Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2020

Der Gemeinderat beschließt:

 

  1. den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bell zum 31.12.2020 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
  2. der Übertragung der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 2.215.425,88 EUR zuzustimmen,
  3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

2. Entlastungserteilung

Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2020 erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2020 für die Ortsgemeinde Bell wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss von 157.734,09 EUR ab und verbessert sich damit um 187.214,09 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Fehlbetrag von 29.480,00 EUR ausgewiesen war.

 

Einsparungen ergaben sich u. a. bei den Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen Grundstücken, Außenanlagen, Gebäuden und Gebäudeeinrichtungen (insbesondere im Kindergarten – Sanierung nach dem KI 3.0 kam 2020 nicht zur Ausführung), den Aufwendungen für die Bewirtschaftungsaufwendungen des Infrastrukturvermögens (insbesondere im Bereich der Wirtschaftswege), der Lohnkostenerstattung an den Forstzweckverband für den Einsatz der Waldarbeiter, der Gewerbesteuerumlage und den Aufwendungen für die Erstellung/Änderung von Bebauungsplänen für die Neubaugebiete „Gänsehalsstraße“ und „Tanzberg“.

Mehraufwendungen sind insbesondere beim Unternehmereinsatz im Bereich der Forstwirtschaft (entsprechende Mehrerträge bei den Holzverkäufen).

Dagegenstehen u. a. Mehrerträge aus der Gewerbesteuerkompensationszahlung (wurde aufgrund der Corona-Pandemie gewährt), der Pachteinnahme aus der Nebennutzung Rother Berg (Abrechnung 2018 und 2019 aufgrund Vermessung), der Auflösung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (entsprechend der Zuführung des Vorjahres) und den Holzgeldeinnahmen.

Mindererträge ergaben sich aufgrund der Corona-Pandemie u. a. bei der Gewerbesteuer und den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und den Ausgleichsleistungen.

 

Die Finanzrechnung 2020 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 60.457,44 EUR aus, wovon

a)       ein Überschuss von 48.118,34 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 282.274,46 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie

c)       ein positiver Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten i. H. v. 173.698,68 EUR entstand.

 

Der Finanzmittelfehlbetrag vermindert die Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde Mendig in gleicher Höhe auf 186.679,08 EUR.

 

Die Haushaltssatzung 2020 sah die Aufnahme eines Investitionskredits i. H. v. 2.405.130,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte eine Übertragung i. H. v. 569.990,00 EUR. Im Haushaltsjahr 2020 wurde ein Investitionskredit i. H. v. 230.000,00 EUR aufgenommen. Außerdem erfolgte eine Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 2.215.425,88 EUR ins Haushaltsfolgejahr.

 

Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses der Ergebnisrechnung auf 3.979.264,17 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2020 in seiner Sitzung am 26.09.2022 geprüft. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über die Prüfungshandlung und trägt die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor.