Sachverhalt:
Gem. § 21
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat nach den örtlichen
Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich über den Stand des Vollzugs
hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2022 wurde im Stadtrat am 29.03.2022 beschlossen. Die Genehmigung
durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 30.05.2020. Die
Kreditermächtigung i. H. v. insgesamt 1.792.930 EUR wurde unter der
Voraussetzung erteilt, dass die strengen Ausnahmetatbestände gem. § 103
Gemeindeordnung (GemO) und der Ziffer 4.1.3 der Verwaltungsvorschrift (VV-GemO)
erfüllt sind.
Gem. § 1 der Haushaltssatzung 2022
beträgt der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnishaushalt 16.705.820 EUR und der
Gesamtbetrag der Aufwendungen 17.803.580 EUR. Der Ergebnishaushalt schließt
nach der Planung mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 1.097.760 EUR ab.
Nach der Planung ergibt sich aus
den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt
einschließlich der Zinsein- und -auszahlungen ein positiver Saldo der
ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 306.020 EUR.
Den Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit i. H. v. 6.325.150 EUR stehen Einzahlungen aus
Grabnutzungsentgelten, Zuweisungen, Grundstücksveräußerungen und Beiträgen i.
H. v. 4.532.220 EUR gegenüber. Es ergibt sich ein investiver
Finanzierungsbedarf i. H. v. 1.792.930 EUR, der über die Aufnahme eines
Investitionskredites in gleicher Höhe gedeckt wird.
Die Tilgungsleistungen i. H. v.
858.580 EUR werden teilweise durch den Finanzmittelüberschuss von 306.020 EUR
sowie über die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde von
insg. 552.560 EUR gedeckt.
Eine positive freie Finanzspitze kann nicht ausgewiesen werden.
Ausführliche
Informationen zum Haushaltsvollzug zum Stichtag 30.06.2022 sind der beigefügten
Anlage zu entnehmen.