Beschluss:
1. Beschluss im Hinblick auf Punkt 1 der
Beschlussvorlage:
Auf Empfehlung des
Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat, die
Grabnutzungsentgelte an die durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH neu
ermittelten Beträge wie folgt anzupassen.
- Überlassung
einer Einzelreihengrabstätte für Verstorbene
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 325,00
EUR
b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 475,00
EUR
- Urnenwahlgrab
mit einheitlicher Granitabdeckung 550,00
EUR
- Urnengrab
anonym 690,00
EUR
- Urnengrab
als Baumbestattung 690,00
EUR
- Doppelwahlgrab 950,00
EUR
- Rasengrab
(Erdbestattung) 690,00
EUR
Die Gebühr für das
bei Baumbestattungen anzubringende
Baumschild wird
festgesetzt auf 80,00 EUR
Die Verwaltung wird
beauftragt, die festgelegten Gebühren in die Neufassung der
Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
2. Beschluss im Hinblick auf Punkt 2 a) der
Beschlussvorlage:
Auf Empfehlung des
Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat, die derzeitigen
Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber wie folgt anzupassen.
Urnenreihengrabstätten, Urnenwahlgrabstätten,
auch Urnen als Baumbestattung bzw. anonym 150,00 EUR
Doppelwahlgrab sowie Rasengrab (Erdbestattung) 450,00 EUR
Die Verwaltung wird
beauftragt, die festgelegten Gebühren in die Neufassung der
Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
3. Beschluss im Hinblick auf die Erhebung
eines Zuschlages bei Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen und Feiertagen:
Auf Empfehlung des
Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat, den Zuschlag für
Bestattungen an Samstagen und Feiertagen wie folgt festzusetzen: 60 v.H.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die entsprechenden Gebühren in die Neufassung der
Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
4. Beschluss im Hinblick auf
Auf Empfehlung des
Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat, die derzeitigen
Gebühren für die Nutzung der Leichenhalle wie folgt anzupassen.
Für jeden Tag der
Nutzung der Leichenhalle wird eine Gebühr von 110,00 EUR festgelegt. Die
Verwaltung wird beauftragt, diesen Gebührenbetrag in die Neufassung der
Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
5. Beschluss im Hinblick auf Punkt 2d) der
Beschlussvorlage:
Auf Empfehlung des
Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat, die folgenden
Gebührensätze für die Einebnung von Grabstätten durch die Ortsgemeinde in die
Gebührensatzung aufzunehmen:
a) Reihengrabstätten ab vollend. 5.
Lebensjahr und
Einzelwahlgrabstätten 200,00
€
b) Doppelwahlgrabstätten 330,00
€
c) Urnengrabstätten und
Reihengrabstätten bis zum vollend. 5
Lebensjahr 135,00
€
Alle Gebühren für
die Einebnung von Grabstätten verstehen sich zuzgl. des Rechnungsbetrages zur
Entsorgung der Fundamente und Grabmale.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die entsprechenden Gebühren in die Neufassung der
Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
6. Beschluss zur Neufassung der
Friedhofsgebührensatzung
Der Gemeinderat
Bell beschließt den Erlass der neuen Friedhofsgebührensatzung mit den
neugefassten Gebühren.
Mit der öffentlichen
Bekanntmachung dieser neuen Friedhofsgebührensatzung tritt die bisherige
Friedhofsgebührensatzung vom 07.10.2020 außer Kraft.
Daneben fasst der
Gemeinderat den Beschluss, im Jahre 2024 erneut über eine weitergehende
Anpassung der Gebührensätze zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Sachverhalt:
Die Satzung über
die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bell wurde zuletzt am
30.09.2020 beschlossen.
Der
Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH wurde mit seinerzeitigen Schreiben der
Verbandsgemeinde Mendig der Auftrag zum Aufbau einer Kosten- und
Leistungsrechnung mit Betriebsanalyse und Gebührenbedarfsrechnung für alle
Friedhöfe der Stadt Mendig und den vier Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde
Mendig erteilt.
Die Ergebnisse
dieser Kalkulation sind der als Anlage beigefügten Kalkulationsschrift der
Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zu entnehmen.
Die
Kalkulationsergebnisse basieren auf der Grundlase einer Datenerfassung durch
die Verbandsgemeinde Mendig aus den Jahren 2018, 2019 und 2020, wobei
entsprechende Durchschnittswerte hinsichtlich der ermittelten Kosten gebildet
wurden.
1.Grabnutzungsentgelte
(siehe Abschnitte I
und II der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung)
Der Vergleich mit
den derzeitig zu erhebenden Grabnutzungsentgelten laut aktueller
Friedhofsgebührensatzung macht deutlich, dass Handlungsbedarf gegeben ist. Der
Grundsatz des Kostendeckungsprinzips ist zu beachten, wobei statistische Erhebungen
des Landesrechnungshofes belegen, dass die wenigsten Kommunen in
Rheinland-Pfalz eine hundertprozentige Kostendeckung erreichen. In der
Gesamtbetrachtung liegt der Kostendeckungsgrad in rheinland-pfälzischen
Kommunen bei durchschnittlich 77 % Tatsächlich
ist er niedriger, da in der Statistik nur zahlungswirksame Vorgänge und damit
zum Beispiel nicht der Aufwand für Abschreibungen erfasst werden. Werden solche
Aufwendungen berücksichtigt decken bei einigen Kommunen die Erträge im
Bestattungswesen weniger als 50 % der Aufwendungen. Dies trifft nach
Betrachtung der Kalkulationsergebnisse auch für den Friedhof in Bell zu, denn
sie verdeutlichen, dass bei der überwiegenden Zahl aller Grabarten der oben
genannte Kostendeckungsgrad nicht erreicht wird.
