Sitzung: 17.11.2022 Verbandsversammlung Konversion Flugplatz Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 965/059/2022
Beschluss:
Die Verbandsversammlung stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2023 zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2023.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die im Haushaltsplan eingestellten Aufwendungen/Auszahlungen orientieren
sich am voraussichtlich entstehenden Bedarf im Haushaltsjahr 2023.
Die Festsetzung der Verbandsumlage, entsprechend § 9 der Verbandsordnung,
bemisst sich nach der Höhe der ordentlichen Ein- und Auszahlungen und der
Investitionsauszahlungen. Der Bedarf wurde um die bewilligten bzw. in Aussicht
gestellten Zuweisungen des Landes, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Mittelrhein (WFG), des Investors und dem Vorteilsausgleich vermindert.
Grundlage sämtlicher Veranschlagungen, außer den Aufwendungen der
Geschäftsführung, ist die mit den Ministerien und dem Investor abgestimmte
Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersicht.
Kredite werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kredite zur
Liquiditätssicherung wird für den Zweckverband auf 1.000.000 EUR festgesetzt,
für das Sondervermögen Eigenbetrieb Wasserwerk auf 400.000 EUR und das
Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasserwerk auf 800.000 EUR.
Der Haushaltsplan des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das
Haushaltsjahr 2023 schließt im Ergebnishaushalt bei Erträgen von 430.320 EUR
und Aufwendungen mit 429.910 EUR ab. Es entsteht ein Jahresüberschuss von 410
EUR.
Der Finanzhaushalt schließt bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen
mit je 353.150 EUR ab. Es werden Investitionen in Höhe von 75.000 EUR getätigt,
die über Zuweisungen und die Verbandsumlage finanziert werden.
Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.