gelegt. Die zu zahlende Kreisumlage erhöht sich gegenüber der endgültigen Festsetzung im Vorjahr um 35.264 EUR.

 

Der Finanzhaushalt schließt in den Gesamtein- und -auszahlungen mit 1.577.920 EUR ab. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 39.540 EUR.

 

Investitionen in Gesamthöhe von 638.500 EUR berücksichtigen insbesondere die Neuveranschlagung für die Erschließung für das Neubaugebiet „Am Riethel“/früher: „Verlängerung Kirchstraße“ sowie den Bedarf zum Ausbau eines Teilstücks der Kaulstraße, die Neuveranschlagung zur Anlage eines neuen Urnengräberfeldes sowie die Installation einer Blitzschutzanlage auf dem Dach des Dorfgemeinschaftshauses. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt aus Einzahlungen durch Grundstücksveräußerungen, Zuwendungen und Beiträgen in Höhe von insg. 566.180 EUR. Die verbleibende Finanzierungslücke i. H. v. 72.320 EUR wird durch die Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe gedeckt.

 

Der negative Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 39.540 EUR sowie die Tilgungsleistungen von 15.270 EUR werden durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 54.810 EUR ausgeglichen.

 

Die Ortsgemeinde Volkesfeld erhält im Haushaltsjahr 2023 Schlüsselzuweisungen A und B in Höhe von voraussichtlich insgesamt rd. 162.700 EUR. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG liegen die Steuerschätzungen vom November 2022 zu Grunde. Bei den Festsetzungen wurden die aktuellen Schlüsselzahlen für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zu Grunde gelegt und sind im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt.

 

Die Ortsgemeinde Volkesfeld hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes in Höhe von zwei Drittel der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2023 und den Finanzplanungsjahren veranschlagt. Die dem Haushaltsplan beizufügende Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen ist im Haushaltsplan 2023 enthalten.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.