Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Zur Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist eine Übertragbarkeit gem. Nr. 6 der VV zu § 17 GemHVO nicht gesondert zu beschließen, da diese gesetzlich besteht und ein Beschluss hierfür entbehrlich ist. Dennoch ist dem Gemeinderat eine konkrete Auflistung vorzulegen, ob und in welcher Höhe konkrete Übertragungen erfolgt sind.

 

Folgende Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind vom Haushaltsjahr 2021 auf das Haushaltsjahr 2022 übertragen worden:

 

Buchungsstelle                 Betrag                                  wofür        ___________________        __

546100.072920.21.3                        4.069,80 EUR                    Anschaffung Parkscheinautomat für den

Parkplatz Langenbahn