Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt,
- Gem. §
40 Abs. 2, 2. Halbsatz der GemO die Wahl in öffentlicher Abstimmung
vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
- in den Umlegungsausschuss folgende Mitglieder und Vertreter zu
wählen:
Vorsitzendes Mitglied
Herrn Werner Langner
Abteilungsleiter Bodenmanagement und
Fachgruppenleiter Bodenordnung
Vermessungs- und Katasteramt
Osteifel-Hunsrück
Am Wasserturm 5a
56727 Mayen
Vertreter
Stellvertretendes Mitglied (Vorschlag von den
Fraktionen des Gemeinderats)
Frau Marie-Therese Weiler
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der bisherige Vorsitzende des Umlegungsausschuss der Gemeinde Rieden,
Herr Dr. Dierk Deußen, wurde mit Wirkung zum 5. Juli 2021 zum Landesamt für
Vermessung und Geobasisinformation versetzt. Mit dieser Maßnahme ist Herr Dr.
Deußen nicht länger Bediensteter des örtlichen zuständigen Vermessungs- und
Katasteramts Osteifel-Hunsrück. Damit besteht gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. §
4 Abs. 1 der Umlegungsausschussverordnung das Erfordernis einer Neuwahl durch
den Gemeinderat sowie der Verpflichtung der gewählten Person. Für den Vorsitz
wird der neue Abteilungsleiter Bodenmanagement und Fachgruppenleiter, Herr
Werner Langner vorgeschlagen.
In diesem Zusammenhang wird auch für das ausgeschieden Ratsmitglied
Sabine Reuter ein neues stellvertretendes Ratsmitglied für den
Umlegungsausschuss gewählt.
§ 45 Abs. 1 GemO regelt die Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern in
den Ausschüssen.
Die Wahl des Mitglieds erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich
geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz kann eine offene
Abstimmung beschlossen werden, für die die Mehrheit der anwesenden Mitglieder
erforderlich ist.