Beschluss:
1. Feststellung
des Jahresabschlusses 2021
Der Stadtrat beschließt:
- den
Jahresabschluss der Stadt Mendig zum 31.12.2021 festzustellen und das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
- der
Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 5.611,96 EUR aus dem
ordentlichen Bereich zur Förderung des Sports sowie der Übertragung aus
dem investiven Bereich i. H. v. 412.968,74 EUR für Grunderwerb von Ackerland, den
Einbau einer Lüftungsanlage im Bistro des Kindergartens Zauberwald, den
Erwerb von Grundstücken im Sanierungsgebiet, für die Planungs- und
Abbruchkosten des Anwesens Bolz, den Ausbau der Straße „Teichwiese“ sowie
zur Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“ und der Übertragung der
Kreditermächtigung mit 1.131.650,00 EUR zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen
nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen
ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem Stadtbürgermeister, dem Bürgermeister
der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese den Stadtbürgermeister
vertreten haben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2021 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe
nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung
und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Hans Peter Ammel
Achim Grün
Frank Post
Edgar Girolstein
Jörg Lempertz
Joachim Plitzko
Alexander Müller
Den Vorsitz
übernimmt das älteste anwesende Ratsmitglied Florin Stoll. Die Ergebnisse aus
der Rechnungsprüfung warden von Helmut Selig vorgetragen.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2021 für die Stadt Mendig wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff)
vor Feststellung durch den Stadtrat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2021 schließt
mit einem Jahresüberschuss (Posten E23) von 139.577,14 EUR ab. In der
Haushaltsplanung war ein Jahresfehlbetrag von 1.054.820,00 EUR ausgewiesen. Das
Jahresergebnis verbessert sich somit um 1.194.397,14 EUR gegenüber der
Haushaltsplanung.
Dies ist insbesondere auf Mehrerträge im
Bereich der Steuern und Gemeindeanteile (Grundsteuer
B und Gewerbesteuer = 410.320,00 EUR, Gemeindeanteile Einkommen- und Umsatzsteuer 437.460,00 EUR) zurückzuführen.
Weiterhin ergaben sich Erträge bei der Abrechnung der Verbandsumlage an den
Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig für das Jahr 2020 und bei der
Anforderung des 1. Abschlags für das Jahr 2021 (es
ergaben sich Erstattungen an die Stadt Mendig anstatt der geplanten
Aufwendungen; gesamt 173.780,00 EUR).
Den Mehrerträgen stehen Mindererträge
gegenüber, insb. im Bereich Landesförderungen (u.
a. Städtebauförderung/Ländl. Zentren; 106.380,00 EUR) und bei den
Eintrittsgeldern für das Vulkanbad, den Lava Dome und den Lavakeller (146.900,00 EUR).
Weiterhin konnten noch keine Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken im
Neubaugebiet „Verlängerung Eichenweg“ erzielt werden, da die
Grundstücksverkäufe zum Teil erst im Jahr 2022 realisiert werden (634.300,00 EUR).
Einsparungen ergaben sich bei den Personal-
und Versorgungsaufwendungen (159.250,00 EUR), den
geplanten Unterhaltungsmaßnahmen und Bewirtschaftungskosten an Gebäuden sowie
der Infrastruktur (331.610,00 EUR), bei dem Verlust
aus dem Abgang der Wasser- und Kanalleitungen im Neubaugebiet „Verlängerung
Eichenweg“ an den Eigenbetrieb Wasser/Abwasser (545.000,00
EUR) und dem Vorteilsausgleich
an den Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig (101.970,00
EUR).
Demgegenüber stehen Mehraufwendungen
aufgrund der Einstellung in den Sonderposten aus dem kommunalen Finanzausgleich
(188.600,00 EUR).
Aus dem Haushaltsvorjahr 2020 erfolgte keine
Mittelübertragung im Bereich der Aufwendungen. Von den Haushaltsermächtigungen
im ordentlichen Bereich erfolgte im Jahr 2021 eine Mittelübertragung ins
Haushaltsjahr 2022 i. H. v. 5.611,96 EUR.
Die Finanzrechnung 2021 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 1.176.460,39 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 755.156,66 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 2.651.194,84 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt,
c)
ein
Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
719.577,79 EUR entstand.
Durch den Fehlbetrag erhöht sich die Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde um 1.176.460,39 EUR und beträgt zum 31.12.2021 = 4.443.194,84 EUR.
Von den nicht in Anspruch genommenen
Veranschlagungen im investiven Bereich im Haushaltsjahr 2021 erfolgte eine
Übertragung ins Folgejahr 2022 mit insgesamt 412.968,74 EUR für Grunderwerb von
Ackerland, den Einbau einer Lüftungsanlage im Bistro des Kindergartens
Zauberwald, den Erwerb von Grundstücken im Sanierungsgebiet, für die Planungs-
und Abbruchkosten des Anwesens Bolz, den Ausbau der Straße „Teichwiese“ sowie
zur Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“.
Nach der Haushaltssatzung 2021, welche durch
die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen
mit 2.123.780,00 EUR vorgesehen.
Aus dem Haushaltsjahr 2020 wurde ein Betrag
i.H.v. 950.318,40 EUR übertragen. Im Jahr 2021 erfolgte die Aufnahme von
Investitionskrediten über insgesamt 1.430.000,00 EUR. Umschuldungen wurden i. H. v. 609.602,56 EUR
getätigt. Eine Übertragung aus der Kreditermächtigung des Jahres 2021 ins Jahr
2022 erfolgte gem. § 103 GemO mit
1.131.650,00 EUR (ISB-Darlehn = 840.360,00 EUR, sonst.
Investitionskredit 291.290,00
EUR).
Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses in
der Ergebnisrechnung und der Erfassung eines herrenlosen Grundstückes in das
Anlagevermögen der Stadt Mendig auf 4.909.639,56 EUR.
Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2021 sind dem Anhang und dem
Rechenschaftsbericht zu entnehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2021 in seiner
Sitzung am 12.10.2022 geprüft. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
berichtet über die Prüfungshandlung und trägt die Beschlussempfehlung des
Ausschusses vor.