Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Ziele zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbepark an der A61/B262“, 6. Änderung und 3. Erweiterung um Regelungen für Werbeanlagen zu ergänzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                         ./.          

Zustimmungen                 20          

Ablehnungen                                   1            

Stimmenenthaltungen  ./.          

 

 


Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.11.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung und 3. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbepark an der A61/B262“ gefasst.

 

Im Rahmen der Planungen wurde festgestellt, dass im Gewerbepark bisher keine klaren Regelungen für Werbeanlagen festgesetzt sind. In der Vergangenheit hat dies bereits in mehreren Fällen zu Auslegungsproblemen bei Höhen, Art und Lage geführt.

 

Aufgrund dessen wäre es sinnvoll sich im Rahmen der laufenden Bebauungsplanänderung der Thematik Werbeanlagen ebenfalls anzunehmen und Regelungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu treffen. Daher sollten die Ziele zur Aufstellung der 6. Änderung und 3. Erweiterung um eine entsprechende Regelung zu Werbeanlagen ergänzt werden.