Der Verbandsgemeinderat nimmt die aufgeführten Maßnahmen zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Energieverknappung
Auf
Grund der angespannten Lage auf den Gasmärkten hat die Bundesregierung am
23.06.2022
die zweite Eskalationsstufe im Notfallplan Gas ausgerufen.
Der
Bundeswirtschaftsminister appellierte an alle Verbraucher – sowohl in der
Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in Privathaushalten – den
Gasverbrauch möglichst weiter zu reduzieren. Jede Einsparmaßnahme soll dazu
dienen, um für den Winter vorbereitet zu sein. Weiterhin hat sich der Gaspreis
in den vergangenen Monaten vervielfacht. Die Preisentwicklung am Gasmarkt wirkt
sich sichtbar und eklatant auf alle Verbraucher aus.
Bundesverordnung und Umsetzung
der daraus resultierenden Maßnahmen:
Zum 1.
September ist die neue Bundesverordnung zur Sicherung der Energieversorgung
durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft getreten; sie ist
vorerst bis Ende Februar 2023 befristet. Darin werden konkrete Maßnahmen sowohl
für Privathaushalte und Unternehmen wie auch für den öffentlichen Bereich
angeordnet.
- Reduzierung der Raumtemperaturen
gestaffelt je nach Arbeitsplatz; für Büroräume z. B. auf 19 Grad. Ausgenomen
davon sind z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Einrichtungen der
Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen.
- Räume ohne regelmäßigen
Aufenthalt (Flure, Lagerräume, Treppenhäuser usw.) sollen generell nicht mehr
geheizt werden.
- Abschaltung dezentraler
Trinkwassererwärmungsanlagen für das Händewaschen; auch sind hier u. a. Schulen
und Kindertagesstätten ausgenommen, nicht aber die
Verwaltungsgebäude/-bereiche.
- Keine Außenbeleuchtung von
Gebäuden oder Baudenkmälern, mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung
(die zur Verkehrssicherheit oder Gefahrenabwehr erforderlich sind) sowie
kurzzeitige Beleuchtung z. B. für kulturelle Zwecke.
Diese
Maßnahmen sind selbstredend in der Umsetzung.
Weitergehende
Energieeinsparungen:
Darüber
hinaus, schlägt die Verwaltung folgende Einsparungen für die Wärmeerzeugung vor:
Komplettabschaltung aller
Heizungsanlagen
in der Wärmeperiode.
Nur zur
Aufrechterhaltung der Warmwasserbereitung ist ein Weiterbetrieb notwendig. Zu
überprüfen ist insbesondere im Hinblick auf die Thematik Legionellen, ob dieser
Betrieb notwendig ist bzw. eingeschränkt werden kann.
Richtiges und effektives Lüften
Keine
Kipplüftung (außer Sommer) von Fenstern, sondern nur noch „Stoßlüften“.
In den
Grundschulen ist das Lüften entsprechend des jeweils aktuellen
Hygieneplans-Corona für Schulen in Rheinland-Pfalz (aktuell 18. überarbeitete
Fassung, gültig seit 02. Mai 2022) auszuführen.
Allgemeines Nutzerverhalten
Schließen
der Zimmertüren, Freistellen der Heizkörper, Abdrehen der Thermostate in
ungenutzten
Räumen.
Reduzieren der Nutzungszeiten in
öffentlichen Gebäuden; Außerschulische Nutzung in Schulgebäuden und Sporthallen
In den
Ferienzeiten werden die Sporthallen grundsätzlich geschlossen, mit Ausnahmen dringender
Nutzungslagen nach Einzelfallentscheidung.
Bei
außerschulischer Nutzung von Schulgebäuden (z.B. VHS-Kurse) erfolgt eine
Konzentration auf einzelne und wenige Gebäudeteile, um hier Einsparung bei der
Wärmeerzeugung zu erzielen.
Öffnungszeiten von den
Kommunalverwaltungen
Derzeit
wird auf Kreisebene überlegt, ob die Verwaltungen zwischen Weihnachten und
Neujahr bis auf erforderliche Notdienste geschlossen werden sollen. Hier
könnten die Heizsysteme bei vier Schließtagen für insgesamt 9 Tage heruntergefahren
werden.
Stromverbrauch
Durch
die Verknappung der Energie, insbesondere Gas, steigt auch der Strompreis. Der
Großteil des Erdgases wird zwar für das Heizen von Gebäuden verbraucht, sein
Anteil an der Stromerzeugung ist aber immer noch vergleichsweise hoch. Deshalb
ist es aus Sicht der Verwaltung wichtig, weitere Einsparungen vorzunehmen, um
den Stromverbrauch und zudem Kosten für den Strombezug zu reduzieren. Den
Mitarbeitern der Verbandsgemeinde wurden dafür Energieeinsparhinweise an die
Hand gegeben (Ausschalten unnötiger Beleuchtung, Abschaltung Stand-By-Modus
usw.)
