Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Anpassung der Vereinbarung über die Übertragung
der Verwaltung der Angelegenheit der Jagdgenossenschaft Mendig II (Obermendig)
auf die Stadt Mendig zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Gemäß § 11 Abs. 7 des Landesjagdgesetzes (LJG) kann die
Jagdgenossenschaft die Verwaltung ihrer Angelegenheiten mit Ausnahme des
Erlasses oder der Änderung der Satzung auf Grund eines Beschlusses der
Versammlung der Jagdgenossen durch schriftliche Vereinbarung auf die Stadt
übertragen.
Mit Vereinbarung
vom 24.02.2000 erfolgte die Übertragung der
Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Mendig II (Obermendig)
auf die Stadt Mendig.
Im Prüfbericht über die überörtliche Prüfung der
Jagdgenossenschaft für den Zeitraum 2015 – 2018 wurde festgestellt, dass diese
Vereinbarung nicht dem Muster des Gemeinde- und Städtebundes (aktuelle Fassung
Stand August 2018) entspricht.
Insbesondere ist neben der Regelung über die Verwendung des Reinertrags
auch ein Verwaltungskostenbeitrag als Prozentanteil aus den Einnahmen der
Jagdnutzung zu vereinbaren. Darüber hinaus fehlen Regelungen zur Erhebung und
Vollstreckung von Umlageforderungen sowie zur Erstellung und Führung des
Jagdkatasters.
Die Verwaltung hat auf Grundlage des Musters des GStB den
beigefügten Entwurf einer geänderten Übertragungsvereinbarung erarbeitet.
Um die Wirksamkeit der Änderung der derzeitigen Vereinbarung
herzustellen, bedarf es neben der Zustimmung der Jagdgenossenschaftsversammlung
der Jagdgenossenschaft Mendig II (Obermendig) der Zustimmung des Stadtrates der
Stadt Mendig.
Die Jagdgenossenschaftsversammlung hat in ihrer Sitzung am
25.08.2022 der Änderung der Übertragungsvereinbarung zugestimmt.