Sitzung: 17.11.2022 Verbandsversammlung Konversion Flugplatz Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 965/071/2022
Beschluss:
Der Jahresgewinn 2021 in Höhe von 17.189,54 EUR soll in die
allgemeine Rücklage eingestellt werden.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird in der
vorliegenden Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der
Eigenbetrieb mit den Betriebszweigen „Wasserwerk“ und „Abwasserwerk“ ist nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO), der Eigenbetriebs- und
Anstaltsverordnung (EigAnVO) und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes zu
führen.
Nach § 89 Abs. 1 GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der
Eigenbetriebe jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des § 319
Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu prüfen.
Die Prüfung für das Jahr 2021 für den Betriebszweig „Abwasserwerk“
erfolgte durch die damit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst
u. Partner GmbH, Koblenz. Die lt. Landesverordnung über die Prüfung kommunaler
Einrichtungen vom 22.07.1991 vorgeschriebene Schlussbesprechung hat
stattgefunden.
Den Mitgliedern des Werkausschusses und der Verbandsversammlung liegt
eine Entwurfsfassung des Prüfungsberichtes vor. Nach den vorliegenden
Unterlagen schließt die Jahresbilanz zum 31.12.2021 auf der Aktiv- und
Passivseite mit einer Bilanzsumme von 2.014.826,79 EUR ab und weist in
Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresgewinn in Höhe von 17.189,54
EUR aus.
Es wird empfohlen, den Gewinn in Höhe von 17.189,54 EUR in die allgemeine
Rücklage einzustellen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst u. Partner GmbH hat den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2021 erteilt.
In der Sitzung des Werkausschusses am 17.11.2022 wurde der
Jahresabschluss zum 31.12.2021 vorberaten.