Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt der Anpassung der Vereinbarung über die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheit der Jagdgenossenschaft Mendig II (Obermendig) auf die Stadt Mendig zu.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 Abs. 7 des Landesjagdgesetzes (LJG) kann die Jagdgenossenschaft die Verwaltung ihrer Angelegenheiten mit Ausnahme des Erlasses oder der Änderung der Satzung auf Grund eines Beschlusses der Versammlung der Jagdgenossen durch schriftliche Vereinbarung auf die Stadt übertragen.

 

Mit Vereinbarung vom 24.02.2000 erfolgte die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Mendig II (Obermendig) auf die Stadt Mendig.

 

Im Prüfbericht über die überörtliche Prüfung der Jagdgenossenschaft für den Zeitraum 2015 – 2018 wurde festgestellt, dass diese Vereinbarung nicht dem Muster des Gemeinde- und Städtebundes (aktuelle Fassung Stand August 2018) entspricht.

Insbesondere ist neben der Regelung über die Verwendung des Reinertrags auch ein Verwaltungskostenbeitrag als Prozentanteil aus den Einnahmen der Jagdnutzung zu vereinbaren. Darüber hinaus fehlen Regelungen zur Erhebung und Vollstreckung von Umlageforderungen sowie zur Erstellung und Führung des Jagdkatasters.

 

Die Verwaltung hat auf Grundlage des Musters des GStB den beigefügten Entwurf einer geänderten Übertragungsvereinbarung erarbeitet.

Um die Wirksamkeit der Änderung der derzeitigen Vereinbarung herzustellen, bedarf es neben der Zustimmung der Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Mendig II (Obermendig) der Zustimmung des Stadtrates der Stadt Mendig.

 

Die Jagdgenossenschaftsversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.08.2022 der Änderung der Übertragungsvereinbarung zugestimmt.