Sitzung: 09.11.2022 Verbandsversammlung FVZVB RM
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 964/031/2022
Beschluss:
Die Verbandsversammlung stimmt
dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung zu und
beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2023.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Sachverhalt:
Bislang waren Kommunen in der Regel von der Umsatzsteuerpflicht befreit,
sofern sie hoheitliche Leistungen, d. h. im Rahmen der öffentlichen Gewalt,
erbracht haben. Mit der Einführung des § 2b UStG wird die
Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts in
Abstimmung mit europäischem Recht neu geregelt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanes konnten noch nicht alle
Sachverhalte in Gänze auf das neue Umsatzsteuerrecht geprüft werden.
Mit Unterstützung eines Steuerberatungsbüros werden derzeit die
Haushaltschecks geprüft. Bereits bekannte Sachverhalte, aus denen zukünftig
eine Umsatzsteuerpflicht resultiert, sind zum 01.01.2023 im Plan
berücksichtigt.
Ab dem Jahr 2023 sind die Aufsichtsbehörden dazu angehalten, die
Haushalte kritischer zu betrachten und auf die Einhaltung des Ausgleiches hin
genauer zu überprüfen. Unausgeglichene Haushalte dürften nicht mehr genehmigt
werden. Die derzeitigen Preissteigerungen liefern keinen Ausnahmegrund. Die
Umlage müsse so angepasst werden, dass Ergebnis- und Finanzhaushalt
ausgeglichen sind.
Der Haushaltsplan für den Fremdenverkehrszweckverband „Riedener Mühlen“
schließt im Ergebnishaushalt sowohl bei den Erträgen als auch bei
den Aufwendungen mit 106.200 EUR ab und ist ausgeglichen.
Das Eigenkapital bleibt unverändert und beträgt voraussichtlich zum
31.12.2023 185.066,37 EUR.
Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen und somit der Überschuss 19.390 EUR.
Die Auszahlungen für geplante Investitionen betragen 10.000 EUR. Folgende
Maßnahmen sind veranschlagt:
- Herstellung eines Fahrradparkplatzes einschl. Pflasterarbeiten
(2.000 EUR).
- Errichtung einer E-Bike-Ladestation mit Akkuladeschrank für
abnehmbare Akkus neben dem Festplatzanschluss am Eingang der Liegewiese
neben den vorhandenen Fahrradbügeln (8.000 EUR).
- Beschilderung für ein Parkleitsystem: es erfolgt eine Übertragung der im Jahr 2021 nicht in Anspruch genommenen Mittel. Im Haushaltsjahr 2023 stehen voraussichtl. 1.500 EUR zur Verfügung.
- Herstellung der Wegebeleuchtung entlang des Waldsees bis
Langenbahn: es erfolgt eine Übertragung der im Jahr 2022 nicht in Anspruch
genommenen Mittel (voraussichtl. 15.000 EUR) ins Folgejahr gem. §17
GemHVO. Aus dem Jahr 2021 stehen noch Mittel i. H. v. 25.000 EUR zur
Verfügung. Im Haushaltsjahr 2023 stehen somit voraussichtlich Mittel i. H.
v. 40.000 EUR zur Verfügung. Fortführung der Maßnahme in 2024 (20.000 EUR;
voraussichtliche Preissteigerungen der Leuchten sind berücksichtigt). Für
die Gesamtmaßnahme stehen somit Mittel von voraussichtlich insgesamt
60.000 EUR zur Verfügung
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden i. H. v. 3.000 EUR
veranschlagt für einen Zuschuss der WFG für eine E-Bike-Ladestation und
Kleinmaßnahmen (Spielgeräte, Bänke) sowie in den Jahren 2023 und 2024 für den
Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Rieden für die Herstellung der Wegebeleuchtung
entlang des Waldsees bis Langenbahn i. H. v. je 4.200 EUR netto (Umsatzsteuer =
je 800 EUR, Gesamt = je 5.000 EUR).
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt
-2.800 EUR und wird durch den positiven Saldo der ordentlichen und
außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v 19.390 EUR abgedeckt. Es
verbleibt ein Finanzmittelüberschuss von 16.590 EUR, der die Forderungen
gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse erhöht.
Gerne wären mehr Unterhaltungsarbeiten und investive Maßnahmen durchgeführt worden, aber aufgrund der Notwendigkeit des Haushaltsausgleiches und der damit einhergehenden Auswirkungen auf die Höhe der Verbandsumlage werden die Ausgaben so gering wie möglich gehalten. Parallel dazu werden die Einnahmen gesteigert durch geplante Erhöhung der Parkgebühren. Die allgemeinen Preissteigerungen erschweren es zusätzlich, einen ausgeglichenen Haushalt zu erstellen.
Zur
Kostenminimierung wurde von der Ausführung folgender Maßnahmen abgesehen:
Abfischung
wegen der Gefahr der Verbutterung des Fischbestandes (3.000 EUR)
Überarbeitung
der Umkleidekabinen und Modernisierung des Grillplatzes am Dr.-Klinkhammer-Weg
(2.500 EUR)
Errichtung einer
E-Ladesäule mit zwei Ladepunkten für PKW auf dem Parkplatz an der Eifler
Seehütte (9.000 EUR) sowie Unterstützung der Ladepunkte durch eine
Solarladestation (15.000 EUR)
Für Material für die Unterhaltung der Wege am Waldsee und des Seeumfeldes, für Durchforstungsmaßnahmen bzw. Baumpflege waren ursprünglich 20.000 EUR vorgesehen, dieser Ansatz wurde auf 10.000 EUR reduziert.
Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.