Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2020
Der Gemeinderat beschließt:
- den
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bell zum 31.12.2020 festzustellen und das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
- der
Übertragung der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 2.215.425,88
EUR zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der
Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der
Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss
2020 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2020 für die Ortsgemeinde Bell wurde nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112
ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2020 schließt
mit einem Jahresüberschuss von 157.734,09 EUR ab und verbessert sich damit um
187.214,09 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Fehlbetrag von 29.480,00
EUR ausgewiesen war.
Einsparungen ergaben sich u. a. bei den
Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen Grundstücken, Außenanlagen,
Gebäuden und Gebäudeeinrichtungen (insbesondere im Kindergarten – Sanierung
nach dem KI 3.0 kam 2020 nicht zur Ausführung), den Aufwendungen für die
Bewirtschaftungsaufwendungen des Infrastrukturvermögens (insbesondere im
Bereich der Wirtschaftswege), der Lohnkostenerstattung an den Forstzweckverband
für den Einsatz der Waldarbeiter, der Gewerbesteuerumlage und den Aufwendungen
für die Erstellung/Änderung von Bebauungsplänen für die Neubaugebiete
„Gänsehalsstraße“ und „Tanzberg“.
Mehraufwendungen sind insbesondere beim
Unternehmereinsatz im Bereich der Forstwirtschaft (entsprechende Mehrerträge
bei den Holzverkäufen).
Dagegenstehen u. a. Mehrerträge aus der
Gewerbesteuerkompensationszahlung (wurde aufgrund der Corona-Pandemie gewährt),
der Pachteinnahme aus der Nebennutzung Rother Berg (Abrechnung 2018 und 2019
aufgrund Vermessung), der Auflösung des Sonderpostens für Belastungen aus dem
kommunalen Finanzausgleich (entsprechend der Zuführung des Vorjahres) und den
Holzgeldeinnahmen.
Mindererträge ergaben sich aufgrund der
Corona-Pandemie u. a. bei der Gewerbesteuer und den Gemeindeanteilen an der
Einkommensteuer und den Ausgleichsleistungen.
Die Finanzrechnung 2020 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 60.457,44 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 48.118,34 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 282.274,46 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie
c)
ein
positiver Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Aufnahme von
Investitionskrediten i. H. v. 173.698,68 EUR entstand.
Der Finanzmittelfehlbetrag vermindert die Forderung gegenüber der
Verbandsgemeinde Mendig in gleicher Höhe auf 186.679,08 EUR.
Die Haushaltssatzung 2020 sah die Aufnahme eines Investitionskredits i.
H. v. 2.405.130,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte
eine Übertragung i. H. v. 569.990,00 EUR. Im Haushaltsjahr 2020 wurde ein
Investitionskredit i. H. v. 230.000,00 EUR aufgenommen. Außerdem erfolgte eine
Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 2.215.425,88 EUR ins
Haushaltsfolgejahr.
Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses der
Ergebnisrechnung auf 3.979.264,17 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2020 in seiner
Sitzung am 26.09.2022 geprüft.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über die
Prüfungshandlung und trägt die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor.