Gem. § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat nach den
örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich über den Stand des
Vollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu
unterrichten.
Zur Haushaltsplanung |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wurde im Ortsgemeinderat am
14.02.2022 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit
Schreiben vom 05.04.2022. Die Kreditermächtigung i. H. v. 566.400 EUR wurde
unter der Voraussetzung erteilt, dass die strengen Ausnahmetatbestände gem. §
103 Gemeindeordnung (GemO) und der Ziffer 4.1.3 der Verwaltungsvorschrift
(VV-GemO) erfüllt sind.
Gem. § 1 der Haushaltssatzung 2022 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge
im Ergebnishaushalt 1.800.880 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen
2.007.730 EUR. Der Ergebnishaushalt schließt nach der Planung mit einem
Jahresfehlbetrag i. H. v. 206.850 EUR ab.
Nach der Planung ergibt sich aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus
Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt einschließlich der Zinsein- und
–auszahlungen ein negativer Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H.
v. 152.210 EUR.
Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 800.400 EUR stehen
Einzahlungen aus Zuwendungen und Beiträgen, Grundstücksveräußerungen und
Grabnutzungsentgelten i. H. v. 234.000 EUR gegenüber. Es ergibt sich ein
investiver Finanzierungsbedarf i. H. v. 566.400 EUR, der über die Aufnahme
eines Investitionskredites gedeckt wird.
Für das Haushaltsjahr 2022 kann keine positive Finanzspitze ausgewiesen
werden, da der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen negativ ist (-152.210 EUR) und die Tilgungsleistungen (57.110 EUR)
nicht gedeckt werden können. Die Finanzierung erfolgt über die Zunahme der
Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse i.
H. v. 209.320 EUR.
Der Gemeinderat nimmt die
Ausführungen zur Kenntnis.