Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 97 Absatz 1 Gemeindeordnung Rheinland Pfalz (GemO), in der Fassung vom 22.12.2015, ist seit dem 01.07.2016 der Entwurf der Wirtschaftspläne, nach Zuleitung an den Werkausschuss und den Verbandsgemeinderat, bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner, verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum Entwurf der Wirtschaftspläne innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den Entwurf der Wirtschaftspläne darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen.

 

Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgte im Blick aktuell, Ausgabe Mendig vom 23.11.2022. Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 24.11.2022, 8:00 Uhr und endete am 07.12.2022, 16:00 Uhr.

 

Alternative 1): Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge eingereicht.

 

Alternative 2): Es wurden Vorschläge eingereicht.

                               Die Unterlagen werden als Tischvorlage nachgereicht.