Sitzung: 27.09.2022 Haupt- und Finanzausschuss Bell
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 008/169/2022
1. Beschluss im Hinblick auf Punkt 1 der
Beschlussvorlage:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die
Grabnutzungsentgelte an die durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH neu
ermittelten Beträge wie folgt anzupassen.
- Überlassung einer
Einzelreihengrabstätte für Verstorbene
a)
bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 325,00 EUR
b)
ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 475,00 EUR
- Urnenwahlgrab mit
einheitlicher Granitabdeckung 550,00
EUR
- Urnengrab anonym 690,00
EUR
- Urnengrab als
Baumbestattung 690,00
EUR
- Doppelwahlgrab 950,00
EUR
- Rasengrab (Erdbestattung) 690,00
EUR
Die Gebühr für das bei Baumbestattungen
anzubringende
Baumschild wird festgesetzt auf 80,00 EUR
Die Verwaltung wird beauftragt, die
festgelegten Gebühren in die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
2. Beschluss im Hinblick auf Punkt 2 a) der
Beschlussvorlage:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die
derzeitigen Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber wie folgt
anzupassen.
Urnenreihengrabstätten,
Urnenwahlgrabstätten,
auch Urnen als
Baumbestattung bzw. anonym 150,00
EUR
Doppelwahlgrab sowie
Rasengrab (Erdbestattung) 450,00
EUR
Die Verwaltung wird beauftragt, die
festgelegten Gebühren in die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
3. Beschluss im Hinblick auf die Erhebung
eines Zuschlages bei Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen und Feiertagen
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat Bell beschließt den
Zuschlag für Bestattungen an Samstagen und Feiertagen wie folgt festzusetzen: 60 v.H.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
entsprechenden Gebühren in die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
4. Beschluss im Hinblick auf Punkt 2 b) der Beschlussvorlage:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die
derzeitigen Gebühren für die Nutzung der Leichenhalle wie folgt anzupassen.
Für jeden Tag der Nutzung der Leichenhalle
wird eine Gebühr von 110,00 EUR festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt,
diesen Gebührenbetrag in die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
5. Beschluss im Hinblick auf Punkt 2d) der
Beschlussvorlage:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschließt die folgenden
Gebührensätze für die Einebnung von Grabstätten durch die Ortsgemeinde in die
Gebührensatzung aufzunehmen:
a)
Reihengrabstätten ab vollend. 5.
Lebensjahr und
Einzelwahlgrabstätten 200,00
€
b)
Doppelwahlgrabstätten 330,00
€
c)
Urnengrabstätten und
Reihengrabstätten
bis zum vollend. 5 Lebensjahr 135,00
€
Alle Gebühren für die Einebnung von
Grabstätten verstehen sich zuzgl. des Rechnungsbetrages zur Entsorgung der
Fundamente und Grabmale.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
entsprechenden Gebühren in die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
6. Beschluss zur Neufassung der
Friedhofsgebührensatzung
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, über eine weitergehende Anpassung
der Gebührensätze im Jahre 2024 erneut zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Sachverhalt:
Die Satzung über
die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bell wurde zuletzt am
30.09.2020 beschlossen. Auf Grund der Tatsache, dass die Ortsgemeinde Bell in
der jetzt anstehenden Gemeinderatssitzung eine neue rechtssichere
Friedhofssatzung erlassen wird, ist auch eine entsprechende neue Friedhofsgebührensatzung
zu erlassen und die Friedhofsgebührensatzung vom 07.10.2020 außer Kraft zu
setzen.
Der
Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH wurde mit seinerzeitigen Schreiben der
Verbandsgemeinde Mendig der Auftrag zum Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung
mit Betriebsanalyse und Gebührenbedarfsrechnung für alle Friedhöfe der Stadt
Mendig und den vier Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Mendig erteilt.
Die Ergebnisse
dieser Kalkulation sind der als Anlage beigefügten Kalkulationsschrift der Kommunalberatung
Rheinland-Pfalz zu entnehmen.
Die
Kalkulationsergebnisse basieren auf der Grundlase einer Datenerfassung durch
die Verbandsgemeinde Mendig aus den Jahren 2018, 2019 und 2020, wobei
entsprechende Durchschnittswerte hinsichtlich der ermittelten Kosten gebildet
wurden.
