Beschluss: zur Kenntnis genommen

Tempomessgerät

 

Der Akku des Tempomessgerätes hat sich nicht richtig geladen. Daher wurde der Hersteller angeschrieben und das Gerät wurde zur Reparatur eingeschickt.

 

Straßenbeleuchtung

Nach der LED-Umstellung sind in der Suhrstraße nicht jede 2. Lampe ausgeschaltet. Die Verbandsgemeinde wird gebeten, dies für alle Straßen zu überprüfen.

 

Mitteilung: Eilentscheidung zur Beantragung einer Zuwendung zum „Klimaangepassten Waldmanagement“

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ ins Leben gerufen.

 

Zweck der Zuwendung ist der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft der Lage, neben der Kohlenstoff-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.

 

Empfänger sind u. a. juristische Personen des öffentlichen Rechts, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne des § 2 des Bundeswaldgesetzes bewirtschaften, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland belegen ist.

 

Am 11.11.2022 wurde die „Richtlinie für Zuweisungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Am 12.11.2022 wurde das Förderprogramm seitens des Bundes gestartet; Zuwendungsanträge können bei der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) online gestellt werden.

 

Wer die Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss bei Waldflächen bis 100 ha mindestens die Kriterien 2.2.1 bis 2.2.11 erfüllen und diese für 10 Jahre einhalten.

Den Gemeinden mit einer Waldfläche bis zu 100 ha steht es weiterhin frei, sich zu verpflichten, auch das Kriterium 2.2.12 über einen Zeitraum von 20 Jahren zu erfüllen.

 

Für die Gemeinde Rieden werden Waldflächen von 79,69 ha zugrunde gelegt.

Nach schriftlicher Stellungnahme des Revierförsters Braun, kann aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass die Kriterien 2.2.1 bis 2.2.12 erfüllt werden, sodass der Antragsstellung durch die Gemeinde Rieden nichts im Wege steht.

 

An Zuweisung wären 7.969,00 EUR zu erwarten (Förderhöhe von 100,00 EUR/ha).

 

Für das restliche Jahr 2022 stehen 200 Mio. EUR Fördergelder zur Verfügung, die über einen Verteilungsschlüssel auf die 16 Bundesländer verteilt werden.

 

Um im Jahr 2022 noch Mittel erhalten zu können, sollen die Förderantrage bis zum 30.11.2022 bei der FNR gestellt werden.

 

Der Ortsbürgermeister hat im Benehmen mit den Beigeordneten beschlossen, den Förderantrag vor Ablauf der o. a. Frist zu stellen, um die Fördergelder noch im Jahr 2022 zu erhalten.

Es handelt sich um eine Eilentscheidung gem. § 48 GemO, über die der Gemeinderat hiermit informiert wird.

 

 

5. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf für den Zeitraum 2023-2025 für Ortsgemeinde Rieden

 

Der Gemeinderat Rieden  hat in seiner Sitzung am 14.02.2022 die Gt-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH  mit der Ausschreibung der Stromlieferung aus erneuerbaren Energien ohne Neuanlagenquote für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 beauftragt.

 

Der Gemeinderat Rieden hat die Gt-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Zuschlagsentscheidung und Zuschlagserteilung bevollmächtigt. Die Gemeinde Rieden   erkennt das Ergebnis der Bündelausschreibung für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich an.

 

Um die Risikoaufschläge abzusichern wurde sich für eine strukturierte Beschaffung entschieden. Die Preisbildung erfolgt getrennt für jedes Lieferjahr. Der Vertrag endet ohne, dass es einer Kündigung bedarf zum 31.12.2025.

 

Der Zuschlag für die Belieferung Strom für den Zeitraum 2023-2025 erfolgte an die EWR AG in Worms.

 

Der Preis der  Energielieferung für die Tarif-Abnahmestellen  beträgt für das Jahr 2023 52,091 ct/KWh zzgl. Preise Netznutzung sowie Steuern und Abgaben. Der Preis für die Energielieferung für das Jahr 2022 betrug 8,478 ct/KWh.

 

Für die Straßenbeleuchtung beträgt der Preis der Energielieferung 46,49 ct/KWh.

 

Für die Lieferjahre 2024 und 2025 wird uns der Lieferpreis erst nach dem letzten Beschaffungstermin  am 19.06.2023 mitgeteilt.