Sitzung: 07.12.2022 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Verschiebung Ust.
Der Bundestag hat am
02.12.2022 bereits der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugestimmt, im
Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 die Übergangsregelung zur Einführung des §
2b UStG bis zum 31.12.2024 zu verlängern, und vorbehaltlich der Beschlussfassung
des Bundesrats am 16.12.2022. Das weitere Vorgehen:
1. Weiterführung der Optionserklärung, die in 2017
(ursprünglich Laufzeit bis zum 01.01.2021) von allen Ortsgemeinden, der
Verbandsgemeinde und den Zweckverbänden bei der Finanzverwaltung abgegeben
wurde.
2. Erneuerung der Optionserklärung für die drei
Jagdgenossenschaften; hier wurde bereits eine Erklärung zur
Kleinunternehmerregelung abgegeben. Um alle Mandanten auf dem gleichen
steuerlichen Stand zu halten, sollte diese Erklärung revidiert und um
Verlängerung der Optionsfrist bis zum 31.12.2024 gebeten werden.
3. Mit den Energieversorgern sollten die
Vertragsanpassungen bezüglich der Umsatzsteuer auf die Konzessionsabgaben
ausgesetzt und mit dem Datum „ab 01.01.2025“ ergänzt werden. Somit würde sich
an der Systematik bei der Auszahlung der Konzessionsabgaben erst mal nichts
ändern.
4. Information an die Ortsbürgermeister über die
Verlängerung der Frist und den daraus resultierenden Konsequenzen
5.
Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf für den Zeitraum 2023-2025
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.02.2022
die Gt-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung aus
erneuerbaren Energien ohne Neuanlagenquote für den Zeitraum 01.01.2023 bis
31.12.2025 beauftragt.
Der Verbandsgemeinderat hat die Gt-Service
Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Zuschlagsentscheidung und
Zuschlagserteilung bevollmächtigt. Die Verbandsgemeinde Mendig erkennt das
Ergebnis der Bündelausschreibung für die Dauer der Vertragslaufzeit als
verbindlich an.
Um die Risikoaufschläge abzusichern wurde sich für eine strukturierte
Beschaffung entschieden. Die Preisbildung erfolgt getrennt für jedes
Lieferjahr. Der Vertrag endet ohne, dass es einer Kündigung bedarf zum 31.12.2025.
Der Zuschlag für die Belieferung Strom für den Zeitraum 2023-2025
erfolgte an die EWR AG in Worms.
Der Preis für die Energielieferung beträgt für das Jahr 2023 52,091
ct/KWh zzgl. Preise Netznutzung sowie Steuern und Abgaben. Der bisherige Preis
für die Energielieferung betrug 8,478 ct/KWh.
Für die Lieferjahre 2024 und 2025 wird uns der Lieferpreis erst nach dem
letzten Beschaffungstermin am 19.06.2023 mitgeteilt.
Sachstand
Digitalpakt
In den Grundschulen
der Verbandsgemeinde wurden zwischenzeitlich alle notwendigen Elektroarbeiten
fertiggestellt.
Am 08.12. werden in
der Grundsschule Thür die letzten Arbeiten zur WLAN und LAN Infrastruktur
begonnen. Somit kann dann auch in der Thürer Grundschule ein schnelles Internet
genutzt werden.
Die verbleibenden
Fördermittel des Digital Paktes reichen aus, dass insgesamt 27 SmartDisplays
inkl. Seitentafeln für 114.506,81 € aus dem Rahmenvertrag des Landes
Rheinland-Pfalz beschafft werden können. Diese Maßnahme dient zum weiteren
Ausbau der Infrastrukturen vor Ort und bietet den Lehrern eine Moderne Technik
zur vermittlung von Lerninhalten.
Die Grundschule
Mendig wird 19 Stück und die Grundschulen Rieden und Thür jeweils 4 Stück
erhalten. Die Bestellung der SmartDisplays ist bei der Firma Bechtle bestellt.
Sobald die Geräte
Montiert und genutzt werden, wird der Rat entsprechend informiert werden.