Beschluss: zur Kenntnis genommen

Gem. § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich über den Stand des Vollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

Zur Haushaltsplanung

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wurde im Ortsgemeinderat am 14.02.2022 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 05.04.2022. Die Kreditermächtigung i. H. v. 566.400 EUR wurde unter der Voraussetzung erteilt, dass die strengen Ausnahmetatbestände gem. § 103 Gemeindeordnung (GemO) und der Ziffer 4.1.3 der Verwaltungsvorschrift (VV-GemO) erfüllt sind.

 

Gem. § 1 der Haushaltssatzung 2022 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnishaushalt 1.800.880 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 2.007.730 EUR. Der Ergebnishaushalt schließt nach der Planung mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 206.850 EUR ab.

 

Nach der Planung ergibt sich aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen ein negativer Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 152.210 EUR.

 

Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 800.400 EUR stehen Einzahlungen aus Zuwendungen und Beiträgen, Grundstücksveräußerungen und Grabnutzungsentgelten i. H. v. 234.000 EUR gegenüber. Es ergibt sich ein investiver Finanzierungsbedarf i. H. v. 566.400 EUR, der über die Aufnahme eines Investitionskredites gedeckt wird.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 kann keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden, da der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen negativ ist (-152.210 EUR) und die Tilgungsleistungen (57.110 EUR) nicht gedeckt werden können. Die Finanzierung erfolgt über die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse i. H. v. 209.320 EUR.

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.