Beschluss:

Der Stadtrat nimmt den v.g. Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, den Abbruch des Wohnhauses „Teichwiese 2“ und die Sanierung und den Umbau des Gebäudeteiles „Hauptstraße 22“ als Maßnahme der Dorferneuerung durchzuführen. Er beauftragt den Stadtbürgermeister und die Verwaltung, die notwendigen Förderanträge zu erstellen und  den zuständigen Stellen vorzulegen.   

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                         X            

Zustimmungen                 ./.          

Ablehnungen                                   ./.          

Stimmenenthaltungen  ./.          

 


Sachverhalt:

Die Stadt Mendig hat mit dem Vertrag vom 24.05.2019 die Grundstücke und Gebäude der ehem. Gastwirtschaft Bolz im Bereich Hauptstraße / Teichwiese im Stadtteil Obermendig erworben. Der Gebäudeteil „Hauptstr. 22 (Gastwirtschaft – s. Kartenausschnitt 1)“ ist in der Liste der Kulturdenkmäler des Landkreises Mayen-Koblenz aufgeführt und steht unter Denkmalschutz. Er wird von den ortsansässigen Vereinen als Treffpunkt und Veranstaltungslokal genutzt und soll für diese Zwecke weitgehend erhalten bleiben. Er muss jedoch grundlegend saniert werden.

 

Das Nachbargebäude „Teichwiese 2 (Wohnhaus)“ ist zurzeit nicht bewohnt und wird nicht mehr benötigt.

 

In einem ersten Abschnitt sollen die auf dem Kartenausschnitt 2 markierten Gebäudeteile abgerissen werden.

 

Die entsprechenden Arbeiten sollen als Maßnahme der Dorferneuerung durchgeführt und wenn möglich entsprechend gefördert werden. Für die Beantragung einer Förderung ist ein Beschluss des Stadtrates notwendig.