Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Thür beschließt, für die Erschließungsstraßen im Neubaugebiet „Zum Wingert“ folgende Straßennamen zu vergeben:

 

Die als Anbindung an die „bisherige Ortslage“ dienende Erschließungsstraße wird als Verlängerung der Rampenstraße eingestuft und erhält deshalb den Straßennamen Rampenstraße.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnungen

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

Für die innerhalb des Neubaugebietes von der zuvor beschriebenen Straße rechts abgehende neue Erschließungsstraße wurden zwei Vorschläge zur Abstimmung gestellt:

 

Vorschlag 1: Auf Warsch

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

6

Ablehnungen

7

Stimmenenthaltungen

./.

 

Vorschlag 2: Goloblick

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

7

Ablehnungen

6

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

Die innerhalb des Neubaugebietes von der zuvor beschriebenen Straße rechts abgehende neue Erschließungsstraße erhält somit den Straßennamen Goloblick.

 

 

 

 


 

Sachverhalt:

 

Für die Straßen im Neubaugebiet „Zum Wingert II“ sind noch die Straßennamen zu vergeben. Die Entscheidung über die Vergabe von Straßennamen obliegt dem Gemeinderat.

 

Nachstehend ist eine Karte eingearbeitet, in der das Neubaugebiet mit der benachbarten „Altbebauung“ dargestellt ist.

 

 

 

Es würde sich anbieten, die an die bisherige Ortslage neu anbindende Straße bzgl. des Straßennamens mit „Rampenstraße“ zu bezeichnen, womit die bisherige Rampenstraße im Grunde ins Neubaugebiet hinein verlängert wird. Dies hätte u.a. den Vorteil, dass die vorhandenen Anwesen „Rampenstraße 51, 52 (Fa. Lorenz) und 54“ bei ihrer bisherigen Straßenbezeichnung und Hausnummerierung verbleiben könnten.

 

Die innerhalb des Neubaugebietes sodann von dieser „verlängerten Rampenstraße“ rechts abgehende zweite Erschließungsstraße sollte einen gänzlich neuen Straßennamen erhalten. Die entsprechende „Namensfindung“ bzw. Entscheidung zu diesem neuen Straßennamen obliegt dem Gemeinderat.

 

Die zuvor beschriebenen Vorschläge hinsichtlich der Vergabe der neuen Straßennamen sind in die vorseitig abgedruckte Karte eingearbeitet.