Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2021
Der Gemeinderat beschließt:
- den
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bell zum 31.12.2021 festzustellen und das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
- der
Übertragung der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 1.214.530,00
EUR zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der
Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der
Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss
2021 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2021 für die Ortsgemeinde Bell wurde nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112
ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2021 schließt
mit einem Jahresüberschuss von 9.200,70 EUR ab und verschlechtert sich damit um
412.869,30 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Überschuss von 422.070,00
EUR ausgewiesen war.
Einsparungen ergaben sich u. a. bei den
Personal- und Versorgungsaufwendungen, den Aufwendungen für die Bewirtschaftung
der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen (insbesondere
im Bereich der Industrie- und Gewerbegrundstücke und dem
Dorfgemeinschaftshaus), den Aufwendungen für die Bewirtschaftung des
Infrastrukturvermögens (insbesondere durch die nicht zur Ausführung gekommene
Wegeinstandsetzung im Bereich der Forstwirtschaft) und dem Unternehmereinsatz
im Bereich der Forstwirtschaft.
Mehraufwendungen sind u. a. bei den
Aufwendungen für die Erstellung/Änderung von Bebauungsplänen, dem Verlust aus
dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (insbesondere durch
die Übertragung der Erschließungsanlagen an den Eigenbetrieb der
Verbandsgemeinde Mendig für Grundstücke im Gewerbegebiet „Am Rothen Berg“), der
Kostenerstattung an den Forstzweckverband für den Einsatz der Waldarbeiter und
der Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (insbesondere
Personalkostenerstattung Kita-Sozialarbeit und Einsatz Waldarbeiter der
Verbandsgemeinde Vordereifel) entstanden.
Dagegenstehen u. a. Mehrerträge aus der
Grundsteuer B und der Gewerbesteuer, den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und
Umsatzsteuer, den Holzgeldeinnahmen, der Auflösung der Jagdpachtrückstellung
und der Gewerbesteuerkompensationszahlung.
Mindererträge ergaben sich u. a. bei der Zuweisung
des Kreises für die ungedeckten Personalkosten im Kindergarten, den Erträgen
aus der Veräußerung von Baugrundstücken im Neubaugebiet „Gänsehalsstraße“ und
den Zuweisungen des Landes für die Wegeinstandsetzung im Bereich der
Forstwirtschaft.
Die Finanzrechnung 2021 weist einen Finanzmittelüberschuss von
insgesamt 138.413,88 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 209.748,97 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 4.211,70 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie
c)
ein
negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Aufnahme von
Investitionskrediten i. H. v. 67.123,39 EUR entstand.
Der Finanzmittelüberschuss erhöht die Forderung gegenüber der
Verbandsgemeinde Mendig in gleicher Höhe auf 325.092,96 EUR.
Die Haushaltssatzung 2021 sah die Aufnahme eines Investitionskredits i.
H. v. 1.147.400,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte
eine Übertragung i. H. v. 2.215.425,88 EUR. Im Haushaltsjahr 2021 wurde kein
Investitionskredit aufgenommen. Außerdem erfolgte eine Übertragung der
Kreditermächtigung i. H. v. 1.214.530,00 EUR ins Haushaltsfolgejahr.
Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses der
Ergebnisrechnung auf 3.988.464,87 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2021 in seiner
Sitzung am 26.09.2022 geprüft.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über die
Prüfungshandlung und trägt die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor.