Beschluss: zur Kenntnis genommen

Einführung eines Kontrollsystems (TCMS) ab 01.01.2023:

 

Ende 2016 wurden mit Einführung des neuen § 2b UStG die Rechtsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt und mit einer optionalen Übergangsfrist bis zwischenzeitlich Ende 2022 versehen. Hintergrund waren die Anforderungen aus dem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuersystem. Unsere Verbandsgemeinde einschließlich der Ortsgemeinden haben mit der sog. Optionserklärung die Übergangsfrist in Anspruch genommen, so dass bis Ende 2022 noch nach altem Recht verfahren wird.

 

Ab dem Veranlagungsjahr 2023 ist zwingend nach neuem Recht § 2b UStG zu verfahren. Mit der Änderung findet ein grundlegender Paradigmenwechsel der für die Geltung des Umsatzsteuerrechts maßgeblichen Einstufung als Unternehmer statt.

 

Bisher war eine juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) nur dann Unternehmer, soweit ein BgA im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes vorlag (Gewinnerzielung, Umsatz über 35.000 EUR pro Jahr). Für alle übrigen Tätigkeiten war die jPöR kein Unternehmer, daher auch keine Relevanz der Umsatzsteuer.

 

Nach neuem Recht verhält es sich umgekehrt: Eine jPöR gilt grundsätzlich als Unternehmer, nur in bestimmten Ausnahmefällen nicht mehr. Diese Ausnahmefälle sind insbesondere die Ausübung öffentlicher Gewalt (insbesondere hoheitliche Aufgaben), Tätigkeiten unter einer Bagatellgrenze sowie der Leistungsaustausch mit anderen jPöR (z. B. interkommunale Kooperation, aber auch mit dem Land oder mit Kirchen), jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

 

Die Verwaltung strebt an, künftig auch die ordnungsgemäße Umsetzung der neuen umsatzsteuerlichen Pflichten soweit wie möglich sicherzustellen. Dazu will und wird sie die notwendigen organisatorischen und personellen Voraussetzungen schaffen. Ziel ist es, Erklärungsfristen fristgerecht einzuhalten und ggf. auftretende Fehler aufzuspüren, zu korrigieren und künftig zu vermeiden. Dazu fühlen wir uns als öffentliche Hand und nicht zuletzt in unserer Vorbildfunktion für unsere Bürger auch verpflichtet. Nicht zuletzt liegt die ordnungsgemäße Umsetzung in unserem originären eigenen Interesse.

 

Zur Umsetzung wird die Verwaltung ein sog. Tax-Compliance-Managementsystem (TCMS) einzuführen. Es handelt sich dabei um ein innerbetriebliches Kontrollsystem, das die bereits vorhandenen Prozesse ergänzt, systematisiert und dokumentiert, bestehend aus verschiedenen organisatorischen Elementen - angefangen von der Schaffung eines Leitbilds und einer „Kultur der Steuerehrlichkeit" bis hin zu beispielsweise einer Risiko-Kontroll-Matrix zur Bewertung steuerlicher Risiken.

 

Containerdorf in Mendig wird zum 31.10.2022 geschlossen

Mit Schreiben vom 22.09.2022 hat die Kreisverwaltung mitgeteilt, dass die Notunterkunft am Flugplatz in Mendig mit Wirkung zum 31.10.2022 ordnungsgemäß gekündigt wurde. Die Entscheidung des Kreises ist einerseits auf die moderaten Zuweisungen der ADD, andererseits auf die Hinweise zur Belegungsfähigkeit in den Kommunen zurückzuführen.

 

Probeberechnung für das LFAG:

Nach den vorliegenden Probebrechnungen zur LFAG – Reform 2023 sind aus Sicht der Verbandsgemeinden und deren verbandsangehörigen Kommunen statt der erhofften finanziellen Erleichterung entsprechende Einbußen zu verzeichnen:

 

Kommune

Veränderung

Bell

0,00 €

Mendig

116.368,00 €

Rieden

-6.568,00 €

Thür

59.235,00 €

Volkesfeld

-3.988,00 €

Verbandsgemeinde

-567.432,00 €

 

 

Die Thematik wird in der Folge aufgegriffen und diskutiert.

 

UNESCO Vortrag am vergangenen Mittwoch/ Vorstellungsgespräche

Für die personelle Besetzung des UNESCO-Weltkulturerbe-Projekts Mühlsteinrevier RheinEifel mit einem Projektleiter sowie einem Wissenschaftler haben am 21.09.2022 die Auswahlgespräche im Rathaus der Verbandsgemeinde Mendig stattgefunden. Es wurden zwei qualifizierte Beschäftigte gefunden, die nunmehr gegen Kostenerstattung bei den Anstellungsträger (Leitung Verbandsgemeinde Vordereifel und wissenschaftlicher Mitarbeiter Verbandsgemeinde Mendig) unter Vertrag genommen werden sollen. Außerdem bemüht sich die Verbandsgemeinde um Anmietung einer geeigneten Geschäftsstellenräumlichkeit. Beides wird vom Gremium begrüßt. Weitere Beratungen erfolgen bei der Stellenplanbeschlussfassung 2023.

