Sachverhalt:
Gemäß § 21 der
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) hat die Werkleitung den
Verbandsvorsteher und den Werkausschuss spätestens zum 30.09. über die
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des
Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Der
Zwischenbericht zum 30.09.2022 wurde von der Buchhaltung erstellt. Die
Planansätze lt. Erfolgsplan wurden eingehalten. Die Gebühren können für das
Jahr 2022 in gleicher Höhe bestehen bleiben.
Stand der
Investitionen lt. Vermögensplan 2022:
·
Sanierung
Leitungsnetz, Restarbeiten-Abscheideanlagen
Die Maßnahme wurde abgeschlossen.
·
Erschließung
Stichstraße
Die Maßnahme wird nach 2023 verschoben.