Beschluss:
- Der Stadtrat beschließt, gem. § 40 Abs. 2, 2. Halbsatz der GemO die
Wahl in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
- Der Stadtrat beschließt, Herr Werner Langner als neuen Vorsitzenden
und Herr Thomas Fischer als Stellv. Vorsitzenden des Umlegungsausschusses
des Stadtrats Mendig zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
2 |
- Der Stadtrat beschließt für Herrn Ernst Einig Frau Jennifer Hamann
in den Umlegungsausschuss zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
2 |
Sachverhalt:
Auf das beigefügte Schreiben des Vermessungs- und Katasteramts
Osteifel-Hunsrück vom 05.07.2022 wird Bezug genommen. Dementsprechend ist Herr
Werner Langner als neuer Vorsitzender und Herr Thomas Fischer als stellv.
Vorsitzender des Umlegungsausschusses des Stadtrats Mendig zu wählen.
Außerdem hat Herr Ernst Einig mit Schreiben vom 03.07.2022 sein Mandat im
Stadtrat Mendig mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Daher ist für den
Umlegungsausschuss ein neuer Vertreter von den Fraktionen des Stadtrats
vorzuschlagen.
§ 45 Abs. 1 GemO regelt die Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern in
den Ausschüssen.
Die Wahl der Mitglieder erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich
geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz kann eine offene
Abstimmung beschlossen werden, für die die Mehrheit der anwesenden Mitglieder
erforderlich ist.