Beschluss: zur Kenntnis genommen

-              Zepp berichtete, dass beim Glasfaserausbau noch ein Paar Verträge fehlen und berichtete darüber das die Vertriebsphase um einen weiteren Monat verlängert wird.

-              Zepp berichtete, dass auf Nachfrage die geplante Errichtung des Funkmastes unterhalb der Schützenhalle weiter auf sich warten lässt. Aufgrund Lieferschwierigkeiten wird im 1 Q.2023 ein neuer Realisierungstermin bestimmt.

-              Anfrage MSC Kempenich auf Ausrichtung einer ADAC Rallye am 05.03.2023: Abstimmung: 12 ja bei einer Enthaltung: Zepp soll dem  Verein die Zusage mitteilen.

-              Beigeordneten Susanne Wagner wurde zur Geburt Ihres Sohnes Jakob gratuliert

 

Mitteilung: Eilentscheidung zur Beantragung einer Zuwendung zum „Klimaangepassten Waldmanagement“

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ ins Leben gerufen.

 

Zweck der Zuwendung ist der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft der Lage, neben der Kohlenstoff-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.

 

Empfänger sind u. a. juristische Personen des öffentlichen Rechts, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne des § 2 des Bundeswaldgesetzes bewirtschaften, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland belegen ist.

 

Am 11.11.2022 wurde die „Richtlinie für Zuweisungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Am 12.11.2022 wurde das Förderprogramm seitens des Bundes gestartet; Zuwendungsanträge können bei der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) online gestellt werden.

 

Wer die Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss bei Waldflächen ab 100 ha 12 Kriterien erfüllen und diese für 10 bzw. 20 Jahre einhalten.

Für die Gemeinde Bell werden Waldflächen von 135,16 ha zugrunde gelegt.

Nach schriftlicher Stellungnahme des Revierförsters Braun, kann aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass die Kriterien in den nä. 10 bzw. 20 Jahren erfüllt werden, sodass der Antragsstellung durch die Gemeinde Bell nichts im Wege steht.

 

An Zuweisung wären 13.516,00 EUR zu erwarten (Förderhöhe von 100,00 EUR/ha).

 

Für das restliche Jahr 2022 stehen 200 Mio. EUR Fördergelder zur Verfügung, die über einen Verteilungsschlüssel auf die 16 Bundesländer verteilt werden.

 

Um im Jahr 2022 noch Mittel erhalten zu können, sollen die Förderantrage bis zum 30.11.2022 bei der FNR gestellt werden.

 

Der Ortsbürgermeister hat im Benehmen mit den Beigeordneten beschlossen, den Förderantrag vor Ablauf der o. a. Frist zu stellen, um die Fördergelder noch im Jahr 2022 zu erhalten.

Es handelt sich um eine Eilentscheidung gem. § 48 GemO, über die der Gemeinderat hiermit informiert wird.