Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, den überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen i.H.v. 4.917,68 EUR
für die vorgenannte Maßnahme zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Im Jahr 2022 soll die Wegeinstandsetzung eines Forstweges im Gemeindewald
Bell entlang der Abteilungen 2, 3, 5, 7 und 8 durchgeführt werden. Die
Instandsetzung erstreckt sich auf eine Wegelänge von 3.300 lfm.
Den Zuschlag in der Ausschreibung der Maßnahme hat die Fa. Körtgen in
Kelberg erhalten, mit einer Auftragssumme von 56.049,00 EUR. Eine Förderung von
70 % der förderfähigen Kosten wurde beantragt. Die Zentralstelle der
Forstverwaltung gewährt eine Förderung i.H.v. 28.264,00 EUR. Die Restkosten
sollen jeweils zur Hälfte von der Ortsgemeinde Bell und der Stadt Mendig
getragen werden.
Die Firma Körtgen hat nunmehr mitgeteilt, dass die Materialkosten für die
Maßnahme um ca. 10 % gestiegen sind. Die Auftragssumme erhöht sich um 4.917,68 EUR auf 60.966,68 EUR.
Nach Rücksprache mit dem Revierleiter Herrn Stefan Braun wird eine
Erhöhung der Fördersumme bei der Zentralstelle der Forstverwaltung beantragt.
Die Höhe der Förderung ist derzeit nicht abschätzbar. Die Kosten der Maßnahme
abzüglich der Fördersumme sollen weiterhin jeweils zur Hälfte von der
Ortsgemeinde Bell und der Stadt Mendig getragen werden.
Im Haushalt der Ortsgemeinde Bell ist ein Ansatz für die Instandsetzung
von 56.050,00 EUR gebildet worden. Die vorgenannte Kostensteigerung bedeutet
eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung von 4.917,68 EUR. Gem. der
Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bell ist ein Beschluss des Gemeinderates
erforderlich.