Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, dem Haushaltsplan 2023 in der vorgelegten Fassung, jedoch unter Berücksichtigung der Änderungen aufgrund der angepassten Orientierungsdaten vom 10.11.2022, zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2023 zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 


Sachverhalt:

 

Nach § 93 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Haushalt in jedem Jahr auszugleichen.

 

In der Verfügung der Aufsichtsbehörde zum Haushaltsplan des Jahres 2022 vom 10.12.2021 wurde darauf hingewiesen, dass für die Zukunft eine, den jeweiligen Haushaltsausgleich der Verbandsgemeinde gewährleistende Umlageerhebung zu erfolgen hat.

 

Auch in dem Schreiben des Ministerium des Innern und für Sport vom 12.01.2022 wird deutlich gemacht, dass für die kommunalen Haushalte 2023 strengere Kriterien für die Kommunalaufsichtsbehörden zu beachten sind.

 

Um den aktuellen Haushaltsplanentwurf des Jahres 2023 auszugleichen, ist für die umlagepflichtigen Kommunen ein notwendiger Verbandsgemeindeumlagesatz von 39,018652 v. H. zuzüglich der Sozialhilfeumlage von 0,659808 v. H. - also insgesamt ein Umlagesatz von 39,678460 v. H. - zu entrichten.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2023 ergibt sich wie folgt:

 

Der Haushaltsplan 2023 für die Verbandsgemeinde schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 12.222.580 EUR und bei den Aufwendungen mit 12.222.580 EUR ab. Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen.

 

Der Finanzhaushalt schließt bei den ordentlichen Einzahlungen mit 11.700.390 EUR und bei den ordentlichen Auszahlungen mit 11.153.040 EUR ab. Es ergibt sich ein positiver Saldo von 547.350 EUR, der zur Deckung der Tilgungsleistungen sowie zur Deckung eines Teilbetrags der Investitionen herangezogen wird. Investitionen in Gesamthöhe von 1.586.150 EUR wurden entsprechend den Beratungen im Schulträger-, Feuerwehr- sowie im Bau- und Planungsausschuss u.a. für die Schulen, die Feuerwehren, das Verwaltungsgebäude und Maßnahmen des Hochwasserschutzes berücksichtigt. Die Investitionen werden durch Zuwendungen i. H. v. 1.142.350 EUR finanziert. Der verbleibende negative investive Saldo von 443.800 EUR wird wie oben bereits erwähnt zum Teil aus dem o. g. Überschuss im ordentlichen Bereich sowie durch Aufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 247.350 EUR gedeckt.

 

Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 350.900 EUR und werden wie oben erwähnt durch den positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gedeckt.

 

Eine freie Finanzspitze kann im Haushaltsjahr 2023 i. H. v. 196.450 EUR ausgewiesen werden.

 

Der Stand der Investitionskredite beläuft sich Ende 2023 auf voraussichtlich 3.611.340,79 EUR.

 

Die Umlage beträgt entsprechend der Steuerkraft 7.266.620 EUR. Die Schlüsselzuweisung B beträgt 471.060 EUR, die Zuweisung für Zentrale Orte beläuft sich auf 147.821 EUR. Es handelt sich hierbei um vorläufige Berechnungen gem. den Orientierungsdaten vom 26.10.2022 basierend auf dem LFAG-E.

 

Im Vergleich zum Vorjahresplan reduzieren sich die Zuweisungen (bisher: B1, B2 und Investitionsschlüsselzuweisung) von 1.772.550 EUR um 1.153.670 EUR auf 618.880 EUR (neu: Schlüsselzuweisung B, Zuweisung Zentrale Orte). Die Kreisumlage reduziert sich von 697.950 EUR um 632.420 EUR auf 65.530 EUR. Das neue LFAG wirkt sich, trotz der angekündigten Zielsetzung, die Kommunalfinanzen zu stärken, für das Haushaltsjahr 2023 in der Verbandsgemeinde Mendig insgesamt negativ aus.

 

Gem. § 97 Abs. 1 GemO in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab dem 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen können Vorschläge zum Entwurf durch die Einwohner eingereicht werden. Ein Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen. Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgt im Blick aktuell Mendig am 23.11.2022; die Frist zur Einreichung von Vorschlägen endet am 07.12.2022 um 16:00 Uhr. Der Rat wird vor Beschlussfassung über das Ergebnis unterrichtet.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.