1.Grabnutzungsentgelte
(siehe Abschnitte I
und II der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung)
Der Vergleich mit
den derzeitig zu erhebenden Grabnutzungsentgelten laut aktueller
Friedhofsgebührensatzung macht deutlich, dass Handlungsbedarf gegeben ist. Der
Grundsatz des Kostendeckungsprinzips ist zu beachten, wobei statistische
Erhebungen des Landesrechnungshofes belegen, dass die wenigsten Kommunen in
Rheinland-Pfalz eine hundertprozentige Kostendeckung erreichen. In der Gesamtbetrachtung
liegt der Kostendeckungsgrad in rheinland-pfälzischen Kommunen bei
durchschnittlich 77 % Tatsächlich
ist er niedriger, da in der Statistik nur zahlungswirksame Vorgänge und damit
zum Beispiel nicht der Aufwand für Abschreibungen erfasst werden. Werden solche
Aufwendungen berücksichtigt decken bei einigen Kommunen die Erträge im
Bestattungswesen weniger als 50 % der Aufwendungen. Dies trifft nach
Betrachtung der Kalkulationsergebnisse auch für den Friedhof in Bell zu, denn
sie verdeutlichen, dass bei der überwiegenden Zahl aller Grabarten der oben
genannte Kostendeckungsgrad nicht erreicht wird.
Die aktuellen
Kostendeckungsgrade (KDG) je Grabart sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
(Die Beträge der Tabellen sind jeweils auf
volle € aufgerundet)
|
Gebühr neu kalk. KDG 100% |
Gebühr lt. derzeit gültiger Satzung |
KDG aktuell in % |
Anhebung der Gebühr auf 50% KDG |
Anhebung der Gebühr auf 60% KDG |
Anhebung der Gebühr auf 75% KDG |
Anhebung der Gebühr auf 90% KDG |
Reihengrab-stätte bis 5.Lj |
717,00 € |
325,00 € |
45,33% |
358,50 € |
430,20 € |
537,75 € |
645,30 € |
Reihengrab-stätte ab 5.Lj. |
950,00 € |
325,00 € |
34,21% |
475,00 € |
570,00 € |
712,50 € |
855,00 € |
Reihengrab-stätte Urne + Urne anonym |
529,00 € |
690,00 € |
130,43% |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
|
|
|
|
|
|
|
|
Doppelwahl-grabstätte |
1.899,00 € |
650,00 € |
34,23% |
949,50 € |
1.139,40 € |
1.424,25 € |
1.709,10 € |
Urnenwahl-grabstätte 1-stellig |
691,00 € |
450,00 € |
65,12% |
entfällt |
entfällt |
518,25 € |
621,90 € |
Urnengrab-stätte als Baumbestattung |
529,00 € |
725,00 € |
137,05% |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
Rasengrab-stätte |
1.424,00 € |
690,00 € |
48,46% |
712,00 € |
854,40 € |
1.068,00 € |
1.281,60 € |
2 Sonstige Gebühren
a) Ausheben
und Schließen der Gräber
(siehe
Abschnitt III zur Friedhofsgebührensatzung)
|
Gebühr neu kalk. KDG 100% |
Gebühr lt. Derzeit gültiger Satzung |
KDG aktuell in % |
Anhebung der Gebühr auf 90% KDG |
Urnenreihengrabstätte |
65,78 € |
180,00 |
273,64 % |
entfällt |
Urneneinzelgrabstätte (auch Baum u. anonym) |
98,67 € |
180,00 € |
182,43 % |
entfällt |
Einzel- bzw. Wahlgrabstätte (Sarg), Rasengrab |
435,23 € |
350,00 € |
80,42 % |
391,71 |
Die neue Gebühr
wurde durch Multiplikation des jeweiligen Arbeitsaufwandes für das Ausheben und
Schließen der Gräber (in h) mit dem entsprechenden Stundenverrechnungssatz (32,89
€ / h) ermittelt. Der Stundenverrechnungssatz findet seine Grundlage in der
Kalkulationsschrift der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH.
Das Ausheben der
Erdgräber erfolgt durch ein Unternehmen, wobei Mitarbeiter des gemeindlichen
Bauhofs gleichzeitig zugegen sind, um beispielsweise die Erdschalung zu setzen
und das ausgehobene Grab für die Beisetzung herzurichten. Die Verfüllung des
Grabes nach der eigentlichen Beisetzung wird alleinig vom Bauhof der Gemeinde
Bell übernommen.
Insgesamt ergeben
sich die folgenden Berechnungen:
- Urnenreihengrab: 2 Gemeindearbeiter à 1
Stunde = 2 Stunden
- Urneneinzelgrab: 2 Gemeindearbeiter à
1,5 Stunden = 3 Stunden
- Einzel-, Rasen- bzw. Wahlgrabstätte
(Sarg):
o
2
Gemeindearbeiter à 3,5 Stunden =
7 Stunden
o
Zzgl.
Unternehmenskosten Aushub = 205,00 € für 2,5 Stunden
b) Zuschlag für Bestattungen und
Beisetzungen an Samstagen
Abschnitt III Nr. 3
der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung (neue Fassung) sieht für Bestattungen
und Beisetzungen an Samstagen und Feiertagen die Erhebung eines Zuschlages vor.