Fortsetzung der stetigen
Modernisierung der Immobilien/Einrichtungen zur Energieeinsparung:
In der
Verbandsgemeinde Mendig wurden diesbezüglich in den vergangenen Jahren bereits
vielfältige Maßnahmen umgesetzt. Beispielhaft erwähnt seien an dieser Stelle:
- Dämmung kompletter Fassade der
Grundschule Mendig
- Dämmung kompletter Fassade der
Grundschule Rieden
- Austausch aller Fenster der Grundschule
Mendig
- Austausch der Fenster im Rathaus
(1. und 2. BA)
- Beauftragter Einbau
RTL-Lüftungsanlagen in den Grundschulen der VG mit Wärmerückgewinnung.
- Erneuerung der Heizung der
Grundschule Rieden in 2021
- Erneuerung der Heizung im
Feuerwehrhaus Mendig in 2020
- Die Feuerwehren in Mendig, Bell
und Rieden haben in den vergangenen Jahren Neubauten erhalten, die die
energietreibenden Altbauten ablösten.
- Der Neubau eines Feuerwehrhauses
in Thür ist in der Vorplanung.
- Das Feuerwehrhaus in Volkesfeld
wird derzeit modernisiert. Der Austausch von Fenstern und Heizung ist kurz vor
der Fertigstellung.
- Die Heizungsanlage in der
Moddebaach-Halle in Rieden ist in Planung/Ausschreibung.
- In diesem Jahr wurde die
Heizungsanlage für den Altbau des Rathauses durch eine moderne
Gasbrennwerttherme ausgetauscht und wird in Kürze ihren Betrieb aufnehmen.
- Im Jahre 2020 wurde durch den
Kreis Mayen-Koblenz einer Pellet- und Gasheizung im Schulgebäude der Realschule
plus und FOS in Mendig sowie 2021 die Erneuerung der Heizungs- inkl.
Lüftungsanlage in der Kreissporthalle Mendig durchgeführt.
- Heizungsneubau Anbau Rathaus
(Wärmepumpe)
- Weitestgehender Austausch der
der herkömmliche Leuchtkörper durch LED-Beleuchtung.
Energieeinsparmaßnahmen in der
Stadt und den Ortsgemeinden:
Die zur
Verbandsgemeinde Mendig gehörenden Kommunen betreiben ebenfalls seit Jahren
Maßnahmen der Energieeinsparung. Auf die Modernisierungen einzelner Immobilien
und auf die weit fortgeschrittene Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED wird
beispielhaft verwiesen. Weitergehende Investments stehen zur aktuellen
Haushaltsberatung an (z.B. Modernisierung Freibad Mendig).
Abwasserzweckverband
Zentralkläranlage Mendig:
Inbetriebnahme
eines Blockheizkraftwerkes zur Strom- und Wärmegewinnung unter Einspeisung der
Klärgase ist bereits verwirklicht.
Eine
Potentialstudie zur Vollständigen Umsetzung einer energieautarken
Zentralkläranlage Mendig ist verabschiedet, Zuschussanträge sind eingereicht.
Die Umsetzung der Maßnahme, die eine Kläranlage mit nahezu 100 %
Eigenenergiegewinnung zulässt, erfolgt zeitnah bei entsprechender
Beschlussfassung der Gremien und Bewilligung des Fördergebers.
Notfallsysteme/Redundanz der
Stromversorgung bei Krisenszenarium:
Jüngst
wurden die Vorkehrungen zur Abfederung des Krisenszenariums „Stromausfall“
erhöht, u.a.:
- Notstromversorgung Feuerwehrhaus
Mendig (Schaffung Einspeisepunkt und Inbetriebnahme eines mobilen
Notstromaggregates)
- Notstromversorgung Feuerwehrhaus
Bell (Schaffung Einspeisepunkt)
- Notstromversorgung Feuerwehrhaus
Rieden (mobiles Notstromaggregat)
- Notstromversorgung
Wassergewinnungsanlagen/Hochbehälter (mobiles Aggregat mit Zulassungszertifikat
in Wasserschutzgebieten im Sommer 2022 in Betrieb genommen). Die Anschaffung
eines stationären Stromersatzaggregates für das zentrale Wasserwerk im Erlental
wird in 2023 beschafft.
- Stationäres Notstromaggregat für
die Stützpunktwehr Mendig etatisiert und soll noch in diesem Jahr beauftragt
werden.
- Komplette energieautarke
Versorgung des Rathausanbaus und des historischen Altbaus (1. OG/2.OG) durch
eigenständigen Stromkreislauf/Einspeisepunkt mittels mobilen Aggregats zur
Sicherstellung der Krisenstabs- und Verwaltungsarbeit im Krisenfall
Ergänzende Maßnahmen:
Ergänzende
Maßnahmen werden stetig und auch unter Berücksichtigung der
Versorgungsverknappung im Verwaltungsstab der Verbandsgemeinde Mendig erörtert.