Beschluss: zur Kenntnis genommen

1) Der Bürgermeister der VG Vordereifel, Herr Schomisch, teilte den Anwesenden mit, dass die Gemeinden der Vordereifel, die nicht Mitglied im Forstzweckverband ER sind, einen eigenen Zweckverband gründen werden. In diesem Zweckverband soll auch Staatswald berücksichtigt werden. Die Bestrebungen wurden den Verbandsmitgliedern bereits in der Sitzung im April 2022 mitgeteilt.

Das Land Rheinland-Pfalz hat einen entsprechenden Entwurf zur Gründung erhalten. Dies kann Frau Haensch bestätigen. Derzeit liegt hierüber jedoch noch keine Rückmeldung vor.

Die Gemeinden Ettringen, Kirchwald und St. Johann wurden seitens der Verbandsgemeinde Vordereifel über die Planung informiert und sollen ihre Ratsmitglieder in Kenntnis setzen.

Im Beschluss der Verbandsversammlung des FZV ER vom 27.04.2022 wurde festgehalten, dass neben der Waldbewirtschaftung durch Unternehmen zusätzlich Kooperationsmodelle geprüft werden sollen.

Der Verbandsvorsteher des Forstzweckverbandes ER, Herr Lempertz, nimmt die Bestrebungen der Verbandsgemeinde Vordereifel zum Anlass, eine Fusion der Zweckverbände „Ettringen-Rieden“ und „Vordereifel“ prüfen zu lassen.

Hierfür soll die Kommunalberatung beauftragt werden. Im Gutachten soll -neben der Ausarbeitung von Vor- und Nachteilen einer Fusion - geklärt werden, ob der Beitritt von Staatswald sinnvoll ist und eine Umsatzsteuerpflicht zu berücksichtigen ist. Die Kosten der Erstellung eines Gutachtens werden bei 5.000 bis 10.000 EUR liegen.

Das Gutachten soll als Beratungsgrundlage für eine Sondersitzung des Forstzweckverbandes dienen.

Die Büroleiter und Kämmerer der Verbandsgemeinden Mendig und Vordereifel sollen gemeinsam ein Konstrukt für ein entsprechendes Gutachten erarbeiten.

 

2) Als nächster Sitzungsort wird die Ortsgemeinde Volkesfeld ausgewählt. Der Sitzungsdienst wird gebeten, für eine etwaige Sondersitzung des Zweckverbandes zwei Termine (März und April) vorzuschlagen.

 

3) Herr Lempertz weist auf ein Förderprogramm zum „klimaangepassten Waldmanagement“ hin.

Das Forstamt soll prüfen, ob ein Abruf von Fördergeldern möglich ist. Die Verwaltung sendet die Unterlagen des GStB zu.