Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt,

  1. Gem. § 40 Abs. 2, 2. Halbsatz der GemO die Wahl in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

  1. in den Umlegungsausschuss folgende Mitglieder und Vertreter zu wählen:

 

Vorsitzendes Mitglied

Herrn Werner Langner

Abteilungsleiter Bodenmanagement und Fachgruppenleiter Bodenordnung

Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück

Am Wasserturm 5a

56727 Mayen

 

Vertreter

Stellvertretendes Mitglied (Vorschlag von den Fraktionen des Gemeinderats)

Frau Marie-Therese Weiler

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der bisherige Vorsitzende des Umlegungsausschuss der Gemeinde Rieden, Herr Dr. Dierk Deußen, wurde mit Wirkung zum 5. Juli 2021 zum Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation versetzt. Mit dieser Maßnahme ist Herr Dr. Deußen nicht länger Bediensteter des örtlichen zuständigen Vermessungs- und Katasteramts Osteifel-Hunsrück. Damit besteht gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 der Umlegungsausschussverordnung das Erfordernis einer Neuwahl durch den Gemeinderat sowie der Verpflichtung der gewählten Person. Für den Vorsitz wird der neue Abteilungsleiter Bodenmanagement und Fachgruppenleiter, Herr Werner Langner vorgeschlagen.

 

In diesem Zusammenhang wird auch für das ausgeschieden Ratsmitglied Sabine Reuter ein neues stellvertretendes Ratsmitglied für den Umlegungsausschuss gewählt.

 

§ 45 Abs. 1 GemO regelt die Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern in den Ausschüssen.

 

Die Wahl des Mitglieds erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz kann eine offene Abstimmung beschlossen werden, für die die Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich ist.