Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Beschluss im Hinblick auf Punkt 1 der Beschlussvorlage:

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat, die Grabnutzungsentgelte an die durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH neu ermittelten Beträge wie folgt anzupassen.

  1. Überlassung einer Einzelreihengrabstätte für Verstorbene

a)       bis zum vollendeten 5. Lebensjahr                                                                 325,00 EUR

b)      ab dem vollendeten 5. Lebensjahr                                                                 475,00 EUR

  1. Urnenwahlgrab mit einheitlicher Granitabdeckung                                                        550,00 EUR
  2. Urnengrab anonym                                                                                                                      690,00 EUR
  3. Urnengrab als Baumbestattung                                                                               690,00 EUR
  4. Doppelwahlgrab                                                                                                                            950,00 EUR
  5. Rasengrab (Erdbestattung)                                                                                                       690,00 EUR

Die Gebühr für das bei Baumbestattungen anzubringende

Baumschild wird festgesetzt auf                                                                                                               80,00 EUR

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die festgelegten Gebühren in die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 

2. Beschluss im Hinblick auf Punkt 2 a) der Beschlussvorlage:

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat, die derzeitigen Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber wie folgt anzupassen.

Urnenreihengrabstätten, Urnenwahlgrabstätten,

auch Urnen als Baumbestattung bzw. anonym                                                                 150,00 EUR

Doppelwahlgrab sowie Rasengrab (Erdbestattung)                                                                        450,00 EUR

Die Verwaltung wird beauftragt, die festgelegten Gebühren in die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

3. Beschluss im Hinblick auf die Erhebung eines Zuschlages bei Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen und Feiertagen:

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat, den Zuschlag für Bestattungen an Samstagen und Feiertagen wie folgt festzusetzen:                          60 v.H.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Gebühren in die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 

4. Beschluss im Hinblick auf

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat, die derzeitigen Gebühren für die Nutzung der Leichenhalle wie folgt anzupassen.

Für jeden Tag der Nutzung der Leichenhalle wird eine Gebühr von 110,00 EUR festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Gebührenbetrag in die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 

5. Beschluss im Hinblick auf Punkt 2d) der Beschlussvorlage:

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat, die folgenden Gebührensätze für die Einebnung von Grabstätten durch die Ortsgemeinde in die Gebührensatzung aufzunehmen:

a)    Reihengrabstätten ab vollend. 5. Lebensjahr und

Einzelwahlgrabstätten                                                                                   200,00 €

b)    Doppelwahlgrabstätten                                                                                 330,00 €

c)    Urnengrabstätten und

Reihengrabstätten bis zum vollend. 5 Lebensjahr                                       135,00 €

Alle Gebühren für die Einebnung von Grabstätten verstehen sich zuzgl. des Rechnungsbetrages zur Entsorgung der Fundamente und Grabmale.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Gebühren in die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

6. Beschluss zur Neufassung der Friedhofsgebührensatzung

Der Gemeinderat Bell beschließt den Erlass der neuen Friedhofsgebührensatzung mit den neugefassten Gebühren.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser neuen Friedhofsgebührensatzung tritt die bisherige Friedhofsgebührensatzung vom 07.10.2020 außer Kraft.

Daneben fasst der Gemeinderat den Beschluss, im Jahre 2024 erneut über eine weitergehende Anpassung der Gebührensätze zu beraten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 


Sachverhalt:

Die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bell wurde zuletzt am 30.09.2020 beschlossen.

 

Der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH wurde mit seinerzeitigen Schreiben der Verbandsgemeinde Mendig der Auftrag zum Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung mit Betriebsanalyse und Gebührenbedarfsrechnung für alle Friedhöfe der Stadt Mendig und den vier Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Mendig erteilt.

 

Die Ergebnisse dieser Kalkulation sind der als Anlage beigefügten Kalkulationsschrift der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zu entnehmen.

 

Die Kalkulationsergebnisse basieren auf der Grundlase einer Datenerfassung durch die Verbandsgemeinde Mendig aus den Jahren 2018, 2019 und 2020, wobei entsprechende Durchschnittswerte hinsichtlich der ermittelten Kosten gebildet wurden.

 

1.Grabnutzungsentgelte

(siehe Abschnitte I und II der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung)

 

Der Vergleich mit den derzeitig zu erhebenden Grabnutzungsentgelten laut aktueller Friedhofsgebührensatzung macht deutlich, dass Handlungsbedarf gegeben ist. Der Grundsatz des Kostendeckungsprinzips ist zu beachten, wobei statistische Erhebungen des Landesrechnungshofes belegen, dass die wenigsten Kommunen in Rheinland-Pfalz eine hundertprozentige Kostendeckung erreichen. In der Gesamtbetrachtung liegt der Kostendeckungsgrad in rheinland-pfälzischen Kommunen bei durchschnittlich 77 % Tatsächlich ist er niedriger, da in der Statistik nur zahlungswirksame Vorgänge und damit zum Beispiel nicht der Aufwand für Abschreibungen erfasst werden. Werden solche Aufwendungen berücksichtigt decken bei einigen Kommunen die Erträge im Bestattungswesen weniger als 50 % der Aufwendungen. Dies trifft nach Betrachtung der Kalkulationsergebnisse auch für den Friedhof in Bell zu, denn sie verdeutlichen, dass bei der überwiegenden Zahl aller Grabarten der oben genannte Kostendeckungsgrad nicht erreicht wird.

