Beschluss:
a)
Der
Gemeinderat beschließt den Abschluss der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB.
b) Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Entwurf des
Bebauungsplanes an.
c) Des Weiteren beschließt der Gemeinderat die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
8 |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
4 |
Sachverhalt:
Der
Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 22.03.2021
gefasst.
Die
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit Durchführung der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB (Frist vom
17.03.2022 bis 04.04.2022), wurde am 16.03.2022 veröffentlicht. Es sind keine
Stellungnahmen eingegangen.
Der
Bebauungsplanentwurf, bestehend aus einer Planzeichnung sowie die Begründung,
sind dieser Vorlage beigefügt.
Die
Verwaltung empfiehlt den Bebauungsplan im vorliegenden Entwurf anzunehmen, das
förmliche Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.