Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag zur Erstellung eines Ausgleichkonzeptes an das Büro Dr. Kübler GmbH, Institut für Umweltplanung, Rengsdorf laut Angebot vom 08.04.2022 zum Angebotspreis von 5.007,76 € zu erteilen.

 

Der Ortsbürgermeister wird zudem ermächtigt, den Auftrag für die Erstellung des Ausnahmeantrages nach § 30 BNatschG an das Planungsbüro Fassbender Weber Ingenieure PartGmbB aus Brohl-Lützing zu erteilen.

 

Den überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. ca. 6.000 € wird zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 den Ortsbürgermeister ermächtigt, den Auftrag zur Biotopkartierung des Bebauungsplangebietes „Am Riethel“ zu erteilen.

 

Die Biotopkartierung hat zwischenzeitlich stattgefunden und ergeben, dass es sich bei einer Teilfläche um ein geschütztes Biotop im Sinne des § 15 Landesnaturschutzgesetz (LNatschG) handelt. Der entsprechende Kurzbericht mit dem Ergebnis ist als Anlage beigefügt.

 

Für die Durchführung des Vorhabens ist danach ein geeigneter Ausgleich für die Inanspruchnahme der geschützten Flächen erforderlich. Zusätzlich ist für das geschützte Biotop ein Antrag auf Ausnahme gemäß § 30 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) zu stellen und die Durchführung des Ausgleichs im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

 

Zunächst ist es notwendig, einen Auftrag zur Erstellung eines Ausgleichkonzeptes an ein Fachbüro zu erteilen. Hierfür wurde ein Angebot beim Büro Dr. Kübler GmbH, Institut für Umweltplanung aus Rengsdorf angefordert. Dieses Angebot vom 08.04.2022 i.H.v. 5.007,76 € ist als Anlage beigefügt. Nach Erstellung des Konzeptes erfolgt im nächsten Schritt die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.

 

Im Anschluss daran ist ein Ausnahmeantrag nach § 30 BNatschG zu stellen. Dieser Antrag kann durch das mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragten Planungsbüro Fassbender Weber Ingenieure PartGmbB aus Brohl-Lützing gestellt werden. Die zusätzlichen Kosten hierfür belaufen sich laut Auskunft des Büros auf ca. 500 – 1.000 €.