Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2023.

 

Die Veranschlagung der Ansätze erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanes 2023.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Forstwirtschaftsplan 2023 wurde vom Forstamt Ahrweiler in Abstimmung mit dem leitenden Revierbeamten erstellt.

                                                               

Das Produkt 5551 / 5552 – kommunale Forstwirtschaft – schließt wie folgt ab:

 

 

2023

2022

2021

 

Ansatz

Ansatz

vorl. Ergebnis

 

EUR

EUR

EUR

Ertrag

44.550,00

126.280,00

127.326,47

Aufwand

46.740,00

129.840,00

55.166,21

Fehlbetrag

2.190,00

3.560,00

Überschuss

72.160,26

 

Der Forstwirtschaftsplan weist für das Jahr 2023 erneut einen Fehlbetrag aus, der um 1.370,00 EUR unter dem Fehlbetrag des Vorjahres liegt.

 

Die Differenz gegenüber der Planung des Vorjahres wird im Bereich der Erträge aufgrund von Mindererträgen beim Holzverkauf (31.970,00 EUR) entstehen.

Die im Jahr 2022 geplanten Zuweisungen des Landes und der Stadt Mendig für die Wegeinstandsetzung sind im Forstwirtschaftsplan 2023 nicht enthalten, da die Maßnahme in 2022 beendet wurde (44.510,00 EUR).

 

Bei den Aufwendungen sind Einsparungen zu verzeichnen, da die Wegeinstandsetzung im Jahr 2022 beendet wurde. Hier fallen keine Aufwendungen in 2023 an (56.050,00 EUR).

Derzeit sind beim Forstzweckverband keine Waldarbeiter angestellt. Es ist lediglich ein geringer vorsorglicher Ansatz für den Waldarbeitereinsatz eingestellt für den Fall, dass Neueinstellungen erfolgen (Einsparung von 35.410,00 EUR).

Die Arbeiten im Gemeindewald werden durch Unternehmen durchgeführt. Der Ansatz hierfür wurde gegenüber dem Vorjahr um 4.900,00 EUR auf 22.750,00 EUR erhöht.

 

Die Höhe der Umlage an den Forstzweckverband bemisst sich nach der von der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden zu beschließenden Umlagehöhe für das Haushaltsjahr 2023.

 

Der Forstwirtschaftsplan wird anlässlich der Beratung durch den leitenden Revierbeamten erläutert.