Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2023.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

20

Ablehnung

5

Stimmenenthaltungen

2

 


Sachverhalt:

Nach § 93 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Haushalt in jedem Jahr auszugleichen.

 

In der Verfügung der Aufsichtsbehörde zum Haushaltsplan des Jahres 2022 vom 10.12.2021

wurde darauf hingewiesen, dass für die Zukunft eine, den jeweiligen Haushaltsausgleich der Verbandsgemeinde gewährleistende Umlageerhebung zu erfolgen hat.

 

Auch in dem Schreiben des Ministerium des Innern und für Sport vom 12.01.2022 wird deutlich gemacht, dass für die kommunalen Haushalte 2023 strengere Kriterien für die Kommunalaufsichtsbehörden zu beachten sind.

 

Der Haushaltsplan wurde in zwei Besprechungen mit den Fraktionsvorsitzenden/ Beigeordneten und in vier Ausschusssitzungen vorbesprochen.

 

Die Verbandsgemeindeumlage wird auf 38,704636 v. H. festgesetzt und sinkt damit um 2,948872 v. H. zum Vorjahr. Zuzüglich der Umlage der kostenneutralen Sozialhilfeaufwendungen [HLU, Grundsicherung nach dem SGB II - Hartz IV -, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung] mit einem Umlagesatz von 0,659808 v.H. wird ein Gesamtumlagesatz von 39,364444 v. H. erhoben.

 

Der Haushaltsplan 2023 für die Verbandsgemeinde schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 12.222.410 EUR und bei den Aufwendungen mit 12.222.410 EUR ab. Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen.

 

Der Finanzhaushalt schließt bei den ordentlichen Einzahlungen mit 11.700.220 EUR und bei den ordentlichen Auszahlungen mit 11.152.870 EUR ab. Es ergibt sich ein positiver Saldo von 547.350 EUR, der zur Deckung der Tilgungsleistungen sowie zur Deckung eines Teilbetrags der Investitionen herangezogen wird. Investitionen in Gesamthöhe von 1.586.150

EUR wurden entsprechend den Beratungen im Schulträger-, Feuerwehr- sowie im Bau- und Planungsausschuss u.a. für die Schulen, die Feuerwehren, das Verwaltungsgebäude und Maßnahmen des Hochwasserschutzes berücksichtigt.

 

Bei den Investitionen wurden insbesondere folgende Maßnahmen berücksichtigt:

  • Einbau von dezentralen Lüftungsanlagen in den Grundschulen (tlw. Übertragung)
  • Erweiterung des Eingangsbereichs am Verwaltungsgebäude (barrierefrei; tlw. Übertragung)
  • Planungskosten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Thür (tlw. Übertragung)
  • Anschaffung von Sirenenanlagen als Warnmittel für die Bevölkerung (tlw. Übertragung)
  • Anschaffung des MLF Bell (tlw. Übertragung)
  • Anschaffungen im Bereich Feuerwehren
  • Mittel für den Digital-Pakt Schulen (tlw. Übertragung)
  • Hochwasserschutzkonzept Thür
  • Haushaltsmittel im Bereich Tourismusförderung für die Beleuchtung des Lavakellers (tlw. Übertragung)

 

 

Die Investitionen werden durch Zuwendungen i. H. v. 1.142.350 EUR finanziert. Der  verbleibende negative investive Saldo von 443.800 EUR wird wie oben bereits erwähnt zum Teil aus dem o. g. Überschuss im ordentlichen Bereich sowie durch Aufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 247.350 EUR gedeckt.

 

Im Haushaltsplan ist eine Verpflichtungsermächtigung von 600.000 EUR – aufgeteilt auf die Jahre 2024 mit 400.000 EUR und 2025 mit 200.000 EUR für den Bau des Feuerwehrgerätehauses Thür enthalten.

 

Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 350.900 EUR und werden wie oben erwähnt durch den positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gedeckt.

 

Eine freie Finanzspitze kann im Haushaltsjahr 2023 i. H. v. 196.450 EUR ausgewiesen werden.

 

Der Stand der Investitionskredite beläuft sich Ende 2023 auf voraussichtlich 3.611.340,79 EUR.

 

Die Umlage beträgt entsprechend der Steuerkraft 7.218.860 EUR. Die Schlüsselzuweisung B beträgt 519.030 EUR, die Zuweisung für Zentrale Orte beläuft sich auf 147.440 EUR. Es handelt sich hierbei um vorläufige Berechnungen gem. den aktualisierten Orientierungsdaten vom 10.11.2022 basierend auf dem LFAG-E.

 

Im Vergleich zum Vorjahresplan reduzieren sich die Zuweisungen (bisher: B1, B2 und Investitionsschlüsselzuweisung) von 1.772.550 EUR um 1.106.080 EUR auf 666.470 EUR (neu: Schlüsselzuweisung B, Zuweisung Zentrale Orte). Die Kreisumlage beträgt 65.360 EUR. Das neue LFAG wirkt sich, trotz der angekündigten Zielsetzung, die Kommunalfinanzen zu stärken, für das Haushaltsjahr 2023 in der Verbandsgemeinde Mendig insgesamt negativ aus.

 

Der Haushaltsplan wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.11.2022 vorberaten und dem Rat einstimmig bei einer Enthaltung zur Annahme vorgelegt. Die Änderungswünsche des Haupt- und Finanzausschusses wurden -wie bereits erwähnt – in den Haushaltsplan eingearbeitet.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.

 

Über die Vorschläge der Einwohner wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.