Sitzung: 27.09.2022 Haupt- und Finanzausschuss Bell
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 008/167/2022
Beschluss:
Der vorgelegte Entwurf der Friedhofssatzung soll zur Beratung im Gemeinderat Bell folgende Änderungen und Ergänzungen erhalten:
§ 11 (Ruhezeit) soll
folgende Fassung erhalten:
Die Ruhezeit für
Aschen beträgt 15 Jahre.
Die Verwaltung wird aufgefordert, hinsichtlich § 8 (Nutzungsrecht) zur Beratung und Entscheidung im Gemeinderat in den Satzungsentwurf folgende Beschluss-Alternativen einzuarbeiten:
Alternative 1 (= bisherige Fassung):
Das Nutzungsrecht wird
durch den Träger verliehen. Das Nutzungsrecht an einem RuheBiotop wird bis zu
99 Jahre, einschließlich der
Mindestruhezeit von 15 Jahren nach § 11, verliehen. Jede Grabstätte darf
in dieser Zeit nur einmal genutzt werden.
Alternative 2:
(1) Das Nutzungsrecht wird durch den
Träger verliehen.
(2) Das Nutzungsrecht an einem
FamilienBiotop/Freundschaftsbiotop wird durch Urkunde für einen Zeitraum von 99
Jahren, einschließlich der Mindestruhezeit von 15 Jahren im Sinne von § 11,
verliehen.
(3) Das Nutzungsrecht an einem
GemeinschaftsBiotop sowie an einem Regenbogen Biotop wird durch Urkunde für
einen Zeitraum von 50 Jahren verliehen.
Alternative 3
(1) Das Nutzungsrecht an einem RuheBiotop
sowie an FamilienBiotopen/ FreundschaftsBiotopen wird durch Urkunde für einen
Zeitraum von 50 Jahren, einschließlich der Ruhezeit von 15 Jahren nach § 11,
verliehen.
(2) Bei
FamilienBiotopen/FreundschaftsBiotopen ist eine Verlängerung des Nutzungsrechtes
nach Abs. 1 um weitere 50 Jahre ist möglich. Die Verlängerung erfolgt auf
Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des
Nutzungsrechts und den zu zahlenden Gebühren.
(3) Jede Grabstätte darf in diesen Zeiten
nach den Absätzen 1 und 2 nur einmal genutzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Sachverhalt:
Für den neuen Waldfriedhof „RuheForst Bell am Laacher See“ ist eine Friedhofssatzung zu erlassen. Der anliegend beigefügte Entwurf dieser Friedhofssatzung lehnt sich an ähnliche Satzungen von Städten und Gemeinden an, die bereits derartige Waldfriedhöfe betreiben.