Beschluss: zur Kenntnis genommen

Mitteilung: Eilentscheidung zur Beantragung einer Zuwendung zum „Klimaangepassten Waldmanagement“

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ ins Leben gerufen.

 

Zweck der Zuwendung ist der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft der Lage, neben der Kohlenstoff-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.

 

Empfänger sind u. a. juristische Personen des öffentlichen Rechts, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne des § 2 des Bundeswaldgesetzes bewirtschaften, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland belegen ist.

 

Am 11.11.2022 wurde die „Richtlinie für Zuweisungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Am 12.11.2022 wurde das Förderprogramm seitens des Bundes gestartet; Zuwendungsanträge können bei der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) online gestellt werden.

 

Wer die Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss bei Waldflächen ab 100 ha 12 Kriterien erfüllen und diese für 10 bzw. 20 Jahre einhalten.

Für die Stadt Mendig werden Waldflächen von 237,01 ha zugrunde gelegt.

Nach schriftlicher Stellungnahme des Revierförsters Braun, kann aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass die Kriterien in den nä. 10 bzw. 20 Jahren erfüllt werden, sodass der Antragsstellung durch die Stadt Mendig nichts im Wege steht.

 

An Zuweisung wären 23.701,00 EUR zu erwarten (Förderhöhe von 100,00 EUR/ha).

 

Für das restliche Jahr 2022 stehen 200 Mio. EUR Fördergelder zur Verfügung, die über einen Verteilungsschlüssel auf die 16 Bundesländer verteilt werden.

 

Um im Jahr 2022 noch Mittel erhalten zu können, sollen die Förderantrage bis zum 30.11.2022 bei der FNR gestellt werden.

 

Der Stadtbürgermeister hat im Benehmen mit den Beigeordneten beschlossen, den Förderantrag vor Ablauf der o. a. Frist zu stellen, um die Fördergelder noch im Jahr 2022 zu erhalten.

Es handelt sich um eine Eilentscheidung gem. § 48 GemO, über die der Stadtrat hiermit informiert wird.

 

 

5. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf für den Zeitraum 2023-2025

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.12.2021 die Gt-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH             mit der Ausschreibung der Stromlieferung aus erneuerbaren Energien ohne Neuanlagenquote für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 beauftragt.

 

Der Stadtrat hat die Gt-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Zuschlagsentscheidung und Zuschlagserteilung bevollmächtigt. Die Stadt Mendig erkennt das Ergebnis der Bündelausschreibung für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich an.

 

Um die Risikoaufschläge abzusichern wurde sich für eine strukturierte Beschaffung entschieden. Die Preisbildung erfolgt getrennt für jedes Lieferjahr. Der Vertrag endet ohne, dass es einer Kündigung bedarf zum 31.12.2025.

 

Der Zuschlag für die Belieferung Strom für den Zeitraum 2023-2025 erfolgte an die EWR AG in Worms.

 

Der Preis der Energielieferung für die Tarif-Abnahmestellen beträgt für das Jahr 2023 52,091 ct/KWh zzgl. Preise Netznutzung sowie Steuern und Abgaben. Der Preis für die Energielieferung für das Jahr 2022 betrug 8,478 ct/KWh.

 

Für die Straßenbeleuchtung beträgt der Preis der Energielieferung 46,49 ct/KWh. Der bisherige Preis betrug 7,228 ct/KWh.

 

Für die Lieferjahre 2024 und 2025 wird uns der Lieferpreis erst nach dem letzten Beschaffungstermin am 19.06.2023 mitgeteilt.

 

Der z.Zt. gültige Stromliefervertrag für die Sonderabnahmestellen, Vulkanbad und Laacher-See-Halle, endet zum 31.12.2023 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für diese Abnahmestellen war bei der aktuellen Bündelausschreibung kein Bieter bereit, ein verbindliches Angebot abzugeben. Im Frühjahr 2023 wird für diese Abnahmestellen ein neues Ausschreibungsverfahren vorgenommen. Die Belieferung von Strom für diese Abnahmestellen erfolgt durch die Energieversorgung Mittelrhein GmbH im Jahre 2022 zum Lieferpreis von 8,111 ct/KWh. Für das Jahr 2023 beträgt dieser Preis    28,841ct/KWh.

 

Straßenbeleuchtung

Fraktionsvorsitzender Retterath teilte mit, dass die Einsparungen bei der Straßenbeleuchtung nicht weit genug gehen. In der Brauerstraße wäre erhebliches Einsparpotential. Eine Dimmung der Straßenbeleuchtung ab 23 Uhr könne er nicht feststellen.

Stadtbürgermeister Ammel teilte mit, dass der Bauhof in einigen Straßenzügen an der Verkabelung am arbeiten sei, um eine Dimmung zu ermöglichen.

Solaranlage auf dem Dach der Laacher-See Halle

Ratsmitglied Schmitt fragte nach dem Sachstand „Solaranlage auf dem Dach der Laacher-See-Halle“.

Stadtbürgermeister Ammel teilte mit, dass die Bauakte zwischenzeitlich eingetroffen sei. Nun werde die Statik des Hallendachs geprüft.