Sachverhalt:
Zur Haushaltsplanung |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wurde im Ortsgemeinderat am
16.12.2021 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit
Schreiben vom 24.01.2022. Die Kreditermächtigung i. H. v. 54.120 EUR wurde
unter der Voraussetzung erteilt, dass die strengen Ausnahmetatbestände gem. §
103 Gemeindeordnung (GemO) und der Ziffer 4.1.3 der Verwaltungsvorschrift
(VV-GemO) erfüllt sind.
Gem. § 1 der Haushaltssatzung 2022 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge
im Ergebnishaushalt 846.280 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 1.145.530
EUR. Der Ergebnishaushalt schließt nach der Planung mit einem Jahresfehlbetrag
i. H. v. 299.250 EUR ab.
Nach der Planung ergibt sich aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus
Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt einschließlich der Zinsein- und
–auszahlungen ein negativer Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H.
v. 81.590 EUR.
Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 529.700 EUR stehen
Einzahlungen aus Zuwendungen, Beiträgen und Verkaufserlösen i. H. v. 475.580
EUR gegenüber. Es ergibt sich ein investiver Finanzierungsbedarf i. H. v.
54.120 EUR, der über die Aufnahme eines Investitionskredites gedeckt wird.
Der verbleibende Finanzmittelfehlbetrag i.
H. v. 81.590 EUR sowie die Tilgungsleistungen i. H. v. 17.130 EUR werden durch
die Zunahme der bestehenden Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde
gedeckt.
Eine positive freie Finanzspitze kann nicht ausgewiesen werden.