Sitzung: 12.10.2022 Rechnungsprüfungsausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/267/2022
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem
Stadtrat:
- den
Jahresabschluss der Stadt Mendig zum 31.12.2021 festzustellen und das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
- dem
Stadtbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, soweit diese den Stadtbürgermeister vertreten haben,
Entlastung zum Jahresabschluss 2021 zu erteilen,
- der
Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 5.611,96 EUR aus dem
ordentlichen Bereich zur Förderung des Sports sowie der Übertragung aus
dem investiven Bereich i. H. v. 412.968,74 EUR für Grunderwerb von Ackerland, den
Einbau einer Lüftungsanlage im Bistro des Kindergartens Zauberwald, den
Erwerb von Grundstücken im Sanierungsgebiet, für die Planungs- und
Abbruchkosten des Anwesens Bolz, den Ausbau der Straße „Teichwiese“ sowie
zur Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“ und der Übertragung der
Kreditermächtigung mit 1.131.650,00 EUR zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2021 für die
Stadt Mendig wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Er ist nach den Vorschriften der
Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Stadtrat vom
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung
2021 schließt mit einem Jahresüberschuss (Posten E23) von 139.577,14
EUR ab. In der Haushaltsplanung war ein Jahresfehlbetrag von 1.054.820,00 EUR
ausgewiesen. Das Jahresergebnis verbessert sich somit um 1.194.397,14 EUR
gegenüber der Haushaltsplanung.
Dies
ist insbesondere auf Mehrerträge im Bereich der Steuern und Gemeindeanteile (Grundsteuer B und
Gewerbesteuer = 410.320,00 EUR, Gemeindeanteile
Einkommen- und Umsatzsteuer 437.460,00 EUR)
zurückzuführen. Weiterhin ergaben sich Erträge bei der Abrechnung der
Verbandsumlage an den Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig für das Jahr
2020 und bei der Anforderung des 1. Abschlags für das Jahr 2021 (es ergaben sich
Erstattungen an die Stadt Mendig anstatt der geplanten Aufwendungen; gesamt
173.780,00 EUR).
Den
Mehrerträgen stehen Mindererträge gegenüber, insb. im Bereich Landesförderungen
(u.
a. Städtebauförderung/Ländl. Zentren; 106.380,00 EUR) und
bei den Eintrittsgeldern für das Vulkanbad, den Lava Dome und den Lavakeller (146.900,00 EUR).
Weiterhin konnten noch keine Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken im
Neubaugebiet „Verlängerung Eichenweg“ erzielt werden, da die
Grundstücksverkäufe zum Teil erst im Jahr 2022 realisiert werden (634.300,00 EUR).
Einsparungen
ergaben sich bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen (159.250,00 EUR), den geplanten Unterhaltungsmaßnahmen und
Bewirtschaftungskosten an Gebäuden sowie der Infrastruktur (331.610,00 EUR), bei
dem Verlust aus dem Abgang der Wasser- und Kanalleitungen im Neubaugebiet
„Verlängerung Eichenweg“ an den Eigenbetrieb Wasser/Abwasser (545.000,00 EUR) und
dem Vorteilsausgleich an den Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig (101.970,00 EUR).
Demgegenüber
stehen Mehraufwendungen aufgrund der Einstellung in den Sonderposten aus dem
kommunalen Finanzausgleich (188.600,00 EUR).
Aus
dem Haushaltsvorjahr 2020 erfolgte keine Mittelübertragung im Bereich der
Aufwendungen. Von den Haushaltsermächtigungen im ordentlichen Bereich erfolgte
im Jahr 2021 eine Mittelübertragung ins Haushaltsjahr 2022 i. H. v. 5.611,96
EUR.
Die Finanzrechnung 2021 weist einen
Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 1.176.460,39 EUR aus, wovon
a) ein Überschuss von 755.156,66 EUR bei den
ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,
b) ein Fehlbetrag von 2.651.194,84 EUR auf die
Investitionstätigkeiten entfällt,
c) ein Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen
aus Investitionskrediten in Höhe von 719.577,79 EUR entstand.
Durch den Fehlbetrag erhöht sich die
Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde um 1.176.460,39 EUR und beträgt
zum 31.12.2021 = 4.443.194,84
EUR.
Aus dem Vorjahr 2020 wurden
Haushaltsermächtigungen im investiven Bereich von 950.318,40 EUR übertragen.
Sie wurden u. a. zur Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“
eingesetzt.
Von den nicht in Anspruch genommenen
Veranschlagungen im investiven Bereich im Haushaltsjahr 2021 erfolgte eine
Übertragung ins Folgejahr 2022 mit insgesamt 412.968,74 EUR für Grunderwerb von
Ackerland, den Einbau einer Lüftungsanlage im Bistro des Kindergartens
Zauberwald, den Erwerb von Grundstücken im Sanierungsgebiet, für die Planungs-
und Abbruchkosten des Anwesens Bolz, den Ausbau der Straße „Teichwiese“ sowie
zur Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“.
Nach der Haushaltssatzung 2021, welche durch
die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen
mit 2.123.780,00 EUR vorgesehen.
Aus dem Haushaltsjahr 2020 wurde ein Betrag
i.H.v. 950.318,40 EUR übertragen. Im Jahr 2021 erfolgte die Aufnahme von
Investitionskrediten über insgesamt 1.430.000,00 EUR. Umschuldungen wurden i. H. v. 609.602,56 EUR
getätigt. Eine Übertragung aus der Kreditermächtigung des Jahres 2021 ins Jahr
2022 erfolgte gem. § 103 GemO mit
1.131.650,00 EUR (ISB-Darlehn = 840.360,00 EUR, sonst.
Investitionskredit 291.290,00
EUR).
Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund
des Jahresüberschusses in der Ergebnisrechnung und der Erfassung eines
herrenlosen Grundstückes in das Anlagevermögen der Stadt Mendig auf
4.909.639,56 EUR.
Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2021
sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die
umfassende Belegprüfung in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 12.10.2022
vorgenommen.