Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Gem. § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich über den Stand des Vollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wurde im Rat am 10.02.2022 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 06.05.2022. Die Kreditermächtigung i. H. v. 85.790 EUR wurde unter der Voraussetzung erteilt, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden dürfen, die eine der ausnahmebegründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3. der VV zu § 103 GemO erfüllen. Dies ist vor der Inanspruchnahme zu prüfen, zu bestätigen und aktenkundig zu dokumentieren. Für die Investition im Bereich Kindertagesstätte sind diese Voraussetzungen als erfüllt anzusehen.

Zu den Investitionen wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes in jedem Einzelfall vor einer Mittelinanspruchnahme durch den verantwortlichen Bediensteten unter Anlegung strenger Maßstäbe, also im Rahmen einer restriktiven Prüfung, festzustellen und zu dokumentieren ist.

 

Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge von 2.915.720 EUR und Aufwendungen von 3.808.690 EUR vor; danach würde ein Fehlbetrag von 892.970 EUR entstehen.

Im Finanzhaushalt sieht der Plan einen Fehlbetrag bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 63.400 EUR vor. Investitionen sind bei den Einzahlungen mit 3.415.370 EUR und bei den Auszahlungen mit 3.501.160 EUR geplant; der Fehlbetrag beläuft sich auf 85.790 EUR und wird über die Aufnahme von Investitionskrediten gedeckt. Die Finanzierungslücke im ordentlichen und außerordentlichen Bereich wird – unter Einbeziehung der veranschlagten Tilgungsleistungen (120.990 EUR) über eine Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde mit 184.390 EUR gedeckt. Eine freie Finanzspitze kann nicht ausgewiesen werden.

Ausführliche Informationen zum Haushaltsvollzug zum Stichtag 30.06.2022 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.