Da das Ausheben der Gräber bereits freitags erledigt wird, sollte von der
Erhebung eines Zuschlages in Höhe von 100 v. H. abgesehen werden. Der Zeitaufwand
für das Schließen der Gräber liegt bei allen Städten und Ortsgemeinden
durchschnittlich bei 42,9 v. H. des Gesamtaufwandes. Berücksichtigt man die
Zahlung von Erschwerniszuschlägen, dann sollte lediglich ein vom-Hundert-Satz
in Höhe von 60 v.H. gerechtfertigt
sein.
Unter der Annahme,
dass künftig kostendeckende Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber
erhoben werden, ergeben sich demnach die folgenden Samstagszuschläge je Grabart
(gerundet):
Urnenreihengrabstätte 39,47 €
Urneneinzelgrabstätte 59,20 €
Einzel- bzw. Wahlgrabstätte (Sarg) 261,14 €
(Die Gebühren für das Ausheben und Schließen
der Grabstätte sind in jedem Bestattungsfall gesondert zu berechnen)
c) Nutzung der Leichenhalle
(siehe Abschnitt V
der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung)
Gebühren für die
Aufbewahrung einer Leiche pro Tag:
|
Gebühr neu kalk. KDG 100% |
Gebühr lt. derzeit
gültiger Satzung |
KDG aktuell in % |
Anhebung der Gebühr auf 60
% KDG |
Anhebung der Gebühr auf 75
% KDG |
Anhebung der Gebühr auf
90% KDG |
am Bestattungstag |
185,95 € |
100,00 € |
53,78 % |
111,57 € |
139,46 € |
167,36 € |
Je weiterer Tag der Aufbewahrung |
185,95 € |
50,00 € |
26,89 % |
111,57 € |
139,46 € |
167,36 € |
Aufbahrungszelle vor Überführung zu anderem
Friedhof je Tag |
185,95 € |
50,00 € |
26,89 % |
111,57 € |
139,46 € |
167,36 € |
Anstatt wie bisher
verschiedene Gebührenhöhen für den ersten Bestattungstag und die weiteren Tage
zu erheben, sollte künftig eine einheitliche Gebühr pro Tag der Aufbewahrung
der Leiche erhoben werden.
Im Rahmen der
Kalkulation wurden die durchschnittlichen Gesamtkosten für die Leichenhalle
innerhalb des Zeitraums 2018 – 2020 ermittelt. Pro Jahr ergeben sich danach
durchschnittliche Kosten in Höhe von 9.483,56 €. Diese durchschnittlichen
Jahreskosten müssen durch die durchschnittliche Anzahl der Nutzungstage im Jahr
geteilt werden.
In dem vorgenannten
Zeitraum wurden 6 Erdbestattungen und 38 Urnenbestattungen vorgenommen, also
durchschnittlich 2 Erdbestattungen und aufgerundet 13 Urnenbestattungen pro
Jahr. Bei einer Erdbestattung wird die/der Verstorbene im Durchschnitt 6 Tage
lang in der Leichenhalle aufbewahrt; bei einer Urnenbestattung sind dies 3
Tage. Es ergibt sich damit also eine durchschnittliche Nutzungsdauer der
Leichenhalle von 51 Tagen pro Jahr.
Berechnung:
Jährliche Kosten
der Leichenhalle geteilt durch die Anzahl der Nutzungstage:
9.483,56 € / 51
Tage =
185,95 € pro Tag
d) Abräumen von Grabstätten
Das Abräumen der
Grabstätten soll gemäß § 24 der Friedhofssatzung grundsätzlich durch
gewerbliche Unternehmen im Auftrag der Nutzungsberechtigten erfolgen. Sofern
Grabstätten ersatzweise von den Friedhofsarbeitern der Ortsgemeinde Bell
abgeräumt werden, sollten zur Deckung der Kosten entsprechende Gebührensätze in
die Gebührensatzung aufgenommen werden. Diese sind ebenfalls durch
Multiplikation des jeweiligen Arbeitsaufwandes für das Räumen der Gräber (in h)
mit dem entsprechenden Stundenverrechnungssatz (32,89 € / h)
zu ermitteln. Zusätzlich ist die Gebühr mit dem Zusatz zu versehen zuzüglich
vorgelegter Kosten zur Entsorgung laut Rechnung. Da beim Abräumen von Gräbern
zusätzlich die Fundamente, Einfassungen und Steine als Bauschutt entsorgt
werden müssen, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Es ergeben sich
somit folgende gerundete Kostensätze:
Reihengrabstätte ab
vollendetem 5. Lebensjahr
sowie
Einzelwahlgrabstätten (6 h * 32,89 €) =
197,00 €
Doppelwahlgrabstätten
(10 h * 32,89 €) =
329,00 €
Urnenwahlgrabstätten
sowie
Reihengrabstätten bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (4 h * 32,89 €) = 132,00 €
Die jeweiligen
Kostensätze wurden auf volle Euro-Beträge gerundet. Die Gebühren verstehen sich
zuzüglich des Betrages zur Entsorgung laut Rechnung.
Der entsprechende
Entwurf zur Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Bell ist
als Anlage beigefügt.