Beschluss:
Der Gemeinderat Bell beschließt, für die Erneuerung der Fenster der
Gemeindehalle einen Antrag auf Förderung aus dem Investitionsstock 2023 zu
stellen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, den Antrag mit den
erforderlichen Unterlagen bis zum 15.10.2022 bei Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Bell beabsichtigt die Fenster in der Gemeindehalle Bell
zu erneuern. Die Beratungen und Vorplanungen laufen bereits seit dem
vergangenen Jahr. Im Haushaltsplan 2022 wurde bereits auf diese Maßnahme
hingewiesen. Eine konkrete Kostenberechnung wird vom Fachbereich 4
erstellt. Die Förderquote aus dem
I-Stock Programm beträgt ca. 50 %.
Der Antrag auf Förderung aus dem Investitionsstock für das Jahr 2023 muss
bis zum 15.10.2022 bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz vorliegen.