Beschluss:

 

a)       Der Gemeinderat beschließt den Abschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB.

b)    Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes an.

c)    Des Weiteren beschließt der Gemeinderat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

8

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

4

 

 


Sachverhalt:

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 22.03.2021 gefasst.

 

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB (Frist vom 17.03.2022 bis 04.04.2022), wurde am 16.03.2022 veröffentlicht. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus einer Planzeichnung sowie die Begründung, sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Bebauungsplan im vorliegenden Entwurf anzunehmen, das förmliche Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.