Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat

 

1.    den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Volkesfeld gem. § 113 Abs. 3 GemO aus der Sitzung vom 17.01.2023 zur Kenntnis zu nehmen,

2.    den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Volkesfeld zum 31.12.2020 festzustellen und das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen,

3.    dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zum Jahresabschluss 2020 zu erteilen und

4.    die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                         X            

Zustimmungen                 ./.          

Ablehnungen                                   ./.          

Stimmenenthaltungen  ./.          

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2020 für die Gemeinde Volkesfeld wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 44.275,58 EUR ab und verbessert sich damit um 67.654,42 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 111.930,00 EUR auswies.

 

Die Finanzrechnung 2020 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 194.029,83 EUR aus, wovon

a)       ein Fehlbetrag von 3.662,93 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 181.556,42 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und

c)       ein Fehlbetrag aus den Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 8.810,48 EUR entstand.

 

Der Fehlbetrag wird über die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Finanzmittelbestand abgedeckt. Sie beträgt zum 31.12.2020 = 403.063,36 EUR

 

Die Haushaltssatzung 2020 sah eine Kreditaufnahme i.H.v. 185.400 EUR vor, die Ermächtigung wurde in das Folgejahr übertragen.

 

Das Eigenkapital verringert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 911.212,26 EUR.

Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2020 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung vorgenommen.