Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Das Ratsmitglied Kornelia Oligschläger wurde über die Rechte und Pflichten ihres Amtes belehrt und besonders auf die Bestimmungen der §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht) und 30 Abs. 1 (Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung) GemO hingewiesen. Anschließend hat der Vorsitzende das neue Ratsmitglied Kornelia Oligschläger durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Herr Ernst Einig hat mit Schreiben vom 03.07.2022 sein Mandat im Stadtrat Mendig mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Herr Einig war Mitglied der CDU Fraktion im Stadtrat Mendig. Nach dem Wahlvorschlag der CDU soll Frau Kornelia Oligschläger in den Stadtrat nachrücken, Frau Oligschläger hat mit Schreiben vom 27.07.2022 ihr Mandat im Stadtrat Mendig angenommen.

 

Nach § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Stadtbürgermeister das neue Ratsmitglied vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Stadt durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO). Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

 

Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich oder vom Rat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist. Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln im Interesse der Stadt Mendig.