Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat erkennt die dringende Notwendigkeit zum Neubau eines Feuerwehrhauses in Thür an und beschließt die Planung im Jahre 2023 umzusetzen.  Die notwendigen Planungskosten sollen im Haushalt 2023 eingestellt werden. Der Fachbereich Bauwesen wird beauftragt, die weiteren Planungsarbeiten durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt folgende Schritte durchzuführen:

 

1.    Abstimmung mit der Ortsgemeinde Thür zur Standortfrage für die erforderliche Grundstücksfläche. 

2.  Stellung eines Förderantrags nach den Planungs- und Förderrichtwerten für Feuerwehrhäuser RLP (Wartezeit mind. 7 Jahre)

3.    Einholung der Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn beim Fördergeber.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                         X            

Zustimmungen                 ./.          

Ablehnungen                                   ./.          

Stimmenenthaltungen  ./.          

 


Sachverhalt:

 

Das bestehende Feuerwehrgerätehaus in Thür ist aufgrund der Bausubstanz und dem Platzangebot nicht mehr bedarfsgerecht. 

 

Mit Schreiben vom 16.09.2020 beantragte die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Thür, die Neueinstufung der Ortsgemeinde Thür in die Risikoklasse B 2 (Brandgefahren). Mit Schreiben vom 15.11.2020 bescheinigte die Wehrleitung der Verbandsgemeinde Mendig nach Prüfung und Sichtung vor Ort, dass die Voraussetzungen und das Gefahrenpotential der Ortsgemeinde Thür eine Erhöhung der Risikoklasse rechtfertigen.

 

In der Verbandsgemeinderatsitzung vom 08.12.2021 wurde die Höherstufung der Brandklasse sodann beschlossen. Bereits hier wurde mit beraten, dass es auch finanzielle Auswirkungen in der Zukunft haben werde, da aus der Erhöhung der Risikoklasse auch eine mittelfristige Neuanschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) notwendig wird. Ein Fahrzeug dieser Kategorie benötigt jedoch eine erhöhte Einfahrt ins Feuerwehrgerätehaus, welches am derzeitigen Standort nicht möglich ist. Wie auch durch den Landesprüfdienst Rheinland-Pfalz festgestellt wurde, werden die Unfallverhütungsvorschriften bei dem alten Feuerwehrgebäude in vielen Punkten nicht eingehalten. Unter anderem werden die erforderlichen Stellplatzgrößen sowie die vorgeschriebenen Mindestabmessungen der Feuerwehrtore weit unterschritten. An der Bausubstanz des alten Gebäudes besteht ein Sanierungsbedarf.  

 

In der Gemeinderatsitzung Thür vom 08.09.2022 wurde der Neubau eines Feuerwehrhauses ebenfalls erörtert. Zur konkreten Grundstücksfixierung werden noch Gespräche geführt. Als Standort ist das nahe Umfeld der Mehrzweckhalle vorgesehen. Im Nachgang stehen die weiteren Planungen sowie die Antragstellung für den Zuschuss des Landes RLP an. Der Fachbereich Bauwesen der Verwaltung könnte bei Finalisierung der Grundstücksfrage ein Feuerwehrhaus in ähnlicher Größe und Bauart wie in der Gemeinde Bell konzipieren. Diese Planung wären dann mit dem Bau- und Planungsausschuss sowie mit dem Feuerwehrausschuss der Verbandsgemeinde abzustimmen.

 

Zur Planung und Antragsstellung der Fördermittel beim Land Rheinland-Pfalz ist es erforderlich, dass zunächst der Grundsatzbeschluss des Neubaus gefasst wird.