Beschluss:
- Feststellung des Jahresabschlusses 2020
Der Gemeinderat beschließt:
- den
Jahresabschluss der Gemeinde Rieden zum 31.12.2020 festzustellen und das
Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen
- der
Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 357.310,00 EUR und der
Übertragung von Haushaltsmitteln für den Ausbau der Kirchstraße i. H. v.
127.291,73 EUR zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem
Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen
Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2020 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe
nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung
und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Andreas Doll
Jochen Marx
Louis Lischwe
Jörg Lempertz
Alfred Nett
Gemäß Ziffer 4 der VV zu § 114 GemO dürfen der Bürgermeister und die
Beigeordneten, denen Entlastung erteilt werden soll, an der Beratung und
Abstimmung des Gemeinderats über die Entlastung nicht teilnehmen. Daher führt
Marie Therese Weiler als ältestes anwesendes Ratsmitglied den Vorsitz zu diesem
TOP.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2020 für die Gemeinde Rieden wurde nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112
ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2020 schließt
mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 17.945,37 EUR ab und verbessert sich damit
um 103.165,37 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Jahresfehlbetrag i. H.
v. 85.220,00 EUR ausgewiesen war.
Einsparungen ergaben sich u. a. bei der
Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (insbesondere im Bereich der
Gemeindestraßen), dem Gemeindeanteil an der Personal- und Sachkosten der
Moddebach-Halle, den Abschreibungen, den Personal- und Versorgungsaufwendungen
und der Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen
Finanzausgleich (in 2020 keine Einstellung erforderlich).
Mehraufwendungen sind u. a. bei den
Strombezugskosten der Straßenbeleuchtung, den Lohnkostenerstattungen an den
Forstzweckverband für den Einsatz der Waldarbeiter, den Wartungs- und
Instandsetzungskosten für die gemeindeeigenen Fahrzeuge des Bauhofes und den
Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und
Gebäudeeinrichtungen (u. a. Bauhof, Sportplatz, Spielplätze) entstanden.
Dagegenstehen u. a. Mehrerträge bei der
Grundsteuer B, der Gewerbesteuerkompensationszahlung der Auflösung der
Ehrensoldrückstellung für die ehemaligen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde,
der Zuweisung des Kreises für die ungedeckten Personalkosten im Kindergarten
und der Lohnkostenerstattung durch den Fremdenverkehrszweckverband Riedener
Mühlen für den Einsatz der Gemeindearbeiter.
Mindererträge entstanden u. a. bei der
Gewerbesteuer, den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und den
Ausgleichleistungen, den Holzgeldeinnahmen und dem Ablösebeitrag für die Unterhaltung
der öffentlichen Grünflächen im Ferienhausgebiet Waldsee Rieden.
Die Finanzrechnung 2020 weist einen Finanzmittelüberschuss von
insgesamt 130.064,88 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 69.192,92 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 80.544,38 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie
c)
ein
Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
141.416,34 EUR entstand.
Der Überschuss reduziert die Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde entsprechend.
Die Haushaltssatzung 2020 sah die Aufnahme eines Investitionskredits i.
H. v. 513.810,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres wurde eine Übertragung
i. H. v. 330.510,00 EUR vorgenommen. Im Haushaltsjahr 2020 erfolgte die
Neuaufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 187.000,00 EUR; außerdem
erfolgte eine Umschuldung i. H. v. 62.106,85 EUR. Es wurde eine
Kreditermächtigung i. H. v. 357.310,00 EUR ins Folgejahr übertragen.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven
Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2021 i. H. v. 127.291,73
EUR zur Fortführung einer begonnenen Maßnahme (Ausbau Kirchstraße).
Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses in
der Ergebnisrechnung auf 1.014.553,13 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2020 in seiner
Sitzung am 05.10.2022 geprüft. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
berichtet über die Prüfungshandlung und trägt die Beschlussempfehlung des
Ausschusses vor.