 

Die aktuellen Kostendeckungsgrade (KDG) je Grabart sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

(Die Beträge der Tabellen sind jeweils auf volle € aufgerundet)

 

 

 

Gebühr neu kalk. KDG 100%

Gebühr lt. derzeit gültiger Satzung

KDG aktuell in %

Anhebung der Gebühr auf 50% KDG

Anhebung der Gebühr auf 60% KDG

Anhebung der Gebühr auf 75% KDG

Anhebung der Gebühr auf 90% KDG

Reihengrab-stätte bis 5.Lj

 717,00 €

 325,00 €

45,33%

 358,50 €

 430,20 €

 537,75 €

 645,30 €

Reihengrab-stätte ab 5.Lj.

 950,00 €

 325,00 €

34,21%

 475,00 €

 570,00 €

 712,50 €

 855,00 €

Reihengrab-stätte Urne + Urne anonym

 529,00 €

 690,00 €

130,43%

 entfällt

 entfällt

 entfällt

 entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

Doppelwahl-grabstätte

 1.899,00 €

 650,00 €

34,23%

 949,50 €

 1.139,40 €

 1.424,25 €

 1.709,10 €

Urnenwahl-grabstätte

1-stellig

 691,00 €

 450,00 €

65,12%

 entfällt

 entfällt

 518,25 €

 621,90 €

Urnengrab-stätte als Baumbestattung

 529,00 €

 725,00 €

137,05%

 entfällt

 entfällt

 entfällt

 entfällt

Rasengrab-stätte

 1.424,00 €

 690,00 €

48,46%

 712,00 €

 854,40 €

 1.068,00 €

 1.281,60 €

 

 

2 Sonstige Gebühren

 

a)    Ausheben und Schließen der Gräber

(siehe Abschnitt III zur Friedhofsgebührensatzung)

 

Gebühr neu kalk. KDG 100%

Gebühr lt. Derzeit gültiger Satzung

KDG aktuell in %

Anhebung der Gebühr auf 90% KDG

Urnenreihengrabstätte

65,78 €

180,00

273,64 %

entfällt

Urneneinzelgrabstätte (auch Baum u. anonym)

98,67 €

180,00 €

182,43 %

entfällt

Einzel- bzw. Wahlgrabstätte (Sarg),

Rasengrab

435,23 €

350,00 €

80,42 %

391,71

 

Die neue Gebühr wurde durch Multiplikation des jeweiligen Arbeitsaufwandes für das Ausheben und Schließen der Gräber (in h) mit dem entsprechenden Stundenverrechnungssatz (32,89 € / h) ermittelt. Der Stundenverrechnungssatz findet seine Grundlage in der Kalkulationsschrift der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH.

Das Ausheben der Erdgräber erfolgt durch ein Unternehmen, wobei Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs gleichzeitig zugegen sind, um beispielsweise die Erdschalung zu setzen und das ausgehobene Grab für die Beisetzung herzurichten. Die Verfüllung des Grabes nach der eigentlichen Beisetzung wird alleinig vom Bauhof der Gemeinde Bell übernommen.

 

Insgesamt ergeben sich die folgenden Berechnungen:

-       Urnenreihengrab: 2 Gemeindearbeiter à 1 Stunde              = 2 Stunden

-       Urneneinzelgrab: 2 Gemeindearbeiter à 1,5 Stunden         = 3 Stunden

-       Einzel-, Rasen- bzw. Wahlgrabstätte (Sarg):

o   2 Gemeindearbeiter à 3,5 Stunden                          = 7 Stunden

o   Zzgl. Unternehmenskosten Aushub = 205,00 € für 2,5 Stunden

 

b) Zuschlag für Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen

 

Abschnitt III Nr. 3 der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung (neue Fassung) sieht für Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen und Feiertagen die Erhebung eines Zuschlages vor. Da das Ausheben der Gräber bereits freitags erledigt wird, sollte von der Erhebung eines Zuschlages in Höhe von 100 v. H. abgesehen werden. Der Zeitaufwand für das Schließen der Gräber liegt bei allen Städten und Ortsgemeinden durchschnittlich bei 42,9 v. H. des Gesamtaufwandes. Berücksichtigt man die Zahlung von Erschwerniszuschlägen, dann sollte lediglich ein vom-Hundert-Satz in Höhe von 60 v.H. gerechtfertigt sein.

