Sitzung: 07.12.2022 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 950/373/2022
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2023 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die
Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung
2023.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
20 |
Ablehnung |
5 |
Stimmenenthaltungen |
2 |
Sachverhalt:
Nach § 93 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Haushalt in jedem Jahr auszugleichen.
In der Verfügung der Aufsichtsbehörde zum Haushaltsplan des Jahres 2022
vom 10.12.2021
wurde darauf hingewiesen, dass für die Zukunft eine, den jeweiligen
Haushaltsausgleich der Verbandsgemeinde gewährleistende Umlageerhebung zu
erfolgen hat.
Auch in dem Schreiben des Ministerium des Innern und für Sport vom
12.01.2022 wird deutlich gemacht, dass für die kommunalen Haushalte 2023
strengere Kriterien für die Kommunalaufsichtsbehörden zu beachten sind.
Der Haushaltsplan wurde in zwei Besprechungen mit den
Fraktionsvorsitzenden/ Beigeordneten und in vier Ausschusssitzungen
vorbesprochen.
Die Verbandsgemeindeumlage wird
auf 38,704636 v. H. festgesetzt und
sinkt damit um 2,948872 v. H. zum
Vorjahr. Zuzüglich der Umlage der kostenneutralen Sozialhilfeaufwendungen [HLU,
Grundsicherung nach dem SGB II - Hartz IV -, Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung] mit einem Umlagesatz von 0,659808 v.H. wird ein
Gesamtumlagesatz von 39,364444 v. H. erhoben.
Der Haushaltsplan 2023 für die Verbandsgemeinde schließt im Ergebnishaushalt
bei den Erträgen mit
12.222.410 EUR und bei den Aufwendungen mit 12.222.410 EUR ab. Der
Ergebnishaushalt ist ausgeglichen.
Der Finanzhaushalt schließt bei den ordentlichen Einzahlungen mit 11.700.220 EUR und bei
den ordentlichen Auszahlungen mit 11.152.870 EUR ab. Es ergibt sich ein
positiver Saldo von 547.350 EUR, der zur Deckung der Tilgungsleistungen sowie
zur Deckung eines Teilbetrags der Investitionen herangezogen wird.
Investitionen in Gesamthöhe von 1.586.150
EUR wurden entsprechend den Beratungen im Schulträger-, Feuerwehr- sowie
im Bau- und Planungsausschuss u.a. für die Schulen, die Feuerwehren, das
Verwaltungsgebäude und Maßnahmen des Hochwasserschutzes berücksichtigt.
Bei den Investitionen wurden insbesondere folgende Maßnahmen berücksichtigt:
- Einbau von dezentralen Lüftungsanlagen
in den Grundschulen (tlw. Übertragung)
- Erweiterung des Eingangsbereichs am
Verwaltungsgebäude (barrierefrei; tlw. Übertragung)
- Planungskosten für den Neubau des
Feuerwehrgerätehauses Thür (tlw. Übertragung)
- Anschaffung von Sirenenanlagen als
Warnmittel für die Bevölkerung (tlw. Übertragung)
- Anschaffung des MLF Bell (tlw.
Übertragung)
- Anschaffungen im Bereich Feuerwehren
- Mittel für den Digital-Pakt Schulen
(tlw. Übertragung)
- Hochwasserschutzkonzept Thür
- Haushaltsmittel im Bereich
Tourismusförderung für die Beleuchtung des Lavakellers (tlw. Übertragung)
Die Investitionen werden durch Zuwendungen i. H. v. 1.142.350 EUR
finanziert. Der verbleibende negative
investive Saldo von 443.800 EUR wird wie oben bereits erwähnt zum Teil aus dem
o. g. Überschuss im ordentlichen Bereich sowie durch Aufnahme eines
Investitionskredites i. H. v. 247.350 EUR gedeckt.
Im Haushaltsplan ist eine Verpflichtungsermächtigung von 600.000 EUR –
aufgeteilt auf die Jahre 2024 mit 400.000 EUR und 2025 mit 200.000 EUR für den
Bau des Feuerwehrgerätehauses Thür enthalten.
Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 350.900 EUR und werden wie oben
erwähnt durch den positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen gedeckt.
Eine freie Finanzspitze kann im Haushaltsjahr 2023 i. H. v. 196.450 EUR
ausgewiesen werden.
Der Stand der Investitionskredite beläuft sich Ende 2023 auf
voraussichtlich 3.611.340,79 EUR.
Die Umlage beträgt entsprechend der Steuerkraft 7.218.860 EUR. Die
Schlüsselzuweisung B beträgt 519.030 EUR, die Zuweisung für Zentrale Orte
beläuft sich auf 147.440 EUR. Es handelt sich hierbei um vorläufige
Berechnungen gem. den aktualisierten Orientierungsdaten vom 10.11.2022
basierend auf dem LFAG-E.
Im Vergleich zum Vorjahresplan reduzieren sich die Zuweisungen (bisher: B1, B2 und Investitionsschlüsselzuweisung) von 1.772.550 EUR um 1.106.080 EUR auf
666.470 EUR (neu: Schlüsselzuweisung B,
Zuweisung Zentrale Orte). Die
Kreisumlage beträgt 65.360 EUR. Das neue LFAG wirkt sich, trotz der
angekündigten Zielsetzung, die Kommunalfinanzen zu stärken, für das
Haushaltsjahr 2023 in der Verbandsgemeinde Mendig insgesamt negativ aus.
Der
Haushaltsplan wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
21.11.2022 vorberaten und dem Rat einstimmig bei einer Enthaltung zur Annahme
vorgelegt. Die Änderungswünsche des Haupt- und Finanzausschusses wurden -wie
bereits erwähnt – in den Haushaltsplan eingearbeitet.
Im
Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.
Über die Vorschläge der Einwohner
wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.