Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den vorgestellten Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Es wird Bezug genommen auf die bisherigen Beratungen im Gemeinderat Bell bezüglich der Realisierung des geplanten Waldfriedhofs, zuletzt in der Sitzung vom 25.11.2021.

 

Neben dem grundsätzlichen Beschluss zur tatsächlichen Umsetzung des Projektes hatte der Gemeinderat den Ortsbürgermeister ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden alle weiteren Schritte und Entscheidung zur Realisierung des Projektes vorzunehmen.

 

Im Rahmen der Umsetzung des geplanten Waldfriedhofs „RuheForst Bell am Laacher See“ war es u.a. erforderlich, das Waldareal unter dem Gesichtspunkt der Sicherstellung der Verkehrssicherheit in Augenschein zu nehmen und punktuell notwendige forstwirtschaftliche Arbeiten durch ein Fachunternehmen vornehmen zu lassen.

 

Aus diesem Grunde wurden seitens der Gemeinde Bell drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, die auf Basis einer angenommenen Anzahl von 80 zu bearbeitenden Bäumen auch allesamt ein Angebot abgegeben haben. Das wirtschaftlich günstigste Angebot hat die Firma Forstbetrieb Koll aus Kerben zum Angebotspreis in Höhe von 14.756 EUR (einschl. MwSt.) vorgelegt.

 

Um das laufende Umsetzungsverfahren für den neuen Waldfriedhof weiter im Fortgang zu halten, wurde seitens des Ortsbürgermeisters der Auftrag für die Durchführung der notwendigen Arbeiten an die Firma Forstbetrieb Koll, Kerben, im Wege der Eilentscheidung erteilt.

 

Nach § 48 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) kann der Bürgermeister in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde bis zu einer Sitzung des Gemeinderats oder des zuständigen Ausschusses aufgeschoben werden kann, im Benehmen mit den Beigeordneten an Stelle des Gemeinderats oder des Ausschusses entscheiden. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Ratsmitgliedern oder den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses unverzüglich mitzuteilen. Der Gemeinderat oder der zuständige Ausschuss kann in seiner nächsten Sitzung die Eilentscheidung des Bürgermeisters aufheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass die jetzt vorliegende Rechnung der Firma Forstbetrieb Koll eine Kostenforderung von 16.660,00 EUR aufweist. Dieser höhere Betrag ist dadurch bedingt, dass anstatt angenommener 80 Bäume lt. Kostenangebot letztlich an 110 Bäumen verkehrssichernde Maßnahmen vorgenommen werden mussten. In diesem Zusammenhang ist jedoch abschließend zu bemerken, dass die Schlussrechnung der Firma Koll (trotz der höheren Zahl bearbeiteter Bäume) betraglich immer noch günstiger ist, als die Kostenangebote der anderen Unternehmen im zuvor durchgeführten Ausschreibungsverfahren.