Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Nach § 48 GemO wurde entschieden, an den Bündelausschreibungen Strom und Erdgas für den Zeitraum 2023-2025 weiter teilzunehmen.

Der Paragraph besagt, dass der Bürgermeister in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde bis zu Sitzung des Gemeinderates aufgeschoben werden kann, im Benehmen mit den Beigeordneten anstelle des Gemeinderats entscheiden darf.

 

Der Rat der Verbandsgemeinde Mendig mit dem Eigenbetrieb Wasser und Abwasser, Zentralkläranlage Mendig, Stadt Mendig sowie den dazugehörigen Gemeinden Bell, Rieden, Thür und Volkesfeld haben die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit den Ausschreibungen für die Belieferung Strom und Erdgas  für den Zeitraum 2023-2025 beauftragt.

                                                                                       

Die Beschaffung von Strom und Erdgas ist aufgrund der extrem unbeständigen Energiemärkte derzeit mit hohen Risiken behaftet. In jedem Fall muss daher mit erheblichen Preissteigerungen gerechnet werden.

 

Um dem möglichst entgegenzuwirken, aufgrund der Lage in der Ukraine, hat der Aufsichtsrat der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH, in enger Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, folgende Entscheidung getroffen:

 

-       Die strukturierte Beschaffung erfolgt, wie bisher an insgesamt vier festen Terminen. Bislang erfolgte die Beschaffung der gesamten Liefermenge an diesen vier Terminen, die im Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung und Lieferbeginn (Oktober bis November) lagen, in 4 Tranchen zu 25 Prozent. Die Änderung besteht darin, dass die Beschaffung der Liefermenge für das Lieferjahr 2023 an zwei Terminen (2 Tranchen zu je 50 %) im Zeitraum Oktober bis November 2022 erfolgt. Für die Lieferjahre 2024 und 2025 erfolgt die Beschaffung ebenfalls an den vorgenannten 2 Terminen sowie an 2 weiteren Terminen im Zeitraum Januar bis Juni 2023 (4 Tranchen zu je 25 %).

 

-       Die Preisbildung erfolgt getrennt für jedes Lieferjahr. Bisher wurde ein Durchschnittspreis für drei Jahre ermittelt. Würde man daran festhalten, würde es bedeuten, dass die Bieter sich über hohe Risikoaufschläge absichern würden.  

 

 

 

-       Das Risiko einer ungünstigen Preisentwicklung zwischen Referenzstichtag/Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung soll dadurch verringert werden, dass eine Verkürzung der Bindefrist soweit es möglich ist, vorgenommen wird.

 

 

Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH hat angeboten, für diejenigen die in Anbetracht der notwendigen Anpassungen der Beschaffungsstrategie, die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht anerkennen möchten, bis spätestens zum 25.04.2022 von dem erteilten Auftrag zur Bündelausschreibung für die Belieferung von Strom und Erdgas zurückzutreten.  

 

Die Belieferung von Strom und Erdgas würde ab dem 01.01.2023 dann in der Grundversorgung erfolgen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte an den Bündelausschreibungen weiterhin teilgenommen werden, um durch die strukturierte Beschaffung und die Beschaffungsmengen die Risiken der zum Teil schon sich abzeichnenden erheblichen Preissteigerungen hoffentlich ein Stück weit entgegen wirken zu können. Klar ist schon heute, dass die Energiepreise auch in den Grundtarifen erheblich ansteigen werden. Es wurden bereits Preiserhöhungen in den bestehenden Grundtarifen zum 01.03.2022 vollzogen und erneute Preissteigerungen zum 01.06.2022 angekündigt, sodass die gesamte Situation am Energiemarkt derzeit nicht prognostizierbar ist.

 

 

Die Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters, an den Bündelausschreibungen, unter den vorgeschlagenen, geänderten Modalitäten teilzunehmen, wird zur Kenntnis genommen.