Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2021

Der Gemeinderat beschließt:

 

  1. den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bell zum 31.12.2021 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
  2. der Übertragung der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 1.214.530,00 EUR zuzustimmen,
  3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

 

2. Entlastungserteilung

Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2021 erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2021 für die Ortsgemeinde Bell wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss von 9.200,70 EUR ab und verschlechtert sich damit um 412.869,30 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Überschuss von 422.070,00 EUR ausgewiesen war.

 

Einsparungen ergaben sich u. a. bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen, den Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen (insbesondere im Bereich der Industrie- und Gewerbegrundstücke und dem Dorfgemeinschaftshaus), den Aufwendungen für die Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens (insbesondere durch die nicht zur Ausführung gekommene Wegeinstandsetzung im Bereich der Forstwirtschaft) und dem Unternehmereinsatz im Bereich der Forstwirtschaft.

Mehraufwendungen sind u. a. bei den Aufwendungen für die Erstellung/Änderung von Bebauungsplänen, dem Verlust aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (insbesondere durch die Übertragung der Erschließungsanlagen an den Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Mendig für Grundstücke im Gewerbegebiet „Am Rothen Berg“), der Kostenerstattung an den Forstzweckverband für den Einsatz der Waldarbeiter und der Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (insbesondere Personalkostenerstattung Kita-Sozialarbeit und Einsatz Waldarbeiter der Verbandsgemeinde Vordereifel) entstanden.

 

Dagegenstehen u. a. Mehrerträge aus der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer, den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer, den Holzgeldeinnahmen, der Auflösung der Jagdpachtrückstellung und der Gewerbesteuerkompensationszahlung.

Mindererträge ergaben sich u. a. bei der Zuweisung des Kreises für die ungedeckten Personalkosten im Kindergarten, den Erträgen aus der Veräußerung von Baugrundstücken im Neubaugebiet „Gänsehalsstraße“ und den Zuweisungen des Landes für die Wegeinstandsetzung im Bereich der Forstwirtschaft.

 

Die Finanzrechnung 2021 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 138.413,88 EUR aus, wovon

a)       ein Überschuss von 209.748,97 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 4.211,70 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie

c)       ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten i. H. v. 67.123,39 EUR entstand.

 

Der Finanzmittelüberschuss erhöht die Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde Mendig in gleicher Höhe auf 325.092,96 EUR.

 

Die Haushaltssatzung 2021 sah die Aufnahme eines Investitionskredits i. H. v. 1.147.400,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte eine Übertragung i. H. v. 2.215.425,88 EUR. Im Haushaltsjahr 2021 wurde kein Investitionskredit aufgenommen. Außerdem erfolgte eine Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 1.214.530,00 EUR ins Haushaltsfolgejahr.

 

Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses der Ergebnisrechnung auf 3.988.464,87 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2021 in seiner Sitzung am 26.09.2022 geprüft. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über die Prüfungshandlung und trägt die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor.