Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt den v.g. Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, den Abbruch
des Wohnhauses „Teichwiese 2“ und die Sanierung und den Umbau des Gebäudeteiles
„Hauptstraße 22“ als Maßnahme der Dorferneuerung durchzuführen. Er beauftragt
den Stadtbürgermeister und die Verwaltung, die notwendigen Förderanträge zu
erstellen und den zuständigen Stellen
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Sachverhalt:
Die
Stadt Mendig hat mit dem Vertrag vom 24.05.2019 die Grundstücke und Gebäude der
ehem. Gastwirtschaft Bolz im Bereich Hauptstraße / Teichwiese im Stadtteil
Obermendig erworben. Der Gebäudeteil „Hauptstr. 22 (Gastwirtschaft – s.
Kartenausschnitt 1)“ ist in der Liste der Kulturdenkmäler des Landkreises
Mayen-Koblenz aufgeführt und steht unter Denkmalschutz. Er wird von den
ortsansässigen Vereinen als Treffpunkt und Veranstaltungslokal genutzt und soll
für diese Zwecke weitgehend erhalten bleiben. Er muss jedoch grundlegend
saniert werden.
Das
Nachbargebäude „Teichwiese 2 (Wohnhaus)“ ist zurzeit nicht bewohnt und wird
nicht mehr benötigt.
In
einem ersten Abschnitt sollen die auf dem Kartenausschnitt 2 markierten
Gebäudeteile abgerissen werden.
Die entsprechenden Arbeiten sollen als Maßnahme der Dorferneuerung durchgeführt und wenn möglich entsprechend gefördert werden. Für die Beantragung einer Förderung ist ein Beschluss des Stadtrates notwendig.