Die aktuellen
Kostendeckungsgrade (KDG) je Grabart sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
(Die Beträge der Tabellen sind jeweils auf
volle € aufgerundet)
|
Gebühr neu kalk. KDG 100% |
Gebühr lt. derzeit gültiger Satzung |
KDG aktuell in % |
Anhebung der Gebühr auf 50% KDG |
Anhebung der Gebühr auf 60% KDG |
Anhebung der Gebühr auf 75% KDG |
Anhebung der Gebühr auf 90% KDG |
Reihengrab-stätte bis 5.Lj |
717,00 € |
325,00 € |
45,33% |
358,50 € |
430,20 € |
537,75 € |
645,30 € |
Reihengrab-stätte ab 5.Lj. |
950,00 € |
325,00 € |
34,21% |
475,00 € |
570,00 € |
712,50 € |
855,00 € |
Reihengrab-stätte Urne + Urne anonym |
529,00 € |
690,00 € |
130,43% |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
|
|
|
|
|
|
|
|
Doppelwahl-grabstätte |
1.899,00 € |
650,00 € |
34,23% |
949,50 € |
1.139,40 € |
1.424,25 € |
1.709,10 € |
Urnenwahl-grabstätte 1-stellig |
691,00 € |
450,00 € |
65,12% |
entfällt |
entfällt |
518,25 € |
621,90 € |
Urnengrab-stätte als Baumbestattung |
529,00 € |
725,00 € |
137,05% |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
Rasengrab-stätte |
1.424,00 € |
690,00 € |
48,46% |
712,00 € |
854,40 € |
1.068,00 € |
1.281,60 € |
2 Sonstige Gebühren
a) Ausheben
und Schließen der Gräber
(siehe
Abschnitt III zur Friedhofsgebührensatzung)
|
Gebühr neu kalk. KDG 100% |
Gebühr lt. Derzeit gültiger Satzung |
KDG aktuell in % |
Anhebung der Gebühr auf 90% KDG |
Urnenreihengrabstätte |
65,78 € |
180,00 |
273,64 % |
entfällt |
Urneneinzelgrabstätte (auch Baum u. anonym) |
98,67 € |
180,00 € |
182,43 % |
entfällt |
Einzel- bzw. Wahlgrabstätte (Sarg), Rasengrab |
435,23 € |
350,00 € |
80,42 % |
391,71 |
Die neue Gebühr
wurde durch Multiplikation des jeweiligen Arbeitsaufwandes für das Ausheben und
Schließen der Gräber (in h) mit dem entsprechenden Stundenverrechnungssatz (32,89
€ / h) ermittelt. Der Stundenverrechnungssatz findet seine Grundlage in der
Kalkulationsschrift der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH.
Das Ausheben der
Erdgräber erfolgt durch ein Unternehmen, wobei Mitarbeiter des gemeindlichen
Bauhofs gleichzeitig zugegen sind, um beispielsweise die Erdschalung zu setzen
und das ausgehobene Grab für die Beisetzung herzurichten. Die Verfüllung des
Grabes nach der eigentlichen Beisetzung wird alleinig vom Bauhof der Gemeinde
Bell übernommen.
Insgesamt ergeben
sich die folgenden Berechnungen:
- Urnenreihengrab: 2 Gemeindearbeiter à 1
Stunde = 2 Stunden
- Urneneinzelgrab: 2 Gemeindearbeiter à
1,5 Stunden = 3 Stunden
- Einzel-, Rasen- bzw. Wahlgrabstätte
(Sarg):
o
2
Gemeindearbeiter à 3,5 Stunden =
7 Stunden
o
Zzgl.
Unternehmenskosten Aushub = 205,00 € für 2,5 Stunden
b) Zuschlag für Bestattungen und
Beisetzungen an Samstagen
Abschnitt III Nr. 3
der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung (neue Fassung) sieht für Bestattungen
und Beisetzungen an Samstagen und Feiertagen die Erhebung eines Zuschlages vor.
Da das Ausheben der Gräber bereits freitags erledigt wird, sollte von der
Erhebung eines Zuschlages in Höhe von 100 v. H. abgesehen werden. Der
Zeitaufwand für das Schließen der Gräber liegt bei allen Städten und
Ortsgemeinden durchschnittlich bei 42,9 v. H. des Gesamtaufwandes.
Berücksichtigt man die Zahlung von Erschwerniszuschlägen, dann sollte lediglich
ein vom-Hundert-Satz in Höhe von 60 v.H.
gerechtfertigt sein.
