Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Gem. § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich über den Stand des Vollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

Zur Haushaltsplanung

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wurde im Ortsgemeinderat am 09.02.2022 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 03.03.2022. Im Haushaltsplan ist für die Planjahre 2022 bis 2025 keine Aufnahme von Investitionskrediten vorgesehen.

 

Gem. § 1 der Haushaltssatzung 2022 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnishaushalt 3.776.990 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 3.226.600 EUR. Der Ergebnishaushalt schließt nach der Planung mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 550.390 EUR ab.

 

Nach der Planung ergibt sich aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 1.355.250 EUR.

 

Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 3.079.760 EUR stehen Einzahlungen aus Zuwendungen, Beiträgen, Grabnutzungsentgelten und Verkaufserlösen i. H. v. 1.974.050 EUR gegenüber. Es ergibt sich ein investiver Finanzierungsbedarf i. H. v. 1.105.710 EUR.

 

Der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 1.355.250 EUR reicht aus, um die Tilgungsleistungen i. H. v. 82.090 EUR zu finanzieren. Der verbleibende Überschuss i. H. v. 1.273.160 EUR wird zur vollständigen Deckung des investiven Fehlbetrages herangezogen. Per Saldo verbleiben positive Finanzmittel i. H. v. 167.450 EUR, die die Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde Mendig in gleicher Höhe erhöhen.

 

Im Haushaltsplan kann eine positive freie Finanzspitze i. H. v. 1.273.160 EUR ausgewiesen werden.