 

Unter der Annahme, dass künftig kostendeckende Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber erhoben werden, ergeben sich demnach die folgenden Samstagszuschläge je Grabart (gerundet):

 

Urnenreihengrabstätte                                                                                   39,47 €

Urneneinzelgrabstätte                                                                                   59,20 €

Einzel- bzw. Wahlgrabstätte (Sarg)                                                             261,14 €

 

(Die Gebühren für das Ausheben und Schließen der Grabstätte sind in jedem Bestattungsfall gesondert zu berechnen)

 

 

c) Nutzung der Leichenhalle

(siehe Abschnitt V der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung)

 

Gebühren für die Aufbewahrung einer Leiche pro Tag:

 

 

Gebühr neu kalk. KDG 100%

Gebühr lt. derzeit gültiger Satzung

KDG aktuell in %

Anhebung der Gebühr auf 60 % KDG

Anhebung der Gebühr auf 75 % KDG

Anhebung der Gebühr auf 90% KDG

 

am Bestattungstag

 

185,95 €

 

100,00 €

 

53,78 %

 

111,57 €

 

139,46 €

 

167,36 €

Je weiterer Tag der Aufbewahrung

 

185,95 €

 

50,00 €

 

26,89 %

 

111,57 €

 

139,46 €

 

167,36 €

Aufbahrungszelle vor Überführung zu anderem Friedhof je Tag

 

185,95 €

 

50,00 €

 

26,89 %

 

111,57 €

 

139,46 €

 

167,36 €

 

Anstatt wie bisher verschiedene Gebührenhöhen für den ersten Bestattungstag und die weiteren Tage zu erheben, sollte künftig eine einheitliche Gebühr pro Tag der Aufbewahrung der Leiche erhoben werden.

 

 

Im Rahmen der Kalkulation wurden die durchschnittlichen Gesamtkosten für die Leichenhalle innerhalb des Zeitraums 2018 – 2020 ermittelt. Pro Jahr ergeben sich danach durchschnittliche Kosten in Höhe von 9.483,56 €. Diese durchschnittlichen Jahreskosten müssen durch die durchschnittliche Anzahl der Nutzungstage im Jahr geteilt werden.

In dem vorgenannten Zeitraum wurden 6 Erdbestattungen und 38 Urnenbestattungen vorgenommen, also durchschnittlich 2 Erdbestattungen und aufgerundet 13 Urnenbestattungen pro Jahr. Bei einer Erdbestattung wird die/der Verstorbene im Durchschnitt 6 Tage lang in der Leichenhalle aufbewahrt; bei einer Urnenbestattung sind dies 3 Tage. Es ergibt sich damit also eine durchschnittliche Nutzungsdauer der Leichenhalle von 51 Tagen pro Jahr.

 

Berechnung:

Jährliche Kosten der Leichenhalle geteilt durch die Anzahl der Nutzungstage:

9.483,56 € / 51 Tage  =  185,95 € pro Tag

 

 

d) Abräumen von Grabstätten

 

Das Abräumen der Grabstätten soll gemäß § 24 der Friedhofssatzung grundsätzlich durch gewerbliche Unternehmen im Auftrag der Nutzungsberechtigten erfolgen. Sofern Grabstätten ersatzweise von den Friedhofsarbeitern der Ortsgemeinde Bell abgeräumt werden, sollten zur Deckung der Kosten entsprechende Gebührensätze in die Gebührensatzung aufgenommen werden. Diese sind ebenfalls durch Multiplikation des jeweiligen Arbeitsaufwandes für das Räumen der Gräber (in h) mit dem entsprechenden Stundenverrechnungssatz (32,89 € / h) zu ermitteln. Zusätzlich ist die Gebühr mit dem Zusatz zu versehen zuzüglich vorgelegter Kosten zur Entsorgung laut Rechnung. Da beim Abräumen von Gräbern zusätzlich die Fundamente, Einfassungen und Steine als Bauschutt entsorgt werden müssen, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Es ergeben sich somit folgende gerundete Kostensätze:

 

Reihengrabstätte ab vollendetem 5. Lebensjahr

sowie Einzelwahlgrabstätten (6 h * 32,89 €)                                                                                      = 197,00 €

 

Doppelwahlgrabstätten (10 h * 32,89 €)                                                                                              = 329,00 €

 

Urnenwahlgrabstätten

sowie Reihengrabstätten bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (4 h * 32,89 €)         = 132,00 €

 

 

Die jeweiligen Kostensätze wurden auf volle Euro-Beträge gerundet. Die Gebühren verstehen sich zuzüglich des Betrages zur Entsorgung laut Rechnung.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss Bell hat in seiner Sitzung am 27.09.2022 sich eingehend mit der Gebührenkalkulation der Kommunalberatung RLB befasst und dem Gemeinderat Bell entsprechende Vorschläge zu den einzelnen Gebührentatbeständen unterbreitet, die in die Beschlussvorschläge in dieser Sitzungsvorlage entsprechend eingearbeitet sind.

 

Der entsprechende Entwurf zur Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Bell unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses ist als Anlage beigefügt.