Unter der Annahme,
dass künftig kostendeckende Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber
erhoben werden, ergeben sich demnach die folgenden Samstagszuschläge je Grabart
(gerundet):
Urnenreihengrabstätte 39,47 €
Urneneinzelgrabstätte 59,20 €
Einzel- bzw. Wahlgrabstätte (Sarg) 261,14 €
(Die Gebühren für das Ausheben und Schließen
der Grabstätte sind in jedem Bestattungsfall gesondert zu berechnen)
c) Nutzung der Leichenhalle
(siehe Abschnitt V
der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung)
Gebühren für die
Aufbewahrung einer Leiche pro Tag:
|
Gebühr neu kalk. KDG 100% |
Gebühr lt. derzeit
gültiger Satzung |
KDG aktuell in % |
Anhebung der Gebühr auf 60
% KDG |
Anhebung der Gebühr auf 75
% KDG |
Anhebung der Gebühr auf
90% KDG |
am Bestattungstag |
185,95 € |
100,00 € |
53,78 % |
111,57 € |
139,46 € |
167,36 € |
Je weiterer Tag der Aufbewahrung |
185,95 € |
50,00 € |
26,89 % |
111,57 € |
139,46 € |
167,36 € |
Aufbahrungszelle vor Überführung zu anderem
Friedhof je Tag |
185,95 € |
50,00 € |
26,89 % |
111,57 € |
139,46 € |
167,36 € |
Anstatt wie bisher
verschiedene Gebührenhöhen für den ersten Bestattungstag und die weiteren Tage
zu erheben, sollte künftig eine einheitliche Gebühr pro Tag der Aufbewahrung
der Leiche erhoben werden.
Im Rahmen der
Kalkulation wurden die durchschnittlichen Gesamtkosten für die Leichenhalle
innerhalb des Zeitraums 2018 – 2020 ermittelt. Pro Jahr ergeben sich danach
durchschnittliche Kosten in Höhe von 9.483,56 €. Diese durchschnittlichen
Jahreskosten müssen durch die durchschnittliche Anzahl der Nutzungstage im Jahr
geteilt werden.
In dem vorgenannten
Zeitraum wurden 6 Erdbestattungen und 38 Urnenbestattungen vorgenommen, also
durchschnittlich 2 Erdbestattungen und aufgerundet 13 Urnenbestattungen pro
Jahr. Bei einer Erdbestattung wird die/der Verstorbene im Durchschnitt 6 Tage
lang in der Leichenhalle aufbewahrt; bei einer Urnenbestattung sind dies 3
Tage. Es ergibt sich damit also eine durchschnittliche Nutzungsdauer der
Leichenhalle von 51 Tagen pro Jahr.
Berechnung:
Jährliche Kosten
der Leichenhalle geteilt durch die Anzahl der Nutzungstage:
9.483,56 € / 51
Tage =
185,95 € pro Tag
d) Abräumen von Grabstätten
Das Abräumen der
Grabstätten soll gemäß § 24 der Friedhofssatzung grundsätzlich durch
gewerbliche Unternehmen im Auftrag der Nutzungsberechtigten erfolgen. Sofern
Grabstätten ersatzweise von den Friedhofsarbeitern der Ortsgemeinde Bell
abgeräumt werden, sollten zur Deckung der Kosten entsprechende Gebührensätze in
die Gebührensatzung aufgenommen werden. Diese sind ebenfalls durch
Multiplikation des jeweiligen Arbeitsaufwandes für das Räumen der Gräber (in h)
mit dem entsprechenden Stundenverrechnungssatz (32,89 € / h)
zu ermitteln. Zusätzlich ist die Gebühr mit dem Zusatz zu versehen zuzüglich
vorgelegter Kosten zur Entsorgung laut Rechnung. Da beim Abräumen von Gräbern
zusätzlich die Fundamente, Einfassungen und Steine als Bauschutt entsorgt
werden müssen, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Es ergeben sich
somit folgende gerundete Kostensätze:
Reihengrabstätte ab
vollendetem 5. Lebensjahr
sowie
Einzelwahlgrabstätten (6 h * 32,89 €) =
197,00 €
Doppelwahlgrabstätten
(10 h * 32,89 €) =
329,00 €
Urnenwahlgrabstätten
sowie
Reihengrabstätten bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (4 h * 32,89 €) = 132,00 €
Die jeweiligen
Kostensätze wurden auf volle Euro-Beträge gerundet. Die Gebühren verstehen sich
zuzüglich des Betrages zur Entsorgung laut Rechnung.
Der Haupt- und Finanzausschuss Bell hat in
seiner Sitzung am 27.09.2022 sich eingehend mit der Gebührenkalkulation der
Kommunalberatung RLB befasst und dem Gemeinderat Bell entsprechende Vorschläge
zu den einzelnen Gebührentatbeständen unterbreitet, die in die
Beschlussvorschläge in dieser Sitzungsvorlage entsprechend eingearbeitet
sind.
Der entsprechende
Entwurf zur Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Bell unter
Berücksichtigung der Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses ist als
Anlage beigefügt.