Sitzung: 07.12.2022 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/389/2022
Beschluss:
Der Jahresgewinn
2021 in Höhe von 12.102,44 EUR, soll in die allgemeine Rücklage eingestellt werden.
Der Jahresabschluss
zum 31.12.2021 wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der
Eigenbetrieb mit den Betriebszweigen „Wasserwerk“ und „Abwasserwerk“ ist nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO), der Eigenbetriebs-
und Anstaltsverordnung (EigAnVO) und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes zu
führen.
Nach § 89 Abs. 1 GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der
Eigenbetriebe, jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des §
319 Abs. 1, Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu prüfen.
Die Prüfung für das Jahr 2021 für den Betriebszweig „Abwasserwerk“
erfolgte durch die damit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst
und Partner GmbH, Koblenz.
Die gemäß Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom
22.07.1991 vorgeschriebene Schlussbesprechung hat stattgefunden.
Den Mitgliedern des Werkausschusses und des Verbandsgemeinderates liegt
der Prüfungsbericht vor. Nach den vorliegenden Unterlagen schließt die
Jahresbilanz zum 31.12.2021 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer
Bilanzsumme von 15.971.515,00 EUR ab und weist in
Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresgewinn in Höhe von 12.102,44
EUR aus.
Es wird empfohlen, den Gewinn in Höhe von 12.102,44 EUR, in die
allgemeine Rücklage einzustellen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH hat den
uneinge-schränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2021 erteilt.
In der Sitzung des Werkausschusses am 16.11.2022 wurde der
Jahresabschluss zum 31.12.2021 vorberaten.
Der Werkausschuss hat dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den
Jahresabschluss in der vorliegenden Form zu beschließen.
Die Anlagen stehen in Session/Mandatos zur Verfügung.