Beschluss: zur Kenntnis genommen

Verschiebung Ust.

 

Der Bundestag hat am 02.12.2022 bereits der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugestimmt, im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 die Übergangsregelung zur Einführung des § 2b UStG bis zum 31.12.2024 zu verlängern, und vorbehaltlich der Beschlussfassung des Bundesrats am 16.12.2022. Das weitere Vorgehen:

 

1.    Weiterführung der Optionserklärung, die in 2017 (ursprünglich Laufzeit bis zum 01.01.2021) von allen Ortsgemeinden, der Verbandsgemeinde und den Zweckverbänden bei der Finanzverwaltung abgegeben wurde.

 

2.    Erneuerung der Optionserklärung für die drei Jagdgenossenschaften; hier wurde bereits eine Erklärung zur Kleinunternehmerregelung abgegeben. Um alle Mandanten auf dem gleichen steuerlichen Stand zu halten, sollte diese Erklärung revidiert und um Verlängerung der Optionsfrist bis zum 31.12.2024 gebeten werden.

 

3.    Mit den Energieversorgern sollten die Vertragsanpassungen bezüglich der Umsatzsteuer auf die Konzessionsabgaben ausgesetzt und mit dem Datum „ab 01.01.2025“ ergänzt werden. Somit würde sich an der Systematik bei der Auszahlung der Konzessionsabgaben erst mal nichts ändern.

 

4.    Information an die Ortsbürgermeister über die Verlängerung der Frist und den daraus resultierenden Konsequenzen

 

5. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf für den Zeitraum 2023-2025

 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.02.2022 die Gt-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung aus erneuerbaren Energien ohne Neuanlagenquote für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 beauftragt.

 

Der Verbandsgemeinderat hat die Gt-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Zuschlagsentscheidung und Zuschlagserteilung bevollmächtigt. Die Verbandsgemeinde Mendig erkennt das Ergebnis der Bündelausschreibung für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich an.

 

Um die Risikoaufschläge abzusichern wurde sich für eine strukturierte Beschaffung entschieden. Die Preisbildung erfolgt getrennt für jedes Lieferjahr. Der Vertrag endet ohne, dass es einer Kündigung bedarf zum 31.12.2025.

 

Der Zuschlag für die Belieferung Strom für den Zeitraum 2023-2025 erfolgte an die EWR AG in Worms.

 

Der Preis für die Energielieferung beträgt für das Jahr 2023 52,091 ct/KWh zzgl. Preise Netznutzung sowie Steuern und Abgaben. Der bisherige Preis für die Energielieferung betrug 8,478 ct/KWh.

 

Für die Lieferjahre 2024 und 2025 wird uns der Lieferpreis erst nach dem letzten Beschaffungstermin am 19.06.2023 mitgeteilt.

 

 

Sachstand Digitalpakt

 

In den Grundschulen der Verbandsgemeinde wurden zwischenzeitlich alle notwendigen Elektroarbeiten fertiggestellt.

 

Am 08.12. werden in der Grundsschule Thür die letzten Arbeiten zur WLAN und LAN Infrastruktur begonnen. Somit kann dann auch in der Thürer Grundschule ein schnelles Internet genutzt werden.

 

Die verbleibenden Fördermittel des Digital Paktes reichen aus, dass insgesamt 27 SmartDisplays inkl. Seitentafeln für 114.506,81 € aus dem Rahmenvertrag des Landes Rheinland-Pfalz beschafft werden können. Diese Maßnahme dient zum weiteren Ausbau der Infrastrukturen vor Ort und bietet den Lehrern eine Moderne Technik zur vermittlung von Lerninhalten.

 

Die Grundschule Mendig wird 19 Stück und die Grundschulen Rieden und Thür jeweils 4 Stück erhalten. Die Bestellung der SmartDisplays ist bei der Firma Bechtle bestellt.

 

Sobald die Geräte Montiert und genutzt werden, wird der Rat entsprechend informiert werden.