Sitzung: 03.11.2022 Verbandsversammlung Forstzweckverband
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 963/014/2022
Beschluss:
Ergänzend zum Haushaltsplanentwurf wird ein Ansatz für die Erstellung
eines Gutachtens der Kommunalberatung i. H. v. 10.000 EUR in den Haushalt
eingestellt. Die Verbandsumlage wird entsprechend angepasst.
Die Verbandsversammlung stimmt dem Haushaltsplan für die Jahre 2023 und
2024 unter Berücksichtigung der o. a. Anpassungen zu und beschließt den Erlass
der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die im
Haushaltsplan eingestellten Aufwendungen und Auszahlungen orientieren sich am
Bedarf der zurückliegenden Jahre.
Haushaltsjahr
2023
Gemäß § 1 der Haushaltssatzung
2023/2024 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnishaushalt 136.790 EUR
und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 127.840 EUR; es entsteht ein
Jahresüberschuss von 8.950
EUR.
Der Gesamtbetrag der ordentlichen
Einzahlungen im Finanzhaushalt beträgt 136.790 EUR und der Gesamtbetrag der
Auszahlungen 127.650 EUR, es entsteht
ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 9.140 EUR.
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 1.500 EUR und werden aus dem positiven Saldo im ordentlichen Bereich gedeckt.
Gem. der Planung wird eine Reduzierung der
Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 7.640 EUR erreicht.
Haushaltsjahr
2024
Gemäß § 1 der Haushaltssatzung
2023/2024 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnishaushalt 129.100 EUR
und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 127.790 EUR; es entsteht ein
Jahresüberschuss von 1.310 EUR.
Der Gesamtbetrag der ordentlichen
Einzahlungen im Finanzhaushalt beträgt 129.100 EUR und der Gesamtbetrag der
Auszahlungen 127.600 EUR, es entsteht
ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 1.500 EUR.
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 1.500 EUR und werden aus dem positiven Saldo im ordentlichen Bereich gedeckt.
Es erfolgt keine Veränderung der
Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde.
Im Übrigen wird auf den beigefügten
Haushaltsplanentwurf verwiesen.