 

Anbau Grundschule Rieden

Die Grundschule Rieden kann sich über einen neuen Erweiterungsbau freuen. Dieser wird am 30. September 2022 eingeweiht.

 

Verschiedene und kindgerechte Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen standen im Laufe der letzten Jahre auf der Tagesordnung mit dem Ziel, den kleinsten Einwohnern von Rieden und Volkesfeld gute Rahmenbedingungen zu schenken. Dank der Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz und des Landkreises Mayen-Koblenz konnte die gemeinsame Zielsetzung, die Schulen der Verbandsgemeinde Mendig bestmöglich auszustatten, mit dem rund 80 m² großen Mehrzweckraum nunmehr verwirklicht werden. Zusätzlich wurden mit der Maßnahme die Sanitäranlagen, sowie der Handwerksraum und die Schulküche sowie der bisherige Unterstand in den Anbau integriert. Zur Entfluchtung der Klassenräume im 1. OG wurde am Bestandsgebäude zusätzlich eine Verbindungstür zwischen zwei Klassenräumen, ein Ausstiegspodest auf das neue Flachdach des Mehrzweckraumes sowie eine Fluchttreppe errichtet.

 

Übergabe des Zuwendungsbescheids durch Herrn Hoch für das barrierefreie Rathaus

Die Verbandsgemeinde Mendig hat ihr Verwaltungsgebäude von 2020 bis September 2021 um einen Anbau mit einem barrierefreien Sitzungssaal sowie mehreren Büroräumen erweitert. Ziel der Verbandsgemeinde war und ist es, das gesamte Rathaus barrierefrei zu gestalten, um die Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger wie auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Einschränkungen zu erleichtern. Insbesondere sollen Barrieren für den Zugang mit Kinderwägen, Rollatoren und Rollstühlen abgebaut werden. Der Verbandsgemeinderat hat hierzu bereits im Jahr 2021 den Beschluss gefasst, den Eingangsbereich ebenfalls zu erneuern und damit den Anforderungen an die Barrierefreiheit nachzukommen.

 

Bürgermeister Jörg Lempertz wird am 30. September 2022 den Bewilligungsbescheid aus dem Investitionsstock 2022 über 100.000 Euro von Clemens Hoch, Minister im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz, entgegennehmen.

 

Die geplante Modernisierung beinhaltet den Bau eines neuen, verbreiterten Eingangsbereichs mit elektrischen Schiebetüren, die erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Verlegung des Mischwasserkanals sowie die Installation eines taktilen Bodenleitsystems bis in das Verwaltungsgebäude.

 

Mit Hilfe des Investitionsstock fördert das Land Vorhaben in kommunalen Einrichtungen, die zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen. Ortskerne, in ihrer Funktion als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Einkaufen werden gestärkt. Historische Orts- und Stadtbereiche werden erhalten und durch Umbau und Ergänzung an neue Nutzungen angepasst und belebt.

 

Jobrad

Der ökologische Fußabdruck einer Verwaltung beim Arbeitsweg der Mitarbeiter, aber auch der zunehmende Wettbewerb um qualifiziertes Personal erfordern ein Umdenken bei öffentlichen Arbeitgebern. Deshalb können Beschäftigte der Verbandsgemeinde Mendig künftig Diensträder leasen und sorgen so für mehr nachhaltige Mobilität und Bewegung in der Freizeit.

 

Partner der Verwaltung ist die JobRad GmbH. Der Mobilitätsdienstleister kümmert sich um das Vertragswerk, um alle Prozesse von der Antragstellung bis zum Leasingende und um ein steuerrechtlich sicheres Fundament – ohne Zusatzkosten für den Arbeitgeber. Wer als Angestellter der Verbandsgemeindeverwaltung das Angebot nutzen möchte, hat nahezu freie Händlerwahl. Die Mitarbeiter können ihren regionalen Fachhändler für die Beratung und Auswahl aufsuchen und anschließend über einen standardisierten, digitalen Prozess das Leasing webbasiert veranlassen.

 

Nach erfolgreicher Erprobung auf Ebene der Verbandsgemeinde sollen in Kürze auch die Stadt/Ortsgemeinden die Möglichkeit für ihre Beschäftigten erhalten, entsprechende Dienstleistungsverträge im eigenen Ermessen abzuschließen.

 

Beim Fahrradleasing über den Arbeitgeber bedient der Beschäftigte die monatlichen Raten für das Dienstrad aus seinem Bruttolohn (sog. Entgeltumwandlung). Beschäftigte tauschen einen Teil ihres Entgelts gegen eine andere Leistung, zum Beispiel für ein vom Arbeitgeber überlassenes Dienstrad. Die monatlichen Raten müssen sie nicht wie ihren restlichen Lohn versteuern. Durch die steuerlichen Vorteile wird das Leasingrad mit festen monatlichen Raten für den Arbeitnehmer erschwinglicher gegenüber dem Einzelkauf, für den Arbeitgeber hingegen ist das gesundheitsfördernde Mitarbeiterangebot kostenneutral.