Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der vorgelegte Entwurf der Friedhofssatzung soll zur Beratung im Gemeinderat Bell folgende Änderungen und Ergänzungen erhalten:

 

§ 11 (Ruhezeit) soll folgende Fassung erhalten:

Die Ruhezeit für Aschen beträgt 15 Jahre.

 

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, hinsichtlich § 8 (Nutzungsrecht) zur Beratung und Entscheidung im  Gemeinderat in den Satzungsentwurf folgende Beschluss-Alternativen einzuarbeiten:

 

Alternative 1 (= bisherige Fassung):

Das Nutzungsrecht wird durch den Träger verliehen. Das Nutzungsrecht an einem RuheBiotop wird bis zu 99 Jahre, einschließlich der  Mindestruhezeit von 15 Jahren nach § 11, verliehen. Jede Grabstätte darf in dieser Zeit nur einmal genutzt werden.

 

Alternative 2:

(1)          Das Nutzungsrecht wird durch den Träger verliehen.

(2)          Das Nutzungsrecht an einem FamilienBiotop/Freundschaftsbiotop wird durch Urkunde für einen Zeitraum von 99 Jahren, einschließlich der Mindestruhezeit von 15 Jahren im Sinne von § 11, verliehen.

(3)          Das Nutzungsrecht an einem GemeinschaftsBiotop sowie an einem Regenbogen Biotop wird durch Urkunde für einen Zeitraum von 50 Jahren verliehen.

 

Alternative 3

(1)          Das Nutzungsrecht an einem RuheBiotop sowie an FamilienBiotopen/ FreundschaftsBiotopen wird durch Urkunde für einen Zeitraum von 50 Jahren, einschließlich der Ruhezeit von 15 Jahren nach § 11, verliehen.

(2)          Bei FamilienBiotopen/FreundschaftsBiotopen ist eine Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Abs. 1 um weitere 50 Jahre ist möglich. Die Verlängerung erfolgt auf Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und den zu zahlenden Gebühren.

(3)          Jede Grabstätte darf in diesen Zeiten nach den Absätzen 1 und 2 nur einmal genutzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                         X            

Zustimmungen                 ./.          

Ablehnungen                                   ./.          

Stimmenenthaltungen  ./.          

 

 


Sachverhalt:

 

Für den neuen Waldfriedhof „RuheForst Bell am Laacher See“ ist eine Friedhofssatzung zu erlassen. Der anliegend beigefügte Entwurf dieser Friedhofssatzung lehnt sich an ähnliche Satzungen von Städten und Gemeinden an, die bereits derartige Waldfriedhöfe betreiben.