Beschluss:
Der Gemeinderat Thür beschließt, für die Erschließungsstraßen im
Neubaugebiet „Zum Wingert“ folgende Straßennamen zu vergeben:
Die als Anbindung an die „bisherige Ortslage“ dienende
Erschließungsstraße wird als Verlängerung der Rampenstraße eingestuft und
erhält deshalb den Straßennamen Rampenstraße.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnungen |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Für die innerhalb des Neubaugebietes von der zuvor beschriebenen Straße
rechts abgehende neue Erschließungsstraße wurden zwei Vorschläge zur Abstimmung
gestellt:
Vorschlag 1: Auf
Warsch
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
6 |
Ablehnungen |
7 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Vorschlag 2:
Goloblick
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
7 |
Ablehnungen |
6 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Die innerhalb des Neubaugebietes von der zuvor beschriebenen Straße
rechts abgehende neue Erschließungsstraße erhält somit den Straßennamen Goloblick.
Sachverhalt:
Für die Straßen im Neubaugebiet „Zum Wingert II“ sind noch die
Straßennamen zu vergeben. Die Entscheidung über die Vergabe von Straßennamen
obliegt dem Gemeinderat.
Nachstehend ist eine Karte eingearbeitet, in der das Neubaugebiet mit der
benachbarten „Altbebauung“ dargestellt ist.
Es würde sich anbieten, die an die bisherige Ortslage neu anbindende
Straße bzgl. des Straßennamens mit „Rampenstraße“ zu bezeichnen, womit die
bisherige Rampenstraße im Grunde ins Neubaugebiet hinein verlängert wird. Dies
hätte u.a. den Vorteil, dass die vorhandenen Anwesen „Rampenstraße 51, 52 (Fa.
Lorenz) und 54“ bei ihrer bisherigen Straßenbezeichnung und Hausnummerierung
verbleiben könnten.
Die innerhalb des Neubaugebietes sodann von dieser „verlängerten
Rampenstraße“ rechts abgehende zweite Erschließungsstraße sollte einen gänzlich
neuen Straßennamen erhalten. Die entsprechende „Namensfindung“ bzw.
Entscheidung zu diesem neuen Straßennamen obliegt dem Gemeinderat.
Die zuvor beschriebenen Vorschläge hinsichtlich der Vergabe der neuen
Straßennamen sind in die vorseitig abgedruckte Karte eingearbeitet.