Nach
§ 48 GemO wurde entschieden, an den Bündelausschreibungen Strom und Erdgas für
den Zeitraum 2023-2025 weiter teilzunehmen.
Der
Paragraph besagt, dass der Bürgermeister in Angelegenheiten, deren Erledigung
nicht ohne Nachteil für die Gemeinde bis zu Sitzung des Gemeinderates
aufgeschoben werden kann, im Benehmen mit den Beigeordneten anstelle des
Gemeinderats entscheiden darf.
Der Rat der Verbandsgemeinde Mendig mit dem
Eigenbetrieb Wasser und Abwasser, Zentralkläranlage Mendig, Stadt Mendig sowie
den dazugehörigen Gemeinden Bell, Rieden, Thür und Volkesfeld haben die
Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit den Ausschreibungen für die
Belieferung Strom und Erdgas für den
Zeitraum 2023-2025 beauftragt.
Die Beschaffung von Strom und Erdgas ist
aufgrund der extrem unbeständigen Energiemärkte derzeit mit hohen Risiken
behaftet. In jedem Fall muss daher mit erheblichen Preissteigerungen gerechnet
werden.
Um dem möglichst entgegenzuwirken, aufgrund
der Lage in der Ukraine, hat der Aufsichtsrat der Gt-service
Dienstleistungsgesellschaft mbH, in enger Abstimmung mit dem Gemeinde- und
Städtebund Rheinland-Pfalz, folgende Entscheidung getroffen:
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Die
strukturierte Beschaffung erfolgt, wie bisher an insgesamt vier festen
Terminen. Bislang erfolgte die Beschaffung der gesamten Liefermenge an diesen
vier Terminen, die im Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung und Lieferbeginn
(Oktober bis November) lagen, in 4 Tranchen zu 25 Prozent. Die Änderung besteht
darin, dass die Beschaffung der Liefermenge für das Lieferjahr 2023 an zwei
Terminen (2 Tranchen zu je 50 %) im Zeitraum Oktober bis November 2022 erfolgt.
Für die Lieferjahre 2024 und 2025 erfolgt die Beschaffung ebenfalls an den
vorgenannten 2 Terminen sowie an 2 weiteren Terminen im Zeitraum Januar bis
Juni 2023 (4 Tranchen zu je 25 %).
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Die
Preisbildung erfolgt getrennt für jedes Lieferjahr. Bisher wurde ein
Durchschnittspreis für drei Jahre ermittelt. Würde man daran festhalten, würde
es bedeuten, dass die Bieter sich über hohe Risikoaufschläge absichern
würden.
Die
Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH hat angeboten, für diejenigen die in
Anbetracht der notwendigen Anpassungen der Beschaffungsstrategie, die
vorgeschlagenen Maßnahmen nicht anerkennen möchten, bis spätestens zum 25.04.2022 von dem erteilten Auftrag zur
Bündelausschreibung für die Belieferung von Strom und Erdgas
zurückzutreten.
Die
Belieferung von Strom und Erdgas würde ab dem 01.01.2023 dann in der
Grundversorgung erfolgen.
Aus
Sicht der Verwaltung sollte an den Bündelausschreibungen weiterhin teilgenommen
werden, um durch die strukturierte Beschaffung und die Beschaffungsmengen die
Risiken der zum Teil schon sich abzeichnenden erheblichen Preissteigerungen
hoffentlich ein Stück weit entgegen wirken zu können. Klar ist schon heute,
dass die Energiepreise auch in den Grundtarifen erheblich ansteigen werden. Es
wurden bereits Preiserhöhungen in den bestehenden Grundtarifen zum 01.03.2022
vollzogen und erneute Preissteigerungen zum 01.06.2022 angekündigt, sodass die
gesamte Situation am Energiemarkt derzeit nicht prognostizierbar ist.
Die Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters, an den Bündelausschreibungen, unter den vorgeschlagenen, geänderten Modalitäten teilzunehmen, wird zur Kenntnis genommen.