Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Stadtrat beschließt, gem. § 40 Abs. 2, 2. Halbsatz der GemO die Wahl in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

  1. Der Stadtrat beschließt, Herr Werner Langner als neuen Vorsitzenden und Herr Thomas Fischer als Stellv. Vorsitzenden des Umlegungsausschusses des Stadtrats Mendig zu wählen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

2

 

 

  1. Der Stadtrat beschließt für Herrn Ernst Einig Frau Jennifer Hamann in den Umlegungsausschuss zu wählen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

2

 

 

 


Sachverhalt:

 

Auf das beigefügte Schreiben des Vermessungs- und Katasteramts Osteifel-Hunsrück vom 05.07.2022 wird Bezug genommen. Dementsprechend ist Herr Werner Langner als neuer Vorsitzender und Herr Thomas Fischer als stellv. Vorsitzender des Umlegungsausschusses des Stadtrats Mendig zu wählen.

 

Außerdem hat Herr Ernst Einig mit Schreiben vom 03.07.2022 sein Mandat im Stadtrat Mendig mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Daher ist für den Umlegungsausschuss ein neuer Vertreter von den Fraktionen des Stadtrats vorzuschlagen.

 

§ 45 Abs. 1 GemO regelt die Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern in den Ausschüssen.

 

Die Wahl der Mitglieder erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz kann eine offene Abstimmung beschlossen werden, für die die Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich ist.