Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Ergänzend zum Haushaltsplanentwurf wird ein Ansatz für die Erstellung eines Gutachtens der Kommunalberatung i. H. v. 10.000 EUR in den Haushalt eingestellt. Die Verbandsumlage wird entsprechend angepasst.

Die Verbandsversammlung stimmt dem Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 unter Berücksichtigung der o. a. Anpassungen zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Die im Haushaltsplan eingestellten Aufwendungen und Auszahlungen orientieren sich am Bedarf der zurückliegenden Jahre.

 

Haushaltsjahr 2023

 

Gemäß § 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnishaushalt 136.790 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 127.840 EUR; es entsteht ein Jahresüberschuss von 8.950 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen im Finanzhaushalt beträgt 136.790 EUR und der Gesamtbetrag der Auszahlungen 127.650 EUR, es entsteht ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 9.140 EUR.

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 1.500 EUR und werden aus dem positiven Saldo im ordentlichen Bereich gedeckt.

 

Gem. der Planung wird eine Reduzierung der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 7.640 EUR erreicht.

 

Haushaltsjahr 2024

 

Gemäß § 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnishaushalt 129.100 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 127.790 EUR; es entsteht ein Jahresüberschuss von 1.310 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen im Finanzhaushalt beträgt 129.100 EUR und der Gesamtbetrag der Auszahlungen 127.600 EUR, es entsteht ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 1.500 EUR.

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 1.500 EUR und werden aus dem positiven Saldo im ordentlichen Bereich gedeckt.

 

Es erfolgt keine Veränderung der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde.

 

Im Übrigen wird auf den beigefügten Haushaltsplanentwurf verwiesen.