Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gem. § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich über den Stand des Vollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wurde im Stadtrat am 29.03.2022 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 30.05.2020. Die Kreditermächtigung i. H. v. insgesamt 1.792.930 EUR wurde unter der Voraussetzung erteilt, dass die strengen Ausnahmetatbestände gem. § 103 Gemeindeordnung (GemO) und der Ziffer 4.1.3 der Verwaltungsvorschrift (VV-GemO) erfüllt sind.

 

Gem. § 1 der Haushaltssatzung 2022 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnishaushalt 16.705.820 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 17.803.580 EUR. Der Ergebnishaushalt schließt nach der Planung mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 1.097.760 EUR ab.

 

Nach der Planung ergibt sich aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt einschließlich der Zinsein- und -auszahlungen ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 306.020 EUR.

 

Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 6.325.150 EUR stehen Einzahlungen aus Grabnutzungsentgelten, Zuweisungen, Grundstücksveräußerungen und Beiträgen i. H. v. 4.532.220 EUR gegenüber. Es ergibt sich ein investiver Finanzierungsbedarf i. H. v. 1.792.930 EUR, der über die Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe gedeckt wird.

 

Die Tilgungsleistungen i. H. v. 858.580 EUR werden teilweise durch den Finanzmittelüberschuss von 306.020 EUR sowie über die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde von insg. 552.560 EUR gedeckt.

 

Eine positive freie Finanzspitze kann nicht ausgewiesen werden.

 

Ausführliche Informationen zum Haushaltsvollzug zum Stichtag 30.06.2022 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.