Sitzung: 09.11.2022 Verbandsversammlung FVZVB RM
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 964/026/2022
Beschluss:
1. Feststellung
des Jahresabschlusses 2021
Die Verbandsversammlung beschließt, den
Jahresabschluss zum 31.12.2021 festzustellen.
Der entstandene Jahresfehlbetrag der
Ergebnisrechnung ist auf die neue Rechnung vorzutragen.
Der Übertragung
von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 31.600,00 EUR für die Herstellung
der Wegebeleuchtung entlang des Waldsees bis Langenbahn (25.000 EUR), für den Neubau
eines Hausanschlusses für Elektroladestation und Festbetrieb (3.600 EUR), für
die Errichtung eines Palisadenzaunes für die Müllcontainer (1.500 EUR) sowie
für die Beschilderung für ein Parkleitsystem (1.500 EUR) wird zugestimmt.
Die im Jahresabschluss ausgewiesenen
Haushaltsüberschreitungen werden nachträglich genehmigt, soweit dies noch nicht
im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2.
Entlastungserteilung
Dem Verbandsvorsteher und seinen
Stellvertretern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen
Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2021 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so
dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Jörg Lempertz
Rudolf Wingender
Den Vorsitz übernimmt Elisabeth Krautkrämer.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2021 für den Fremdenverkehrszweckverband
Riedener Mühlen wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften
der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch die Verbandsversammlung
vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2021 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag von 32.452,39 EUR ab und verbessert sich damit
(unter Berücksichtigung der Übertragungen aus dem Vorjahr in Höhe von 6.612,06
EUR) um 689,67 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
26.530,00 EUR auswies.
Die Finanzrechnung 2021 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 33.927,68 EUR aus, wovon
·
ein
Fehlbetrag von 21.965,56 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen
entstand und
·
ein
Fehlbetrag von 11.962,12 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt.
Die Haushaltssatzung 2021 sah keine Kreditaufnahme vor.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen erfolgten
Übertragungen ins Haushaltsjahr 2022 zur Fortführung begonnener Maßnahmen im
investiven Bereich mit insgesamt 31.600,00 EUR.
Das Eigenkapital verringert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
der Ergebnisrechnung auf 214.836,37 EUR.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vor der Verbandsversammlung
eine Belegprüfung vorgenommen und wird in seiner öffentlichen Sitzung über den
nachstehenden Beschluss abstimmen:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung:
- den Jahresabschluss des
Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen zum 31.12.2021 festzustellen
und den entstandenen Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung auf die neue
Rechnung vorzutragen,
- dem Verbandsvorsteher und den
Stellvertretern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen
Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2021 zu erteilen und
3. der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 31.600,00 EUR für die Herstellung der Wegebeleuchtung entlang des Waldsees bis Langenbahn (25.000 EUR), für den Neubau eines Hausanschlusses für Elektroladestation und Festbetrieb (3.600 EUR), für die Errichtung eines Palisadenzaunes für die Müllcontainer (1.500 EUR) sowie für die Beschilderung für ein Parkleitsystem (1.500 EUR) zuzustimmen,
- die im Jahresabschluss ausgewiesenen
über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu
genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird in der
Versammlung über das Ergebnis informieren.