Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt den vorgestellten Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis. Er stimmt der Teilnahme am Projektaufruf 2022 für das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport Jugend und Kultur zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                         X            

Zustimmungen                 ./.          

Ablehnungen                                   ./.          

Stimmenenthaltungen  ./.          

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Auf die bisherigen Beratungen wird Bezug genommen. Von Seiten der Stadt Mendig ist die Sanierung des Mendiger Vulkanbades beabsichtigt und in den kommenden Jahren dringend notwendig. Die vorhandene Folie der Becken ist inzwischen rd. zwanzig Jahre alt und weist immer mehr Schäden auf. Zudem werden auch weitere Undichtigkeiten in den vorhandenen Leitungen vermutet, wodurch in der vergangenen Badesaison viele Kubikmeter Wasser zusätzlich verbraucht werden mussten. Auch die vorhandenen technischen Anlagen haben ein entsprechendes Alter erreicht und sollen gegen modernere und energetisch effizientere Anlagen ausgetauscht werden. Im Zuge der geplanten Sanierung soll das Freibad auch barrierefrei werden.

 

Für die geplante Sanierung ist ein Förderantrag nach dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gestellt worden. Der Projektaufruf endete am 30.09.2022.

 

Eine Förderung mit Bundesmitteln wird bis maximal 45 %, bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis maximal 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Entsprechend beträgt der aufzubringende kommunale Eigenanteil mindestens 55 % bzw. bei Kommunen in Haushaltsnotlage mindestens 25 %.

 

Für die Antragstellung ist eine Projektskizze innerhalb der Antragsfrist einzureichen.

Die Skizze wurde am 30.09.2022 über das Bundesportal Easy online eingereicht und zusätzlich in Papierform, auf den Postweg gegeben.

 

Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzu-wendung (Zuwendungsantrag)

 

Nach den Fördervoraussetzungen ist noch ein Beschluss vorzulegen, dass der Stadtrat die Teilnahme am Projektaufruf 2022 billigt.