Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2020

 

Der Gemeinderat beschließt:

 

  1. den Jahresabschluss der Gemeinde Rieden zum 31.12.2020 festzustellen und das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen
  2. der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 357.310,00 EUR und der Übertragung von Haushaltsmitteln für den Ausbau der Kirchstraße i. H. v. 127.291,73 EUR zuzustimmen,
  3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

2.    Entlastungserteilung

 

Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2020 erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

 

Andreas Doll

Jochen Marx

Louis Lischwe

Jörg Lempertz

Alfred Nett

 

Gemäß Ziffer 4 der VV zu § 114 GemO dürfen der Bürgermeister und die Beigeordneten, denen Entlastung erteilt werden soll, an der Beratung und Abstimmung des Gemeinderats über die Entlastung nicht teilnehmen. Daher führt Marie Therese Weiler als ältestes anwesendes Ratsmitglied den Vorsitz zu diesem TOP.

 

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2020 für die Gemeinde Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 17.945,37 EUR ab und verbessert sich damit um 103.165,37 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Jahresfehlbetrag i. H. v. 85.220,00 EUR ausgewiesen war.

 

Einsparungen ergaben sich u. a. bei der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (insbesondere im Bereich der Gemeindestraßen), dem Gemeindeanteil an der Personal- und Sachkosten der Moddebach-Halle, den Abschreibungen, den Personal- und Versorgungsaufwendungen und der Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (in 2020 keine Einstellung erforderlich).

Mehraufwendungen sind u. a. bei den Strombezugskosten der Straßenbeleuchtung, den Lohnkostenerstattungen an den Forstzweckverband für den Einsatz der Waldarbeiter, den Wartungs- und Instandsetzungskosten für die gemeindeeigenen Fahrzeuge des Bauhofes und den Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen (u. a. Bauhof, Sportplatz, Spielplätze) entstanden.

Dagegenstehen u. a. Mehrerträge bei der Grundsteuer B, der Gewerbesteuerkompensationszahlung der Auflösung der Ehrensoldrückstellung für die ehemaligen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde, der Zuweisung des Kreises für die ungedeckten Personalkosten im Kindergarten und der Lohnkostenerstattung durch den Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen für den Einsatz der Gemeindearbeiter.

Mindererträge entstanden u. a. bei der Gewerbesteuer, den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und den Ausgleichleistungen, den Holzgeldeinnahmen und dem Ablösebeitrag für die Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen im Ferienhausgebiet Waldsee Rieden.

 

Die Finanzrechnung 2020 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 130.064,88 EUR aus, wovon

a)       ein Überschuss von 69.192,92 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 80.544,38 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie

c)       ein Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 141.416,34 EUR entstand.

 

Der Überschuss reduziert die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde entsprechend.

 

Die Haushaltssatzung 2020 sah die Aufnahme eines Investitionskredits i. H. v. 513.810,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres wurde eine Übertragung i. H. v. 330.510,00 EUR vorgenommen. Im Haushaltsjahr 2020 erfolgte die Neuaufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 187.000,00 EUR; außerdem erfolgte eine Umschuldung i. H. v. 62.106,85 EUR. Es wurde eine Kreditermächtigung i. H. v. 357.310,00 EUR ins Folgejahr übertragen.

 

Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2021 i. H. v. 127.291,73 EUR zur Fortführung einer begonnenen Maßnahme (Ausbau Kirchstraße).

 

Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses in der Ergebnisrechnung auf 1.014.553,13 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2020 in seiner Sitzung am 05.10.2022 geprüft. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über die Prüfungshandlung und trägt die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor.